IHKs in MV fordern schnellstmöglich neue Verordnung für Sonntags­öffnung

Mit großem Unverständnis hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald aufgenommen, die Öffnungszeitenverordnung des Landes einschließlich der geltenden Ortsliste zu kippen. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di.
„Für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist dies wenige Tage vor Saisonbeginn ein verheerendes Signal“, erklärte Krister Hennige, Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, im Namen aller drei IHKs in MV.
Wichtig für die betroffenen Orte, Touristiker und Händler: Die ab dem 15. März anwendbaren Regelungen sowie die freigegebenen Orte gelten fort, bis das Urteil rechtskräftig ist. Zumindest in den nächsten Wochen kann nach der Öffnungszeitenverordnung MV sonn- und feiertags geöffnet werden.
„Um den weiteren Saisonverlauf durch Öffnungsmöglichkeiten im Handel in diesem Jahr abzusichern, bedarf es schnellstmöglich einer neuen Verordnung“, forderte Krister Hennige.
Die IHKs haben noch im Gericht dem Wirtschaftsministerium ihre vollumfängliche Mitwirkung zugesichert.
Sonn- und Feiertagsruhe sind in Deutschland grundrechtlich geschützt. Die Frage, ob diese Vorgaben und die daraus resultierende Rechtsprechung noch mit der heutigen Lebenswirklichkeit übereinstimmen, war im Zuge der Verhandlung auch seitens des Gerichts aufgeworfen worden. Konkrete Schlussfolgerungen sind erst möglich, wenn das schriftliche Urteil mit Begründung vorliegt.
Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg Vorpommern
Unter dem Namen "IHKs in Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich die drei Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vertreten rund 85.000 Unternehmen, die etwa 500.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ungefähr 3.700 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den drei IHKs. Die Geschäftsführung der IHKs in MV obliegt für die Dauer von zwei Jahren rotierend jeweils einer der drei IHKs: Seit dem 1. Februar 2025 der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.