Für alle Fortbildungsteilnehmer

Das "Aufstiegs-BAföG"

Was ist "Aufstiegs-BAföG"?

Durch das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sogenanntes "Aufstiegs-BAföG" – ist ein individueller, einkommens- und altersunabhängiger Rechtsanspruch auf Förderung von höherer Berufsbildung, wie zum Geprüften Industriemeister, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen, eingeführt worden.
Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss und einem Darlehen zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmekosten) zusammen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der Maßnahmekosten. Die fehlenden 50 % können über ein zinsgünstiges Darlehen finanziert werden, das aber nicht zwingend in Anspruch genommen werden muss; eine Beschränkung auf die Beantragung des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist problemlos möglich.
Sofern das Darlehen genutzt wird, gibt es diverse Möglichkeiten, die Rückzahlungssumme zu verringern (z. B. ermöglicht der erfolgreiche Abschluss der geförderten Maßnahme einen Erfolgsbonus in Höhe von 50 % auf das Restdarlehen).

Wofür kann man Aufstiegs-BAföG beantragen?

"Aufstiegs-BAföG" kann man nur für Bildungsmaßnahmen beantragen, die mehr als 400 Stunden umfassen. Eine regelmäßige Teilnahme ist notwendig, denn Fehlzeiten können zum Ausschluss von der Förderung führen; die Bildungsträger sind verpflichtet, Fehlzeiten zu melden!
Kommt Ihre geplante Weiterbildungsmaßnahme für eine Förderung in Frage? Machen Sie hier den Test:

Weitere Informationen & Ansprechpartner

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare als Download gibt es auf der Website zum Aufstiegs-BAföG oder unter der bundesweiten Hotline: 0800-6 22 36 34.
Die Förderanträge für Antragsteller in Niedersachsen sind anschließend zu senden an:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH
-NBank-

Günter-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
0511/30031-0
www.aufstiegs-bafoeg.de