Übernachtungssteuer aktuell

In Westmecklenburg erheben die Landeshauptstadt Schwerin, die Hansestadt Wismar und die Gemeinde Pampow eine “Übernachtungssteuer” (Bettensteuer). Die Mittel aus dieser Aufwandssteuer, die das Beherbergungsgewerbe betrifft, fließen in den allgemeinen Haushalt.
Wir haben Ihnen Informationen zu Orten mit Übernachtungssteuer in Westmecklenburg zusammengestellt.

Orte mit Übernachtungssteuer in Westmecklenburg (Schwerin, Wismar, Pampow)

Die Landeshauptstadt Schwerin hat 2014 die rechtliche Zustimmung des Innenministeriums, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erhalten (§ 3 Abs. 2 KAG M-V), erstmals in Mecklenburg-Vorpommern eine Übernachtungssteuer zu erheben. 2015 folgte die Hansestadt Wismar und führte ebenfalls eine Übernachtungssteuer in Beherbergungsbetrieben ein.

Landeshauptstadt Schwerin

Seit 2014 besteht in der Landeshauptstadt Schwerin eine Steuerpflicht auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Die Übernachtungssteuer beträgt 5 Prozent des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts - abzüglich der Umsatzsteuer.
Am 1. April 2024 wurde die Übernachtungssteuer auf Geschäftsreisende sowie auf Übernachtungen auf Campingplätzen und auf Wohnmobilstellplätzen ausgeweitet.

Aktuelles:

Am 24. März 2025 beschloss die Schweriner Stadtvertretung eine erneute Erhöhung auf 7 Prozent. → Reaktion der IHK vom 25.03.2025
Die IHK zu Schwerin hat in einem Schreiben an die Stadtverwaltung um Klärung weiterer offener Sachverhalte gebeten, wie zum konkreten Zeitpunkt des Inkrafttretens, dem Umgang mit Bestandsbuchungen und der Strategie zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zu privaten Anbietern. Die IHK erhielte folgende Auskunft von der Stadtverwaltung:
Aktuell führen Vertreter der IHK gemeinsam mit Unternehmensvertretern Gespräche mit den Fraktionen der Schweriner Stadtvertretung, die sich für die Erhöhung der Übernachtungssteuer ausgesprochen haben.
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Schwerin

Hansestadt Wismar

Die Bürgerschaft hat 2015 die Erhebung einer Steuerpflicht auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) beschlossen. Die Satzung ist zum 01.04.2015 in Kraft getreten. Die Übernachtungssteuer beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts und wurde Ende des Jahres 2023 auf Geschäftsreisende ausgeweitet.
  • Steuerpflichtig sind: Beherbergungsbetriebe mit entgeltlichen Übernachtungen (insbesondere Hotels, Pensionen, Herbergen und Vermietungen von Ferienwohnungen), die eine Gesamtdauer von 6 Monaten nicht übersteigen
  • Ausgenommen von Steuerpflicht: Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) im Rahmen von Gruppenreisen, die dem gemeinnützigen Zweck dienen sowie Übernachtungen in Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen, Frauenhäusern u. ä.
  • Bemessungsgrundlage: Die Steuer richtet sich nach dem Entgelt für die Übernachtung (ohne Entgelte für andere Dienstleistungen).
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Wismar

Gemeinde Pampow

Entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung vom 15. November 2024 vom Amt Stralendorf erhebt die Gemeinde Pampow seit 01.01.2025 eine Übernachtungssteuer.
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Pampow

IHK kritisiert die Bettensteuer

Peter Todt, amtierender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin, kritisiert:
„Es kann keine Lösung sein, die Konsolidierung des Haushalts und die Kompensation kommunaler Kostensteigerungen auf dem Rücken der Unternehmen auszutragen“.
Schwerin: Empörung über rückwirkende Erhöhung der Übernachtungssteuer (03/2025)
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin hat bereits im November 2024 im Namen der betroffenen Betriebe eindringlich an die Verantwortung der Schweriner Stadtvertretung appelliert, wirtschaftsfreundliche Entscheidungen zu treffen. Umso enttäuschender ist, dass dieser Appell am 24.03.2025 unbeachtet blieb und stattdessen die Übernachtungsbetriebe mit der rückwirkenden Erhöhung der Übernachtungssteuer erneut belastet werden. (IHK-Presseinfo vom 25.03.2025)
Schweriner Politik trifft Entscheidung für die Unternehmen (12/2024)
Mit Bekanntwerden des Schweriner Haushaltsplanentwurfes lud die IHK Anfang Oktober Schweriner Betreiber von Beherbergungsbetrieben ein. Eine Einschätzung der Branche wurde verfasst, mit der widerlegt wurde, dass eine erneute Erhöhung der Übernachtungssteuer keine Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hätte. Die Schweriner Stadtvertretung hat am 9. Dezember 2024 die Erhöhungen abgelehnt und sendet damit ein positives Signal an die ansässigen Unternehmen. (IHK-Presseinfo vom 10.12.2024)

IHK lehnt Ausweitung der Bettensteuer ab (01/2024)

Die IHK zu Schwerin hat die Schweriner Bettensteuer von Beginn an abgelehnt. Sie belastet die Unternehmen durch die Verteuerung der Übernachtungen, verstärkt die Ungleichbehandlung von privaten und gewerblichen Übernachtungen und führt zu mehr Bürokratie. Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, dass der Hauptausschuss der Schweriner Stadtvertretung Schwerin am 30.01.2024 über die Ausweitung der Bettensteuer diskutiert. Wir fordern die generelle Abschaffung der Bettensteuer!“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Siegbert Eisenach. (IHK-Presseinfo vom 29.01.2024)

DIHK Stellungnahme (2019)

Mit der Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2217 KB) vom 31. Oktober 2019 hat sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zur sog. “Citytax” (auch Bettensteuer, Übernachtungssteuer) geäußert. Dabei weist er insbesondere auf den enormen bürokratischen Aufwand zur kommunalen Aufwandsteuer hin. Wegen eines möglichen strukturellen Vollzugsdefizits stellt der DIHK die Verfassungsmäßigkeit der Steuer in Frage.

Position der IHK zu Schwerin (2011)

Die IHK zu Schwerin hat die Vorstöße zur Einführung einer Übernachtungssteuer stets kritisch beurteilt. Bereits im April 2011 verabschiedete die IHK zu Schwerin ein Positionspapier zur Bettensteuer.
  • Wettbewerbsnachteil: Bettensteuer stellt für den Ort, der sie erhebt kein positiver Imagefaktor dar. Der Gast weist heute eine hohe Preissensibilität auf. Die Bettensteuer führt zwangsläufig zu Preiserhöhungen in den Unternehmen. Dies wiederum erzeugt für die betroffenen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil und schwächt die regionale Wirtschaft.
  • Bürokratieaufwand: Der Hotelier muss die Erklärung des Gastes (privat oder dienstlich) abfragen, dokumentieren und aufbewahren. Darüber hinaus ist er verpflichtet eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. Auch in der kommunalen Verwaltung fallen Personal- und Sachkosten an.