Carnet ATA/CPD-Verfahren

Ausfüllanleitung und Benutzerhinweise zum Carnet ATA-Verfahren

Praxisrelevante Informationen zur Abwicklung eines Carnet ATA

  • Vor Beginn der Reise: Nach der Ausstellung des Carnets durch die IHK hat der Carnetinhaber alle in der allgemeinen Warenliste des Carnets aufgeführten Waren zusammen mit dem Carnet dem örtlich zuständigen Ausfuhr- beziehungsweise Binnenzollamt zur zollamtlichen Eröffnung des Carnets und zur Nämlichkeitssicherung der Ware/n vorzuführen.
    Tipp: Bitte fertigen Sie sich nach der zollamtlichen Eröffnung des Carnets, vor Antritt der eigentlichen Reise beziehungsweise Ausfuhr, eine Ablichtung des Carnetdeckblattes sowie eine Ablichtung der Rückseite mit der Warenliste und den Nämlichkeitsvermerken an. Dies kann bei Problemen im Umgang mit dem Carnet, insbesondere bei Verlust des Dokumentes oder Reklamationen ausländischer Zollbehörden eine Hilfe sein.
  • Beim Weg durch die Zollstellen niemals nur durchwinken lassen, sondern unbedingt auf die Abfertigung des Carnets bestehen.
  • Fristen: Bei jeder Ein- und Ausfuhrzollabfertigung die Zollvermerke im Carnet kontrollieren, vor allem prüfen ob Fristen für die Wiederausfuhr oder Wiedergestellung gesetzt wurden und ob diese ausreichen. Bei Bedarf werden solche Fristen auf Antrag hin verlängert.
  • Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen!
  • Änderungen im Carnet: Ohne Mitwirkung beziehungsweise Zustimmung der Kammer keine Änderungen in einem Carnet vornehmen.
  • Rückgabe Carnet: Carnets an die IHK zurückgeben, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer.
  • Für ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter ist - unabhängig vom Prinzip der vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet - eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erforderlich.
  • Bei Rückkehr in die Heimat lassen Sie sich bitte die Wiedereinfuhr mit der Abfertigung des gelben Wiedereinfuhrblattes von einer EU-Grenzzollstelle oder der für Sie zuständigen deutschen Zollstelle bestätigen.
  • Bei einen geplanten Verkauf der Carnet-Ware im Ausland: Bitte besprechen Sie ein solches Vorhaben vorab mit Ihren IHK-Ansprechpartner.
  • Verlust des Carnets: Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen umgehend mit Ihrem IHK-Ansprechpartner.
Die IHK-Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Carnet ATA-Verfahren zur Verfügung. Nehmen Sie diese Informationsmöglichkeiten gerne in Anspruch.

Kosten

  • IHK-Ausstellungsgebühr : 83 Euro für IHK-Mitglieder, 105 Euro für Nicht-Mitglieder (Stand 12/2022.)
  • Versicherungsentgelt Euler Hermes (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland):
    Warenwert Versicherungsentgelt
    bis 9.999,99 Euro
    37 Euro
    10.000 bis 24.999,99 Euro
    63 Euro
    25.000 bis 49.999,99 Euro
    110 Euro
    50.000 bis 149.999,99 Euro
    210 Euro
    150.000 bis 299.999,99 Euro
    380 Euro
    300.000 bis 499.999,99 Euro
    630 Euro
    für jede weiteren 500.000 Euro
    420 Euro

Brexit: Carnet nach dem 1. Januar 2021

Alle Unternehmen, die Dienstleistungen nach dem 1. Januar 2021 im Großbritannien (England, Schottland, Wales) durchführen wollen, sollten ihre Waren oder Materialien, die sie für die Ausführung der Arbeiten benötigen, im Carnetverfahren nach Großbritannien ausführen. Waren, die in Großbritannien bleiben, müssen ausgeführt werden. Dafür ist dann eine Ausfuhranmeldung notwendig. 
Sollten Arbeiten in Nordirland ausgeführt werden müssen und die Reise geht über Großbritannien, kann ebenfalls das Carnet genutzt werden. Großbritannien wird dann im Transit durchquert. Machen Sie sich bitte vor Fahrtantritt Gedanken über die Route und äußern dies entsprechend.

