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Für MV wurde ein Gründungstipendium auf den Weg gebracht zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt.
Die KfW stellt Unternehmen langfristige Investitionskredite zur Verfügung, ebenso wie Kredite zur Betriebsmittelfinanzierung. Ganz besonders unterstützt sie Unternehmen bei Investitionen. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Förderprogramme vor.
Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kleine und mittlere Unternehmen.
Seit 2020 ist das Forschungszulagengesetz in Kraft. Es fördert die Forschung und Entwicklung mit den Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Das Programm ist seit dem 31.12.2022 ausgesetzt und es können keine Anträge gestellt werden. Ein genauer Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Richtlinie ist nicht bekannt. Wir aktualisieren diese Seite umgehend, sobald es Änderungen gibt. Lesen Sie zusammenfassend alle Details.
Die GSA ist Antragsstelle für ausgewählte Förderprogramme zur Unterstützung von KMU und Existenzgründern.
Das Landesförderinstitut MV ist Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Investitionen und Modernisierungen im Bereich der Wirtschaft und Infrastruktur.
Sicherheiten und Darlehen für den Mittelstand: die Bürgschaftsbank bürgt gegenüber der Hausbank für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen für Kredite. Lesen Sie weitere Details.
Zur Entwicklung der Wirtschaft übernimmt Mecklenburg-Vorpommern Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen. Lesen Sie dazu weitere Details.
Für alle kleinen und jungen Unternehmen, die über ihre Banken keine Kredite erhalten, ist der „Mein Mikrokredit“ gedacht. Lesen Sie dazu weitere Details vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bzw. 2 auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährte Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.