Fachkräftesicherung

Ausbildungsgarantie

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, dem sogenannten Weiterbildungsgesetz vom 17. Juli 2023, wurde unter anderem die Ausbildungsgarantie beschlossen. Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz die Potentiale zur Fachkräftesicherung stärken. Dabei sind viele positive Aspekte berücksichtigt worden – doch mit der sogenannten Ausbildungsgarantie sollen in manchen Regionen teure außerbetriebliche Ausbildungen gefördert werden, obwohl praxisnahe betriebliche Ausbildungen die Bedürfnisse der Wirtschaft gezielter erfüllen.

Was bedeutet die Ausbildungsgarantie?

In Regionen mit einer erheblichen Unterversorgung an Ausbildungsplätzen sollen junge Menschen im Rahmen einer außerbetrieblichen Ausbildung gefördert werden. Im Gegensatz zu einer betrieblichen Ausbildung werden die Auszubildenden bei einem Bildungsträger ausgebildet und bekommen je nach Bedarf zusätzlich Stütz- und Förderunterricht durch Ausbilder und Lehrkräfte sowie Unterstützung durch Sozialpädagogen. Diese Form der Ausbildung belastet die staatlichen Kassen und ist laut Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer “etwa doppelt so teuer wie eine betriebliche Ausbildung”.

Was bedeutet erhebliche Unterversorgnung?

Eine erhebliche Unterversorgung in einer Region wird bestimmt durch die Relation von Bewerbern und verfügbaren Ausbildungsplätzen zum Stichtag 30. September des jeweils letzten Berichtsjahres. Überschreitet die Zahl der gemeldeten Ausbildungsbewerber die gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen um mehr als 10 Prozent, ist die Region “erheblich unterbesetzt”. Maßgeblich für außerbetriebliche Ausbildung ab 1. August 2024 sind also die bis zum 30. September 2023 gemeldeten freien Ausbildungsplätze. 
Helfen Sie mit, ein realistisches Bild der Ausbildungssituation in unserer Region zu zeichnen. Melden Sie deshalb immer so bald wie möglich Ihre freien Ausbildungsplätze bei der Agentur für Arbeit.