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Noch bis zum 08.05.2024 für die IHK-Vollversammlung kandidieren: für das “Parlament der Wirtschaft“ deine Vorschläge zur Kandidatur einreichen oder andere nominieren.
Nr. 5413416

Geldwäscheprävention

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf, mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Wir möchten Ihnen weitere Hinweise und Tipps geben.
Ass. iur.Thilo Krüger
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste