Landesbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen

Zur Entwicklung seiner Wirtschaft übernimmt Mecklenburg-Vorpommern Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen.  Zielstellung des Landes ist es, die Unternehmen bei der Aufnahme von benötigten Krediten zu unterstützen, die ansonsten nicht zustande kämen. PwC ist als Mandatar des Landes beauftragt, die Umsetzung dieser Zielstellung aktiv zu unterstützen.

Vorteile einer Landesbürgschaft

  • Sicherheit beim Einwerben einer Finanzierung
  • Stabilität in der Finanzierung
  • Vertraulichkeit
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
  • Unterstützung in allen Finanzierungsformen wie z. B. Bar-/Avalkredite, Leasing
  • Finanzierungslösungen für: Investitionen, Betriebsmittel, konjunkturelle Finanzierungen sowie Nachfolgeprozess
Bürgschaftsanträge können von Banken, Versicherungsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum im Interesse ihres (künftigen) Kreditnehmers gestellt werden. Unternehmen können eine Vorprüfung ihres Vorhabens beantragen. Das Vorprüfverfahren soll dem Land eine mit dem Kreditgeber zeitgleiche Prüfung des Unternehmenskonzeptes ermöglichen, wenn der Kreditgeber noch keinen Bürgschaftsantrag stellen kann.
Bürgschaften des Landes werden nur gewährt, wenn andere Finanzierungshilfen zur Kreditabsicherung (z.B. Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH) nicht zur Verfügung stehen.
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) unterstützt das Land im Management des Landesbürgschaftsprogramms.