Länderübersicht

Land
(ISO-Code)
Sprache
Besonderheiten und Transit-blätter
Messegut
Waren-muster
Berufs-ausrüstung
Albanien (AL)
E
X
X
X
Algerien (DZ)
F, arabisch
X
X
Andorra (AD)
E, F, S
X
X
X
Australien (AU)
E
X
X
X
keine Kfz
Bahrain (BH)
E
X
Bosnien-Herzegowina (BA)
E, L, kroatisch, serbisch
X
X
X
Chile (CL)
E, L
X
X
X
VR China (CN)
E, L
2 Paar
X
 X
 X
Côte d’Ivoire/Elfenbein-
küste (CI)
F
X
X
X
Frankreich** ( FR )
F
X
X
X
Gibraltar (GI)
E, S
bei Ausstellung und Messen: 2 Paar
X
X
X
Großbritannien (GB) Zollgebiet
einschl. Guernsey, Isle of Man,
Jersey
E
x
x
x
Hongkong (HK)
E
2 Paar
X
X
Indien (IN) *)

E
*) Rücksprache mit IHK
X *)
 X  *)
Indonesien (ID) *)

E, L
*) Rücksprache mit IHK
X
X
Iran (IR) *)

E, L
*) Rücksprache mit IHK
X
X
X
Island (IS)
E, L, dänisch, norwegisch,
schwedisch
X
X
X
Israel (IL)
D, E, F, L, arabisch
X
X
X
Japan (JP)
E, L
X
X
X
Kanaren, Ceuta, Melilla (ES)
E, F, L
*) Rücksprache mit IHK
X *)
X *)
X *)
Kanada (CA)
E, F
*) Rücksprache mit IHK
X *)
X
X *)
Kasachstan (KZ)
E, L, russisch
X
X
X
Katar (QA)
E,L
X
Republik Korea (KR)
(inoffiziell: Südkorea)
E, L
X
X
X
Libanon (LB)
E, arabisch
X
X
Macau (MO)
E, L
*) Rücksprache mit IHK
X
X  *)
X *)
Madagaskar (MG)
F
X
X
X
Malaysia (MY)
E, L
X
X
X
Marokko (MA)
E, F
*) Rücksprache mit IHK
X
X *)
X *)
Mauritius (MU)
E, F
X
X
Mazedonien (MK)
E, L
X
X
X
Mexiko (MX) *)
E, F, L
*) Rücksprache mit IHK
X
X
X
Moldawien (MD)
E, F, L, russisch
X
X
X
Mongolei (MN)
E
X
X
Montenegro (ME)
E, F, L
X
X
X
Neuseeland (NZ)
E, F
X
X
X
Norwegen (NO) *)

D, E, F, L dänisch,
schwedisch
*) Rücksprache mit IHK
X
X
X
Pakistan (PK)
E
X
X
Schweiz (CH)
D, F, italienisch
*) Rücksprache mit IHK
bei Messen: 2 Paar
X *)
X
X *)
Senegal (SN)
F
*) Rücksprache mit IHK
X *)
X *)
X *)
Serbien (RS),
D, E, F, L
X
X
X
Singapur (SG)
E
*) Rücksprache mit IHK
X *)
X *)
X *)
Sri Lanka (LK)
E
X
X
X
Südafrika (ZA)***

E
*) Rücksprache mit IHK
X
X *)
X
Taiwan (TW)
CPD-Carnet****

E, L
pro Reise ein Carnet
X
X
X
Thailand (TH)
E, thai
X
X
X
Türkei (TR) *)
D, E, F, L
*) Rücksprache mit IHK
spezielle Vollmacht und
2 Paar Transit
X
X
X
Tunesien (TN)
F, arabisch
X
X
Ukraine (UA) *)
E, L, russisch
*) Rücksprache mit IHK
X
X
X
USA (US)
E
X
X
Vereinigte Arabische Emirate (AE)
E, L
X
Weißrussland (BY) *)
E, L, russisch
*) Rücksprache mit IHK
X
X
X
Stand: November 2021
Sprache - Erläuterungen
D = deutsch, E = englisch, F = französisch, L = Landessprache, S = Spanisch
Obwohl oft mehrere Sprachen zulässig sind, kann jederzeit eine Übersetzung von den ausländischen Zollbehörden gefordert werden. Es empfiehlt sich daher, immer eine internationale übliche Handelssprache, z. B. Englisch bei der Ausstellung des Carnets zu verwenden um Grenzprobleme zu vermeiden.
*) Rücksprache IHK
**) Französisches Zollgebiet, Kosika, Fürstentum Monaco; Übersee-Departments und Regionen: Französisch-Guayana, Guadalupe, Martinique, Réunion und Mayotte; Überseecommunities: Französisch-Polynesien, Saint Pierre und Miquelon, Island of Saint Martin, Mayotte, Island of Saint Barthelemy, Wallis and Futuna; Überseeländer: Neu-Kaledonien
***) Südafrika inkl. Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland, Zimbabwe.
****) Aufgrund der politischen Sonderstellung Taiwans gilt hier eine Sonderregelung. An die Stelle des ATA-Vordrucks tritt das Carnet C.P.D. - Achtung: pro Reise wird ein Carnet C.P.D. benötigt!