Sonderfonds für Gas, Fernwärme, Strom

Energiehilfen für Kulturveranstaltende

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes unterstützt die Bundesregierung die Kulturszene bei der Bewältigung der Energiekrise. Dafür stehen bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Der Kulturfonds Energie des Bundes richtet sich an
  • Kultureinrichtungen,
  • Einrichtungen der kulturellen Bildung und
  • Kulturveranstaltende.
Berücksichtigt werden die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom, der Förderzeitraum läuft rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Das Förderprogramm baut auf den bewährten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf.

Es werden sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen (z.B. Theater, Kinos, Einrichtungen für Live-Aufführungen mit durchgängigem Programm, Kulturzentren) und Kulturveranstaltende (tragen das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung) gefördert.

Bei privaten Kultureinrichtungen bezuschusst der Kulturfonds Energie des Bundes den nachgewiesenen förderfähigen Mehrbedarf der Energiekosten (Strom, Gas, Fernwärme) als maximale Förderquote zu 80 Prozent. Kulturveranstalter erhalten einen pauschale Zuschuss von bis zu 50 Prozent der branchenüblichen Mietkosten, dessen Höhe sich an den Platzkapazitäten der Veranstaltungsstätte orientiert.

Antrag

Die Beantragung erfolgt über die Plattform www.kulturfonds-energie.de. Dort stehen umfangreiche Informationen über den Fonds, die Förderkriterien sowie eine detaillierte FAQ-Übersicht inklusive Beispielrechnungen zur Verfügung. Zusätzlich zur Website können sich potentielle Nutzerinnen und Nutzer auch telefonisch unter der Hotline 0800 6645685 oder per E-Mail service@kulturfonds-energie.de informieren und kostenlos beraten lassen.