IHK Wahl
FAQ zur IHK-Wahl 2023
Hier finden Sie Wissenswertes rund um die IHK-Wahl. Weiterführende Informationen zum rechtlichen Rahmen der Wahl enthält die Wahlordnung und die Satzung der IHK Schwaben sowie das IHK-Gesetz.
- Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle IHK-zugehörigen Unternehmen. IHK-zugehörig ist Kraft Gesetz jeder Gewerbetreibende (ausgenommen Handwerk), der im Bezirk der IHK Schwaben eine Betriebsstätte unterhält. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen hat eine Stimme. Natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus. Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und andere Personenmehrheiten üben das Wahl-recht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt sind. Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist oder ein Wahlbevollmächtigter ausüben.
- Gibt es eine Wahlpflicht?
Nein, eine Wahlpflicht gibt es nicht. Wir empfehlen unseren Mitgliedern jedoch, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, um den Kurs der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung durch die Gremien der IHK Schwaben mitzubestimmen und der Stimme der Wirtschaft gegenüber der Politik und der Verwaltung mehr Gewicht zu verleihen.
- Wer ist wählbar?
Wählbar sind alle IHK-zugehörigen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie gesetzlich Vertretungsberechtigte und gegebenenfalls auch Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte. Jedes Unternehmen kann nur einmal in einer IHK-Regionalversammlung oder in der Vollversammlung vertreten sein. Wählbar sind nur natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu begleiten und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
- Wer wählt die Kandidatinnen und Kandidaten aus?
Jeder Wahlberechtigte und jede Wahlberechtigte kann in einer von drei Wahlgruppen, die sich aufgrund der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens ergibt, für die jeweilige IHK-Regionalversammlung kandidieren. Kandidaten und Kandidatinnen werden entweder von einem Dritten vorgeschlagen oder sie benennen sich selbst. In beiden Fällen gelten dieselben Voraussetzungen. Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt also nicht durch die IHK, sondern durch IHK-Zugehörige.
- Was sind Regionalversammlungen?
Bei den Regionalversammlungen handelt es sich um regionale Untergliederungen der IHK. Ihre Bezirke sind deckungsgleich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Regionalversammlungen sind die "Unternehmerparlamente" in den Regionen und Sprachrohr der Wirtschaft vor Ort. Die Regionalversammlung sind die Wahlgremien für die Vollversammlung. Die Mitglieder sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. Im Zuständigkeitsbereich der IHK Schwaben gibt es elf Regionalversammlungen.
- Wie werden die Regionalversammlungen gewählt?
Gewählt wird in den elf Regionalbezirken der IHK-Regionalversammlungen, die identisch sind mit den IHK-Regionalbereichen. Die IHK-zugehörigen Unternehmen eines IHK-Regionalbereichs wählen entsprechend der Wirtschaftsstruktur in drei Wahlgruppen in geheimer Wahl aus ihrer jeweiligen Wahlgruppe die Mitglieder der IHK-Regionalversammlung.
- Was ist die Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist das oberste Organ der IHK Schwaben. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über Beiträge, Satzung, Wahlordnung, Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin sowie der Stellvertreter und der Vizepräsidenten und -präsidentinnen, Bestellung der Hauptgeschäftsführung, Einrichtung und Besetzung von Ausschüssen, über den IHK-Haushalt und die Gebührenordnung. Die Vollversammlung besteht aus höchstens 80 Mitgliedern, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Sie müssen aktive Unternehmer oder Unternehmerinnen sein.
- Wie wird die Vollversammlung gewählt?
Die Wahlen zur Vollversammlung werden nicht unmittelbar von den IHK-zugehörigen Unternehmern, sondern durch Wahlpersonen wahlgruppenweise gewählt. Wahlpersonen sind die Mitglieder der IHK-Regionalversammlungen.
- Was sind Wahlgruppen?
Die Wahlen zu den Gremien der IHK erfolgen innerhalb von Wahlgruppen, die über Branchenaspekte zusammengefasst werden. Sie sollen ein Spiegelbild der Wirtschaft im IHK-Bezirk sein. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich nach der Anzahl der IHK-Zugehörigen, der Summe ihrer Gewerbeerträge und der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Unternehmen. Jede IHK-Regionalversammlung ist in drei Wahlgruppen unterteilt:Wahlgruppe I – Industrie
Wahlgruppe II – Handel und Tourismus
Wahlgruppe III – Dienstleistungen - Wie wird gewählt?
Die IHK-Wahl 2023 findet in der Zeit vom 1. Juli bis 28. Juli 2023 statt. Die wahlberechtigten Unternehmen können ihre Stimme per Briefwahl oder elektronisch abgeben.
- Wann erhalte ich die Wahlunterlagen?
Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten automatisch zum Beginn der Wahlfrist (1. Juli 2023) zugestellt. Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Die Unterlagen umfassen sowohl die Briefwahlunterlagen als auch die Zugangsdaten für die Online-Wahl.
- Ich habe keine Wahlunterlagen erhalten. Was nun?
Die Unterlagen werden per Post an alle Wahlberechtigten versandt. Sollten die Wahlunterlagen nicht zugestellt worden sein, können Ersatz-Wahlunterlagen angefordert werden unter 0821 3162-112 oder wahl@schwaben.ihk.de
- Ich habe die Wahlunterlagen weggeworfen, möchte jetzt aber doch wählen. Was tun?
