IHK Wahl 2023

Wie wird gewählt?

Digital oder klassisch per Briefwahl? Bei der IHK-Wahl 2023 geht beides. Sie können Ihre Stimme sowohl online als auch per Brief abgeben. Die Wahlfrist beginnt am 1. Juli und endet am 28. Juli 2023.

Wann erhalte ich die Wahlunterlagen?

Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten automatisch zum Beginn der Wahlfrist (1. Juli 2023) zugestellt. Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Die Unterlagen umfassen sowohl die Briefwahlunterlagen als auch die Zugangsdaten für die Online-Wahl. Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie Ersatz-Wahlunterlagen unter Tel. 0821 3162-112 oder wahl@schwaben.ihk.de anfordern.
Sie haben die Wahl, ob Sie online oder per Post abstimmen möchten. Möglich ist aber nur eines der beiden Wahlverfahren. Sollten Sie versehentlich Ihre Stimme per Online-Wahl und auch per Brief abgeben, zählt die zuerst in der Wahlurne eingehende Stimme.

Wie stimme ich bei der Online-Wahl ab?

Mit dem Erhalt Ihrer Wahlunterlagen erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für die Online-Wahl. Sie können mit jedem webfähigen Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) online abstimmen. Den Link zum Wahlportal finden Sie ab dem 1. Juli 2023 auf dieser Website oder Sie scannen den QR-Code auf den Wahlunterlagen. Die Systemarchitektur ermöglicht eine strikte Trennung von personenbezogenen Daten und dem elektronischen Stimmzettel. Ihr Wahlgeheimnis wird gewahrt und die Zählung Ihrer Stimme erfolgt anonymisiert. Alle Details finden Sie direkt im Online-Wahlportal.

Wie funktioniert die Stimmabgabe bei der Briefwahl?

  • Geben Sie auf dem Stimmzettel maximal so vielen Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme, wie oberhalb der Ankreuzfelder angegeben ist.
  • Legen Sie den angekreuzten Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
  • Füllen Sie den Wahlschein aus und falls notwendig, auch die Wahlvollmacht aus.
  • Legen Sie den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Rücksendeumschlag.
  • Senden Sie den verschlossenen Rücksendeumschlag innerhalb der Wahlfrist an die IHK Schwaben. Das Porto übernehmen wir.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitglieder, die im Bezirk der IHK Schwaben eine Betriebsstätte haben. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen hat eine Stimme. Natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus. Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und andere Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt sind. Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist oder ein Wahlbevollmächtigter ausüben.

Wen kann ich wählen?

Gewählt werden können Kandidatinnen und Kandidaten aus der eigenen Wahlgruppe und aus dem eigenen Regionalbezirk (Regionalversammlung). Sie bestimmen also direkt ihre Vertreterinnen und Vertreter in der eigenen Branche und der eigenen Region.

Wie lange kann ich wählen?

Die Wahlfrist beginnt am 1. Juli 2023 um 8 Uhr und endet am 28. Juli 2023 um 18 Uhr. Bis zum Ende der Wahlfrist müssen Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen bei der IHK Schwaben eingegangen sein bzw. müssen Sie online Ihre Stimme abgegeben haben.

Datenschutz

Hier finden Sie Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der IHK-Wahl. 

Noch Fragen?

In den Wahl-FAQ haben wir die wichtigsten Themen für Sie zusammengefasst. Kontaktieren Sie uns gerne auch persönlich unter der Wahlhotline: 0821 3162-112 oder per E-Mail an wahl@schwaben.ihk.de
Folgen Sie uns auf Social Media! Unter dem Hashtag #IHKwahl2023 finden Sie auf LinkedIn, Twitter und Facebook alle Infos zur Wahl.