Infos, Termine, Anmeldung

Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass die in den nachfolgend genannten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.
Die Sachkundeprüfung muss jeder, Unternehmer wie Angestellter, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
  • Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen,
  • die gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind,
  • die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und
  • sonstige Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung beschäftigt werden.
Zu diesen Bewachungsaufgaben zählen vor allem:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.),
  • Schutz vor Ladendieben (sogenannte Kaufhausdetektive),
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen,
  • Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

Ablauf und Inhalte der Prüfung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten je Prüfling). Mündlich können bis zu fünf Teilnehmer gleichzeitig geprüft werden. 
Wörterbücher oder Ähnliches sind als Hilfsmittel nicht zugelassen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 150,- EUR. Es wird empfohlen, sich vier bis fünf Wochen vor einem Prüfungstermin anzumelden. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Im Fall einer mündlichen Wiederholungsprüfung muss diese vor der Industrie- und Handelskammer absolviert werden, bei der der schriftliche Teil der Prüfung bestanden worden ist. Die Kosten der mündlichen Wiederholungsprüfung belaufen sich auf 90,- EUR.
Wenn die Gebühren durch den Arbeitgeber o. ä. bezahlt werden, nutzen Sie bitte unsere Kostenübernahmerklärung. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 327 KB)
Wenn Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, müssen Sie über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Prüfungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Sie kann sowohl durch selbstständiges Lernen als auch durch Schulungsmaßnahmen bei Weiterbildungsträgern oder in Unternehmen erfolgen.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  • Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt auf das “Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” und das “Gewerberecht” gelegt werden. Außerdem auf das Thema “Umgang mit Menschen, insbesondere das Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt”.

Kosten

Die Teilnahme an der Prüfung kostet 150,- EUR pro Person. Der Anmeldeschluss gilt, sofern die Prüfung nicht bereits vorher ausgebucht ist. 

Prüfungstermine

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Es werden alle freien/buchbaren Plätze über unsere Onlineplattform angezeigt. Da es auch immer wieder zu Abmeldungen kommen kann, können auch kurzfristig wieder Plätze online buchbar sein.
>> Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Die mündliche Prüfung findet ca. eine bis drei Wochen nach dem schriftlichen Termin statt. Die Terminvergabe dafür erfolgt automatisch. 
Die über die Online-Anmeldung veröffentlichten mündlichen Prüfungstermine sind Wiederholungstermine und sind nur für Teilnehmer buchbar, die den schriftlichen Teil der Prüfung vor unserer Handelskammer bestanden haben und den mündlichen Teil wiederholen möchten.

Vorbereitungskurse

Bildungsträger, die auf die Prüfung vorbereiten, finden Sie über die Eigenrecherche im Internet.
Die IHK Stade bereitet auf die Prüfung nicht vor und darf aus Neutralitätsgründen keine Bildungsträger empfehlen oder nennen.

Prüfer gesucht 

Gerade in Zeiten des viel diskutierten Fachkräftemangels ist es auch im Bewachungsgewerbe von besonderer Bedeutung, dass Experten aus der Praxis ihr Fachwissen einbringen und dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in unserer Region zu sichern.
Zur Verstärkung unseres Prüfungsausschuss suchen wir sachlich kompetente Praktiker bzw. Experten (m/w/d), die Freude daran haben, sich in die Weiterentwicklung von Nachwuchskräften einzubringen und motiviert sind, an der Abnahme von mündlichen Prüfungen langfristig mitzuwirken.
Schicken Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen.