Aktualisiertes Berufsbild
In der Fachrichtung Großhandel werden schriftlich geprüft:
In der Fachrichtung Außenhandel werden schriftlich geprüft:
Der Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement
- Das Wichtigste in Kürze
- Was hat sich mit der Verordnung von 2020 an den Ausbildungsinhalten geändert?
- Wie sehen die Ausbildungsinhalte im Detail aus?
- Was ändert sich an den schulischen Inhalten?
- Wir haben zuvor schon Kaufleute im Groß- und Außenhandel ausgebildet. Können wir jetzt auch den neuen Beruf ausbilden?
- Gestreckte Abschlussprüfung: Was heißt das?
- Gestreckte Abschlussprüfung: Worauf müssen Sie bei der Ausbildungsplanung achten?
- Wann und was wird in Teil 1 der Abschlussprüfung geprüft?
- Welche Prüfungsbereiche werden in Teil 2 der Abschlussprüfung geprüft?
- Welche Varianten gibt es für die mündliche Prüfung?
- Mit welchen Ergebnissen ist die Prüfung bestanden?
- Kann die Prüfung Teil 1 bei einem schlechten Ergebnis wiederholt werden?
- Kann auch beim neuen Beruf die Ausbildungszeit (z. B. bei Abiturienten) verkürzt werden?
- Gelten die Neuregelungen auch für unsere “alten” Auszubildenden?
- Wo finden Sie weitere Informationen?
Das Wichtigste in Kürze
Großhändler entwickeln sich immer mehr vom Warenkaufmann zum Lösungsanbieter. Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Elektronische Geschäftsprozesse und Vertriebskanäle bestimmen zunehmend das Berufsbild. Entsprechende Kompetenzen finden sich im neuen Ausbildungsrahmenplan.
Auch die Themenfelder Verkaufskommunikation, Nachhaltigkeit von Beschaffungs- und Logistikprozessen sowie der Vertrieb produktionsnaher Dienstleistungen werden stärker betont.
Der neue Beruf hat eine gestreckte Abschlussprüfung. Für die mündliche Prüfung gibt es zukünftig neben der “klassischen” Variante auch die sogenannte “Report-Variante”.
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. fasst es in einem
Video in 90 Sekunden zusammen.
Was hat sich mit der Verordnung von 2020 an den Ausbildungsinhalten geändert?
Der Beruf ist inhaltlich “digitaler” durch Einbeziehung von E-Business, E-Commerce und Onlinemarketing. Aber auch die Nachhaltigkeit von Lieferketten, betriebliche Compliance und die Arbeit in Projekten (Projektmanagement) bekommen ein stärkeres Gewicht. Es bleibt bei den bekannten Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel. Neue Schwerpunkte der Ausbildung sind:
- Waren- und kundenbezogene Dienstleistungen
- Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business), Datenschutz und -sicherheit
- Projektmanagement
- Vertriebskanäle einschließlich E-Commerce
- Retourenmanagement (Fachrichtung Großhandel)
- Internationale Berufskompetenzen (Fachrichtung Außenhandel)
Wie sehen die Ausbildungsinhalte im Detail aus?
Der Ausbildungsrahmenplan umfasst vier Abschnitte:
Abschnitt A: Fachrichtungsübergreifende Berufsbildpositionen
- Warensortiment zusammenstellen und Dienstleitungen anbieten
- Handelsspezifische Beschaffungslogistik planen und steuern
- Einkauf von Waren und Dienstleistungen marktorientiert planen, organisieren und durchführen
- Marketingmaßnahmen planen, durchführen, kontrollieren und steuern
- Verkauf kundenorientiert planen und durchführen
- Distribution planen und steuern
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen
- Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert planen und steuern
Abschnitt B: Spezielle Berufsbildpositionen in der Fachrichtung Großhandel
- Lagerlogistik planen, steuern und abwickeln
- Warenbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren und durchführen
Abschnitt C: Spezielle Berufsbildpositionen in der Fachrichtung Außenhandel
- Außenhandelsgeschäfte abwickeln und Auslandsmärkte bedienen
- Internationale Berufskompetenzen anwenden
Abschnitte D: Integrative Berufsbildpositionen
- Berufsbildung sowie arbeits- , sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
- Bedeutung des Groß- und Außenhandels sowie Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Kommunikation
- Elektronische Geschäftsprozesse
Die im Rahmen der Berufsbildpositionen zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten können dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage der Verordnung) entnommen werden.
Was ändert sich an den schulischen Inhalten?
Die inhaltlichen Änderungen des Ausbildungsrahmenplans spiegeln sich auch im Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wider. Unterrichtet werden zehn fachrichtungsübergreifende und je drei fachrichtungsspezifische Lernfelder. Während einige Lernfelder nur angepasst oder umstrukturiert wurden, kommt neu das Lernfeld “Geschäftsprozesse mit digitalen Werkzeugen unterstützen” dazu.
