IHK FOSA

Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Berufsabschlüsse

Worum geht es?

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", kurz Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), möchte der Bund insbesondere Migranten eine bessere Chance geben, ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Seit dem 1. April 2012 erhalten sie durch das BQFG einen gesetzlichen Anspruch auf ein so genanntes Feststellungsverfahren. In dessen Verlauf wird nunmehr geprüft, ob im Ausland erworbene staatliche anerkannte Berufsabschlüsse einer vergleichbaren deutschen Referenzqualifikation entsprechen. Ziel ist es, den Personenkreis der Antragsteller weiter auszuweiten, da von den bisherigen Regelungen nur Spätaussiedler über einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung verfügten. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus spielen nach der Neuregelung keine tragende Rolle mehr. Fachkräften soll so der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erheblich erleichtert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung können alle Personen stellen, die im Ausland einen Beruf erlernt haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten wollen. Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden (auch Anträge aus dem Ausland sind möglich).

Was kostet das Verfahren? 

Die Gebühr des Verfahrens beträgt je nach Aufwand zwischen 100 und 600 Euro. Die Kosten sind in der Regel vom Antragsteller zu tragen. 
Eine Förderung der Kosten durch Ihre zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr zuständiges Jobcenter ist grundsätzlich möglich, sofern die individuellen Förderungsvoraussetzungen gegeben sind. Dies müssen Sie jedoch immer und unbedingt bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen, bevor Sie den eigentlichen Antrag bei der IHK FOSA stellen.

Wie lange dauert es?

Nach Empfang des Antrages und aller erforderlichen Unterlagen versendet die IHK FOSA innerhalb eines Monat eine Empfangsbestätigung mit Gebührenbescheid. Nach Zahlungseingang beginnt die IHK FOSA mit dem Verfahren, das innerhalb von 3 Monaten abzuschließen ist (bei schwierigen Fällen kann die Frist einmalig verlängert werden).

Welche Stellen bieten Beratung an?

Die Frage, ob ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung sinnvoll ist oder nicht, hängt vom persönlichen Werdegang und den beruflichen Zielen ab. Eine vorherige individuelle Beratung ist daher dringend zu empfehlen.
Eine Erstberatung zum Antrag bieten die örtlichen Industrie‐ und Handelskammern an. Sie informieren über das gesamte Verfahren, beraten bei der Einschätzung des deutschen Referenzberufes und verweisen den Antragsteller an die zuständige Stelle. Neben den Industrie‐ und Handelskammern gibt es eine Vielzahl weiterer Institutionen und Anlaufstellen mit unterschiedlichsten Beratungsangeboten zum Thema, etwa die Agenturen für Arbeit und JobCenter, Ausländerbehörden, Migrationsberatungsstellen, Auslandsvertretungen. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter folgenden Links: 

Welche Stelle ist zuständig für die Gleichwertigkeitsprüfung?

Für IHK‐Berufe wurde eine zentrale Antragsstelle geschaffen, die IHK FOSA (Foreign Skill Approval) mit Sitz in Nürnberg. Die IHK FOSA nimmt die Anträge entgegen, führt die Gleichwertigkeitsprüfungen durch und stellt die Bescheide aus. Auf der Website der IHK FOSA finden Antragsteller alle nötigen Informationen und Dokumente, die für den Antrag benötigt werden, sowie eine Telefon‐Hotline.
IHK FOSA – Foreign Skills Approval
Ulmenstraße 52g, 90443 Nürnberg
Web: www.ihk-fosa.de
E-Mail: info@ihk-fosa.de
Telefon‐Hotline: 0911/81 50 6‐0
Für Ausbildungsberufe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHKs fallen, muss sich der Antragsteller an die jeweils zuständige Stelle wenden, zu finden im Anerkennungsportal des Bundes.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist schriftlich bei der IHK FOSA einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepasses)
  • Nachweis der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (Ausbildungszeugnis)
  • Nachweis über einschlägige Berufserfahrung
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Weiterbildungen)
  • Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (z. B. Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Antrag auf Einreisevisum) (entfällt bei Antragstellern mit Wohnsitz
    innerhalb EU/EWR oder Schweiz)
  • Erklärung das bisher noch kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde
Alle Dokumente sind i. d. R. ins Deutsche zu übersetzen (amtlicher Dolmetscher), bei den Bescheinigungen sind i. d. R. beglaubigte Kopien erforderlich.
Die Antragsunterlagen finden Sie bei der IHK Fosa zum Download.