REACH und POP-Verordnung

Aktuelle Konsultationen zu Chemikalien

Beschränkungen von PFAS und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) werden derzeit auf europäischer Ebene vorbereitet. Die ECHA prüft zur Zeit einen Vorschlag zur Beschränkung von 10.000 PFAS, der u. a. von Deutschland unterstützt wird. Die EU-Kommission konsultiert eine delegierte Verordnung zur Aufnahme von PFHxS in Anhang I der POP-Verordnung.

ECHA veröffentlicht Vorschlag zur Beschränkung von PFAS

Der Vorschlag wurde von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ausgearbeitet und am 13. Januar 2023 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Die vorgeschlagene Beschränkung umfasst rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylstoffe ( PFAS) und hat das Ziel, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern sowie Produkte und Verfahren sicherer zu machen. Dies unterstütze die weitreichenden Ziele der EU-Chemikalienstrategie und des Aktionsplans "Zero Pollution".
Im nächsten Schritt werden die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) prüfen, ob der Vorschlag die rechtlichen Anforderungen von REACH erfüllt. Bei den Sitzungen im März 2023 wird darüber entschieden. Erfüllt der Vorschlag alle Anforderungen, werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung im Hinblick auf die Risiken für Mensch und Umwelt sowie die Auswirkungen auf die Gesellschaft beginnen. Darauffolgend wird am 22. März 2023 eine sechsmonatige Konsultation eröffnet. Beide Ausschüsse bilden ihre Stellungnahmen auf der Grundlage der im Vorschlag enthaltenen Informationen und auf den bei der Konsultation eingegangenen Kommentaren. Sobald die Stellungnahmen angenommen sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet, die dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die mögliche Beschränkung entscheiden wird.
Am 5. April 2023 wird eine Online-Informationssitzung organisiert, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und denjenigen zu helfen, die sich an der Konsultation beteiligen möchten.
Weitere Einzelheiten über die vorgeschlagene Beschränkung finden Sie auf der Website der ECHA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Kommission veröffentlicht Entwurf für eine delegierte Verordnung über persistente organische Schadstoffe – Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)

Durch diese Initiative wird Anhang I der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (2019/1021) geändert, um PFHxS, seine Salze und mit PFHxS verwandte Verbindungen als Stoffe aufzunehmen, die bestimmten Beschränkungen unterliegen.
Mit der Verordnung (2019/1021) werden die Verpflichtungen der Union im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe umgesetzt. Sie regelt das Verbot und die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants – POP). Zudem wird die Beschränkung der Freisetzungen solcher Stoffe und die Festlegung von Bestimmungen zur Entsorgung von Abfällen, die aus solchen Stoffen hervorgehen, sie enthalten oder durch sie verunreinigt sind, definiert. Die Liste der POP, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, wird in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls um neue POP erweitert.
Die Konsultation läuft noch bis zum 9. März. 
Quelle: DIHK