Allgemeine Teilnahmebedingungen

Unsere AGB

I. Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen erfolgt formlos, aber in Textform (elektronisch unter https://stade.bildung.ihk24.de/webbasys/, per Fax, E-Mail oder Brief) bei der IHK Stade (IHK). Mit der Anmeldung erkennt der Vertragspartner diese Teilnahmebedingungen an. Gleiches gilt für den Teilnehmer, sofern er nicht gleichzeitig Vertragspartner, sondern Begünstigter im Sinne von § 328 BGB ist.
Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der IHK berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) kommt das Vertragsverhältnis zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die IHK dem Vertragspartner dies unverzüglich mit.
Die IHK behält sich vor, Ort, Raum und Dozent der Veranstaltung, unter Umständen auch die zeitliche Abfolge, zu ändern. Die Festlegung besonderer organisatorischer Zugangsbedingungen zu Präsenzveranstaltungen, z. B. aufgrund einer Pandemie, bleibt vorbehalten. In einem solchen Fall informiert sie die Vertragspartner umgehend. Das jeweils zum Veranstaltungszeitpunkt gültige Hygienekonzept ist für die Teilnahme verbindlich.

2. Zahlungsbedingungen

Der Vertragspartner hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf das benannte Konto der IHK zu zahlen. Bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten erfolgt die Zahlung des Entgelts in monatlichen Raten. Der Zahlungspflichtige verpflichtet sich der IHK eine Ermächtigung zum Bankeinzugsverfahren zu erteilen.
Die Kosten für Lehrmittel und Prüfungen sind in den Teilnahmeentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der IHK separat in Rechnung gestellt.

3. Ermäßigungen und Rabatte

3.1 

Für die Teilnahme gewährt die IHK für Auszubildende, deren Ausbildungsverträge bei der IHK Stade eingetragen sind, eine Ermäßigung von 50 % auf das zu entrichtende Entgelt, sofern der Vertragspartner bei der Anmeldung darauf hinweist. Die Ermäßigung kann nur unter der Bedingung in Anspruch genommen werden, dass bei Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung mindestens noch ein freier Platz verfügbar ist.
Sie gilt nicht für Veranstaltungen, die speziell für Auszubildende ausgeschrieben sind, für „Webinare“, für Veranstaltungen, die von einem Kooperationspartner durchgeführt werden, für Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von sechs Monaten, für Veranstaltungen, die auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorbereiten sowie für Veranstaltungen, deren Kenn-Nummer mit „99…“ beginnt. Wird eine Veranstaltung von einem Kooperationspartner durchgeführt oder handelt es sich um ein „Webinar“, so ist dieses in der Ausschreibung der Veranstaltung vermerkt.

3.2

Für die gleichzeitige Anmeldung mehrerer Personen mit demselben Rechnungsempfänger („gemeinschaftliche Rechnung“) zu derselben Veranstaltung räumt die IHK einen Rabatt in folgender Höhe ein:
  • 5 % für einen zweiten Teilnehmer
  • 10 % für einen dritten Teilnehmer
  • 20 % für einen vierten sowie jeden weiteren Teilnehmer
Der Rabatt gemäß Ziffer 3.2 gilt nicht für Veranstaltungen, die speziell für Auszubildende ausgeschrieben sind, für „Webinare“, für Veranstaltungen, für die gemäß Ziffer 3.1 ein Rabatt gewährt wird, für Veranstaltungen, die von einem Kooperationspartner durchgeführt werden, für Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von sechs Monaten, für Veranstaltungen, die auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorbereiten sowie für Veranstaltungen, deren Kenn-Nummer mit „99…“ beginnt. Wird eine Veranstaltung von einem Kooperationspartner durchgeführt oder handelt es sich um ein „Webinar“, so ist dieses in der Ausschreibung der Veranstaltung vermerkt.

4. Rücktritt und Kündigung

Rücktritt und Kündigung müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Eingangsdatum bei der IHK Stade. Im Falle eines Rücktritts bzw. einer Kündigung kann der Vertragspartner seine Anmeldung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen, indem er dies der IHK Stade schriftlich mitteilt. Dies gilt nicht, wenn der genannte Ersatzteilnehmer ein höheres Teilnahmeentgelt als der ursprünglich angemeldete Teilnehmer entrichten müsste. Im Übrigen behält sich die IHK die Zustimmung vor.

4.1 Rücktritt und Kündigung bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten:

Der Vertragspartner kann bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten bis spätestens 10 Tage vor Beginn entgeltfrei und ohne Angaben von Gründen den Rücktritt vom Vertrag in Textform erklären. Hält er diese Frist nicht ein, bleibt er zur Zahlung der vollen Teilnehmerkosten verpflichtet.
Bei Webinaren ist die Erklärung des Rücktritts bis zu 22 Tage vor Unterrichtsbeginn möglich.
Bei Vorbereitungslehrgängen auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) kann der Rücktritt bis zu sechs Wochen vor dem ersten Unterrichtstag, sowohl für AEVO-Webinare als auch für AEVO-Präsenzlehrgänge, erklärt werden.
Bei Fortbildungsveranstaltungen zum Geprüften Industriemeister Kunststoff und Kautschuk kann der Rücktritt bis zu acht Wochen vor dem ersten Unterrichtstag erklärt werden.
Hält der Vertragspartner die Frist nicht ein, bleibt er zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

4.2 Rücktritt und Kündigung bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten:

Der Vertragspartner kann bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten bis zu zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen den Rücktritt vom Vertrag in Textform erklären. In diesem Fall fällt eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 50,00 an. Nach Ablauf der Frist für einen Rücktritt ist nur noch eine Kündigung möglich.
Der Vertragspartner kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Veranstaltungsbeginn kündigen. In diesem Fall wird die Kündigung zum Monatsende wirksam. Damit endet auch die Zahlungsverpflichtung.
Danach kann der Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Quartalsende kündigen.
Im Fall einer Kündigung ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 % des Fortbildungsveranstaltungsentgelts (maximal jedoch € 125,00) zu entrichten. Unabhängig davon bleibt der Vertragspartner zur Zahlung des bis zum Wirksamwerden der Kündigung fällig gewordenen Teilnahmeentgelts verpflichtet.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund i. S. v. § 626 BGB bleibt davon unberührt.

