Erst Berufsausbildung, dann Studium

Begabtenförderung "Aufstiegsstipendium"

Worum geht es ?

Motivierte Erwachsene, die in Ausbildung und Beruf besonderes Talent bewiesen haben, erhalten durch das Aufstiegsstipendium des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen zusätzlichen Anreiz zu studieren. Gleichzeitig soll die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung erhöht und mehr Fachkräfte qualifiziert werden.
Das Programm „Aufstiegsstipendium'“ ist eine Maßnahme der Begabtenförderung. Die SBB-Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Stipendienprogramm durch. Ein Aufstiegsstipendium erhalten beruflich Begabte, die das dreistufige Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen.
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Sie dabei, ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule aufzunehmen. Als Stipendiat verpflichten Sie sich, innerhalb eines Jahres nach Förderzusage mit dem Studium zu beginnen und den Studienerfolg regelmäßig nachzuweisen. Das Studium sollte in der vorgesehenen Regelstudienzeit abgeschlossen werden.

Leistungen

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
  • Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 861 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (150 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
  • Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten, also 225 Euro monatlich.

Bewerbung

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung
  • noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich)
  • ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u. a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Weitere Möglichkeiten sind die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.
  • Sie müssen zu dem in § 8 Absatz 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes genannten Personenkreis gehören, also die deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis besitzen
Die Bewerbung erfolgt in einem dreistufigen Auswahlverfahren.
Details zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zum Auswahlverfahren finden Sie in den Bewerbungsinformationen. Bitte lesen Sie diese vor einer Bewerbung sorgfältig.
Termine zum Aufstiegsstipendium finden Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Stipendium

Das Aufstiegsstipendium richtet sich ausdrücklich an Berufserfahrene und hat daher einige Besonderheiten:
  • Die Bewerbung erfolgt in der Regel vor Beginn eines Studiums.
  • Auch berufsbegleitende Studiengänge können gefördert werden.
  • Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist einkommensunabhängig.
  • Auch wer bereits langjährig im Beruf steht, kann sich bewerben.
Gefördert wird,
  • wer das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat und
  • ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend beginnen möchte oder zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Studiensemester noch nicht abgeschlossen hat und
  • das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz absolviert (Abschluss Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen).

Wichtige Hinweise

Wegen der Vielzahl der Bewerbungen wird der persönliche Termin an einem der Auswahltage von der SBB vergeben und ist verbindlich. Da das Auswahlgespräch am Schluss des mehrstufigen Auswahlverfahrens steht, ist die Versendung der Einladung erst wenige Wochen vor dem Gesprächstermin möglich. Bei einer Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium halten Sie sich daher bitte vorsorglich alle auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung genannten Termine für die Auswahlgespräche frühzeitig frei.

Kontakt

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
aufstieg@sbb-stipendien.de