Einzelheiten können dem
Rahmenlehrplan entnommen werden.
Wir haben zuvor schon Kaufleute im Groß- und Außenhandel ausgebildet. Können wir jetzt auch den neuen Beruf ausbilden?
In den meisten Fällen wird die Antwort auf diese Frage “ja” lauten.
Sie können den neuen Beruf ausbilden, wenn Sie die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend des neuen Ausbildungsrahmenplans vollumfänglich vermitteln können. Ihr betrieblicher Ausbildungsplan muss entsprechend angepasst, ergänzt und umgestellt werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass Sie einzelne Inhalte des neuen Berufs nicht vermitteln können, ist dies kein Grund, das Ausbilden aufzugeben. Die fehlenden Inhalte können oft durch Lehrgänge oder ein Praktikum in einem Partnerbetrieb abgedeckt werden. Ihre
Qualifizierungsberater helfen Ihnen gerne, eine Lösung zu finden.
Gestreckte Abschlussprüfung: Was heißt das?
Die
gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung. Der Teil 1 der Abschlussprüfung findet entsprechend der Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit statt. Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 gehen – im Gegensatz zur Zwischenprüfung – bereits in die Endnote ein. Bei den Kaufleuten für Groß- und Außenhandelsmanagement macht das Ergebnis des Teil 1 der Abschlussprüfung 25% der Endnote aus.
Die gestreckte Abschlussprüfung findet für beide Teile an bundeseinheitlichen
Prüfungsterminen statt und es ist jeweils eine Anmeldung erforderlich. Außerdem werden für beide Teile die
Zulassungsvoraussetzungen geprüft – insbesondere auch im Hinblick auf Fehlzeiten, so wie bisher schon bei den Abschlussprüfungen zum Ende der Ausbildung.
Gestreckte Abschlussprüfung: Worauf müssen Sie bei der Ausbildungsplanung achten?
Da bei der gestreckten Abschlussprüfung das Ergebnis von Teil 1 schon “zählt”, muss bei der zeitlichen Planung der Ausbildung unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Inhalte, die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Monate vorgesehen sind, auch bis zum Prüfungstermin vermittelt werden. Bilden Sie mehrere Auszubildende in einem Ausbildungsjahr aus, muss gewährleistet sein, dass alle Auszubildenden die entsprechenden Abteilungen bis zu Teil 1 der Abschlussprüfung durchlaufen haben.
Wann und was wird in Teil 1 der Abschlussprüfung geprüft?
Inhaltlich erstreckt sich die Abschlussprüfung Teil 1 über die laut Ausbildungsrahmenplan in den ersten 15 Monaten zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den entsprechenden Lernstoff des Berufsschulunterrichts. Geprüft wird der Bereich “Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen”. Dies umfasst z. B. die Bedarfsermittlung, Angebotseinholung und -vergleiche, und die Bearbeitung von Kundenanfragen und -aufträgen.
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist für beide Fachrichtungen gleich.
Die Prüfung erfolgt nur schriftlich und findet zu den bisherigen Zwischenprüfungsterminen statt. Das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 geht mit einer Gewichtung von 25% in die Endnote ein.
Welche Prüfungsbereiche werden in Teil 2 der Abschlussprüfung geprüft?
Teil 2 wir zum Ende der Ausbildung geprüft und umfasst drei schriftliche Bereiche und das “Fallbezogene Fachgespräch” als mündliche Prüfung.
Abschlussprüfung Teil 2 in der Fachrichtung Großhandel
In der Fachrichtung Großhandel werden schriftlich geprüft:
- “Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen”,
also z. B. die buchhalterische Erfassung von Geschäftsvorgängen und Kosten- und-Leistungsrechnung - “Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften”,
also z. B. Beschaffungs- und Lagerlogistik, Einkauf und Verkaufsprozesse, Retourenabwicklung - “Wirtschafts- und Sozialkunde”
Der mündliche Prüfung, dem “Fallbezogenen Fachgespräch” können folgende Gebiete zugrunde liegen:
- Verkauf und Distribution
- Warensortiment und Marketing
- Einkauf und Beschaffungslogistik
Abschlussprüfung Teil 2 in der Fachrichtung Außenhandel
In der Fachrichtung Außenhandel werden schriftlich geprüft:
- “Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen”,
also z. B. die buchhalterische Erfassung von Geschäftsvorgängen und Kosten- und-Leistungsrechnung - “Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften”,
also z. B. Vorbereitung und Abschluss von Außenhandelsgeschäften, Finanzierung und Kreditabsicherungsmöglichkeiten, internationaler Einkauf - “Wirtschafts- und Sozialkunde”
Der mündliche Prüfung, dem “Fallbezogenen Fachgespräch” können folgende Gebiete zugrunde liegen:
- Internationaler Handel und Auslandsmärkte
- Warensortiment und Marketing
- Einkauf und Beschaffungslogistik
Welche Varianten gibt es für die mündliche Prüfung?