5. Fortbildungsveranstaltungen mit IHK-Prüfung

Der Teilnehmer ist für die rechtzeitige Prüfung der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen und die fristgerechte Anmeldung zur Prüfung bei der für ihn zuständigen IHK verantwortlich. Die Teilnahme an einer Veranstaltung mit dem Fortbildungsziel einer IHK-Prüfung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an der IHK-Prüfung.

6. Absage, Programmänderung und Ausfall

Die IHK hat das Recht, insbesondere bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen, Fortbildungsveranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Vertragspartner sind ausgeschlossen.
Ein Wechsel der Dozenten, des Veranstaltungsortes, Verschiebungen im Ablaufplan oder eine ggf. notwendige Umstellung auf Online-Unterricht berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zumutbar sind.
Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten wegen Ausfall von Unterrichtsstunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Ausfall beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

7. Ausschluss von der Teilnahme

Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sich der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung mehr als zwei Wochen in Verzug befindet oder wenn durch das Verhalten des Teilnehmers ein ordnungsgemäßer Ablauf der Fortbildungsveranstaltung nicht gewährleistet ist oder wenn sonstige Vertragsverstöße vorliegen, die einen Ausschluss rechtfertigen. In diesem Fall wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 % des Fortbildungsveranstaltungsentgelts (maximal jedoch € 125,00) fällig. Hiervon unberührt bleiben bereits fällig gewordene Teilbeträge sowie etwaige Schadensersatzansprüche der IHK.

8. Haftung

Die Haftung der IHK für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.  Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten.

9. Datenerfassung, Datenschutz, Copyright, Rechte an Lehrmaterialien und -inhalten

Folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer werden zum Zwecke der Fortbildungsveranstaltungsorganisation verarbeitet: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Rechnungsadresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Vertrages gemäß Artikel 6 (1) b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und bedarf daher keiner Einwilligung.  
Durch die Anmeldung willigt der Teilnehmer gemäß Artikel 6 (1) a) DSGVO  darin ein , dass die IHK folgende personenbezogene Daten an die mit dem Kurs jeweils befassten Dozenten und Betreibern von Online-Lernplattformen zum Zwecke der direkten Zusendung von Unterrichtsmaterialien sowie zur Einrichtung von Log-In-Zugängen übermittelt: Vor- und Nachname, Wohnadresse und E-Mail-Adresse. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit formlos gemäß Artikel 7 (3) DSGVO gegenüber der IHK widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligung hätte zur Folge, dass eine Datenübermittlung an die vorstehend genannten Stellen unterbliebe bzw. bereits an diese Stellen übermittelte Daten revisionssicher gelöscht werden würden. Die IHK weist darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages im Falle eines Widerrufs der Einwilligung des Teilnehmers vor Beendigung des Kurses eventuell nicht mehr möglich wäre. In diesem Falle bliebe der Teilnahmeentgeltzahlungsanspruch der IHK gegenüber dem Teilnehmer davon unberührt.
Unabhängig von einem etwaigen Widerruf der Einwilligung versichert die IHK, dass diese personenbezogenen Daten nach Abschluss der jeweiligen Fortbildung bei den Dozenten bzw. Online-Plattformen revisionssicher gelöscht werden, es sei denn, dass sich der Teilnehmer für weitere Kurse anmeldet, zu deren Abwicklung diese Daten erforderlich sind.   
Im Übrigen verweist die IHK auf ihre Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO im Internet unter: www.ihk.de/stade/infopflichten-veranstaltung
Die Benutzung der von der IHK Stade zur Verfügung gestellten Skripte, Bücher, Software und sonstiger Lehrmaterialien und -inhalte ist nur dem Teilnehmer gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist strikt untersagt. Der Teilnehmer ist auch nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten oder Softwareprogramme und Zugangsdaten zur Lernplattform an Dritte weiterzugeben.

10. Nebenabrede

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gelten ausschließlich diese Veranstaltungs-AGB. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die IHK ihnen ausdrücklich in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zugestimmt hat.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand in Stade. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ergänzend zum unter I.4. geregelten Rücktrittsrecht steht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB bei Fernabsatzverträgen, d. h. bei Verträgen die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel (wie z. B. Brief, Telefon, E-Mail oder Internet) geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum (Am Schäferstieg 2, 21680 Stade, Telefon: 04141/524-0, Telefax: 04141/524-112, E-Mail: bildung@stade.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen oder beginnen die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht in der Summe dem Anteil der bis dahin bereits in Anspruch genommenen Leistungen bezogen auf den vereinbarten Gesamtumfang.
Stade, im November 2021
Wenn Sie sich gegen das Risiko absichern möchten, dass bei kurzfristiger Erkrankung das volle Seminarentgelt bezahlt werden muss, können Sie eine Seminarrücktrittsversicherung, z. B. bei der HanseMerkur oder der ERV, abschließen.