Einführung Erweiterte Herstellerverantwortung
Die Verordnung zur Einführung des EPR-Bereichs für industrielle und gewerbliche Verpackungen ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Frankreich setzt somit die Anforderungen der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bereits im ersten Halbjahr 2026 um und stellt nicht nur die Rücknahme und Entsorgung von Haushalts- und Serviceverpackungen in die Verantwortung der Hersteller, sondern auch von Gewerbe-, Sammel- , Transport- und Industrieverpackungen. Dies bedeutet, dass ab 2026 alle Unternehmen, die verpackte Güter nach Frankreich liefern zwingend einer EPR unterliegen und voraussichtlich bis 1. Juli 2026 einem zugelassenem Rücknahmesystem beitreten müssen. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass für nicht in Frankreich ansässige Unternehmen die Stellung eines Bevollmächtigen vor Ort erforderlich sein wird.
Welche Verpackungen sind von der neuen EPR für gewerbliche und industrielle Verpackungen betroffen?
- Artikelverpackungen, die für gewerbliche und professionelle Nutzer bestimmt sind und bestimmten Größen- und Volumenkriterien unterliegen
- Sammel-, Um- und Transportverpackungen, die beim gewerblichen oder industriellen Nutzern anfallen
Ausnahmen:
- Verpackungen und Verpackungsabfälle aus der Landwirtschaft
- bestimmte Produktverpackungen, die bereits einem anderen EPR-Bereich in Frankreich unterliegen
In welchen Fällen sind nicht in Frankreich ansässige Unternehmen von der neuen EPR betroffen?
- bei Direktverkauf an gewerbliche und industrielle Endverbraucher oder an Weiterverarbeitende Industrie für die auf den Markt gebrachten Verkaufs-, Sammel- und Transportverpackungen
- bei Verkauf über einen französischen Händler (der nicht Endverbraucher der Produkte ist) für sämtliche Verpackungen (Um-, Sammel- und Transportverpackungen), die beim französischen Händler anfallen
Ausnahmen:
- Verkauf über eine Einkaufszentrale in Frankreich (Verantwortlichkeit liegt bei der Einkaufszentrale)
Unterstützung für Unternehmen
Die AHK Frankreich, Abteilung Umweltreporting und Compliance, unterstützt bei der Registrierung, Mengenmeldung und Umsetzung der EPR-Pflichten in Frankreich und anderen europäischen Ländern und stellt in Frankreich den Bevollmächtigen für die betroffenen EPR-Bereiche. Die AHK ist neutral und nicht an ein Rücknahmesystem gebunden. Somit findet sie die günstigste Lösung für Unternehmen, sei es bei der Wahl des Rücknahmesystems, der Abrechnungsmethode oder der Stellung des Bevollmächtigten.