Neben der bekannten “klassischen Variante” kann zukünftig auch die sogenannte “Reportvariante” gewählt werden:
“Klassische Variante”:
Grundlage für das Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben. Der Prüfling wählt eine der beiden Aufgaben und erhält eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Daran anschließend wird das fallbezogene Fachgespräch von 30 Minuten geführt.
"Reportvariante":
Grundlage für das Fachgespräch ist einer von zwei max. dreiseitigen Reporten, die der Prüfling über eigenständig durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt. Die Reporte müssen aus zwei unterschiedlichen Gebieten stammen und sind vorab einzureichen (am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung). Der Prüfungsausschuss wählt eine der beiden Fachaufgaben und entwickelt daraus das Fachgespräch von 30 Minuten.
Die Entscheidung für eine Variante muss erst mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Teil 2) erfolgen. Bis dahin werden dazu weitere Informationen und Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt.
Mit welchen Ergebnissen ist die Prüfung bestanden?
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche werden folgendermaßen gewichtet:
Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen (Teil 1)
|
25%
|
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
|
15%
|
Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
(bzw. Außenhandelsgeschäften, entsprechend Fachrichtung) |
30%
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10%
|
Fallbezogenes Fachgespräch (mündliche Prüfung)
|
20%
|
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn mindestens folgende Prüfungsleistungen erbracht wurden:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“.
Das bedeutet, dass die Prüfung auch bestanden werden kann, wenn in Teil 1 die Leistung mit “ungenügend” bewertet wurde, aber durch eine entsprechend bessere Leistung in Teil zwei ausgeglichen wird:
|
Prüfungsbereich
|
Pkt.
|
gewichtet
|
|
---|---|---|---|---|
Teil 1
|
Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen
|
0
|
25%
|
0
|
Teil 2
|
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
|
60
|
15%
|
9
|
Prozessorientierte Organisation von Groß- bzw. Außenhandelsgeschäften
|
80
|
30%
|
24
|
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
40
|
10%
|
4
|
|
Fallbezogenes Fachgespräch
|
70
|
20%
|
14
|
|
Gesamtergebnis
|
100%
|
51
|
Alle vier Anforderungen sind erfüllt: Das Gesamtergebnis, der Teil 2 und mindestens drei Prüfungsbereiche in Teil 2 sind mit “ausreichend” bewertet, kein Bereich aus Teil 2 mit “ungenügend”. Folglich ist die Prüfung – trotz 0 Punkten in Teil 1 – bestanden.
Auch im neuen Beruf gibt es bei bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, durch eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der drei schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 das Gesamtergebnis noch zu “retten”.
Kann die Prüfung Teil 1 bei einem schlechten Ergebnis wiederholt werden?
Nein, Teil 1 der Prüfung kann allein nicht wiederholt werden. Rein rechtlich gilt die gestreckte Prüfung als eine Prüfung, die nur zeitlich auseinander fällt. Das heißt, das Prüfungsergebnis wird erst nach Beendigung von Teil 2 festgestellt, deshalb wird Teil 1 auch nicht separat “bestanden” oder “nicht bestanden”. Teil 1 wird ggf. nur wiederholt, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung nach Teil 2 insgesamt nicht bestanden hat. Dann müssen in der Wiederholungsprüfung - wie bisher auch – alle Prüfungsbereiche, in denen keine ausreichenden Leistungen erbracht wurden, erneut abgelegt werden. Dies gilt dann auch für einen nicht ausreichenden Teil 1.
Kann auch beim neuen Beruf die Ausbildungszeit (z. B. bei Abiturienten) verkürzt werden?
Ja, auch die Ausbildung zum neuen Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement kann bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen verkürzt werden.
Bei Vertragsbeginn in 2020 sollte jedoch bedacht werden, dass ein Aufrücken in höhere Schuljahrgänge nicht möglich ist, da die Beschulung im neuen Beruf im kommenden Schuljahr nur in der Unterstufe beginnt. Alternativ könnten Verträge mit verkürzter Ausbildungszeit (24 Monate) mit Beginn 31. Juli 2020 noch im alten Berufsbild abgeschlossen werden, wenn der Berufsschulunterricht mit der Mittelstufe begonnen werden soll.
Lassen Sie sich hierzu am besten vorab von Ihrem
Qualifizierungsberater beraten.
Gelten die Neuregelungen auch für unsere “alten” Auszubildenden?
Nein, die neuen Regelungen gelten nur für Auszubildende, die ihre Ausbildung ab dem 1. August 2020 beginnen. Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2020 werden nach der “alten” Verordnung zu Kaufleuten im Groß- und Außenhandel ausgebildet.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie z. B. auf der Website des
AGA Norddeutschen Unternehmensverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.
Einen
Muster-Ausbildungsplan für den Baustoffhandel stellt der BDB, Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. zur Verfügung.