Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Existenzgründer und andere Personengruppen können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern, um so ihren Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.

Wer kann Anträge stellen?

Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben die Möglichkeit, einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Voraussetzung ist eine selbstständige Tätigkeit, die mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst.  Bezieher des Arbeitslosengeld 2 können keine Anträge stellen.

Voraussetzungen

Um antragsberechtigt zu sein, muss der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Es kann auch der Bezug von Entgeltersatzleistungen vorangegangen sein. Für die Antragsberechtigung spielt es keine Rolle, ob diese Zeit zusammenhängend oder aber durch einzelne Beschäftigungen nachgewiesen wird.

Beantragung

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ist spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit am Wohnsitz zu stellen. Dann gilt der Versicherungsschutz auch drei Monate rückwirkend.

Wie hoch sind die Beiträge?

Der Beitragssatz für das Jahr 2021 liegt bei 2,4 Prozent. Auf Basis der Bezugsgrößen von 3.115 Euro (Ost) und 3.290 Euro (West) liegt der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige bei 74,76 Euro (Ost) und 78,96  Euro (West).
Für Gründerinnen und Gründer besteht eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte: 37,38 Euro (Ost) und 39,48 Euro (West). Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden.

Wann beginnt das Vertragsverhältnis?

Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt mit dem Tag, an dem die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde.

Wann endet das Vertragsverhältnis?

Wer als neues Mitglied ein Versicherungsverhältnis auf Antrag eingeht, kann nach Ablauf von fünf Jahren mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Darüber hinaus endet das Versicherungsverhältnis, wenn der Selbstständige eine Entgeltersatzleistung bezieht, die Selbstständigkeit aufgibt oder mit der Beitragszahlung länger als 3 Monate im Verzug ist.