Auch in diesem Fall können Ersatz-Unterlagen angefordert werden unter: 0821 3162-112 oder wahl@schwaben.ihk.de
- Warum habe ich mehrere Wahlunterlagen erhalten?
Das liegt sicher daran, dass Sie mehrere Firmen haben. Da jeder Betrieb wahlberechtigt ist, können und sollten Sie auch mehrfach wählen.
- Wird die Briefwahlstimme ungültig, wenn auch elektronisch gewählt wird?
Sie haben die Wahl, ob Sie elektronisch oder per Briefwahl abstimmen möchten. Jeder Wahlberechtigte darf jedoch nur einmal seine Stimme abgeben (§ 4 Abs. 2 Wahlordnung). Sollten Sie versehentlich Ihre Stimme per Online-Wahl und auch per Briefwahl abgeben, zählt die zuerst in der Wahlurne eingehende Stimme. Eine danach eingehende Stimme wird zurückgewiesen (§13 Wahlordnung).
- Wie funktioniert die Stimmabgabe bei der Online-Wahl?
Sie haben die Wahl, ob Sie online oder per Post abstimmen möchten. Wichtig: Möglich ist nur eines der beiden Wahlverfahren. Mit dem Erhalt Ihrer Wahlunterlagen erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für die Online-Wahl. Sie können mit jedem webfähigen Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) online abstimmen. Den Link zum Wahlportal finden Sie ab dem 1. Juli 2023 unter www.ihk.de/schwaben oder Sie scannen den QR-Code auf den Wahlunterlagen.Die Systemarchitektur ermöglicht eine strikte Trennung von personenbezogenen Daten und dem elektronischen Stimmzettel
- Wie funktioniert die Briefwahl?
Wir schicken Ihnen die Wahlunterlagen Ende Juni 2023 zu.
- Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel Ihre Kandidaten an. Achtung: Sie dürfen nicht mehr Kandidaten ankreuzen als zulässig. Die zulässige Anzahl ist auf dem Stimmzettel vermerkt.
- Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie den Umschlag.
- Füllen Sie den Wahlschein und falls notwendig, die Wahlvollmacht aus.
- Legen Sie den Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen in den Rücksendeumschlag und verschließen Sie diesen.
- Der Rücksendeumschlag muss bis zum Ende der Wahlfrist bei der IHK Schwaben eingegangen sein. Das Porto übernehmen wir.
- Wie wird das Wahlgeheimnis sichergestellt?
Nach Prüfung der Wahlberechtigung mithilfe des Wahlscheins werden die verschlossenen Stimmzettelumschläge getrennt von dem Wahlschein gesammelt. Erst in einem zweiten Schritt werden die dann anonymen Stimmzettelumschläge geöffnet und die Stimmen elektronisch ausgezählt.Beim elektronischen Verfahren gewährleistet die Systemarchitektur eine strikte Trennung von personenbezogenen Daten der Wahllisten und dem elektronischen Stimmzettel. Ihr Wahlgeheimnis wird gewahrt und die Zählung Ihrer Stimme erfolgt anonymisiert.
- Was bedeutet der Barcode auf meinem Wahlschein?
Der Barcode auf dem Wahlschein enthält die IHK-Identnummer des Unternehmens. Er dient der schnelleren Erfassung der Wahlbeteiligung und stellt sicher, dass die Wahl von jedem wahlberechtigten Unternehmen nur einmal ausgeübt wird.
- Was bedeutet der Barcode auf meinem Stimmzettel?
Der Barcode auf dem Stimmzettel enthält die Kennungen für die IHK-Regionalversammlung und Wahlgruppe und dient der elektronischen Auswertung. Er beinhaltet keine Daten, die auf das wählende Unternehmen zurückführen könnten.
- Warum ist die Schrift auf dem Stimmzettel so klein?
Aus Gründen der Gleichbehandlung und wegen der elektronischen Auswertung müssen alle Kandidaten auf einem Blick auf einer DINA4-Seite zu sehen sein. Die Anzahl der Kandidaten und die umfangreichen (rechtlich notwendigen) Erläuterungen zur Gültigkeit der vergebenen Stimmen sind eine Herausforderung für das Layout der Stimmzettel. Die Schrift orientiert sich an den Stimmzetteln der großen Wahlbezirke, da für die Auswertung eine einheitliche Software verwendet wird.
- Wer stellt das Ergebnis der Wahl fest?
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest und fertigt über den Wahlablauf und das Wahlergebnis eine Niederschrift an.
- Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Das Wahlergebnis wird nach der Feststellung durch den Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Wahlfrist auf der Homepage der IHK Schwaben unter ihk.de/schwaben bekannt gemacht. Zusätzlich wird das Ergebnis im IHK-Magazin "Bayerisch-Schwäbische Wirtschaft" veröffentlicht.
- Wie geht es nach der Wahl weiter?
Nach der Wahl konstituiert sich die Vollversammlung und wählt ihren Präsidenten bzw. ihre Präsidentin sowie das Präsidium. Das Präsidium besteht neben dem Präsidenten oder der Präsidentin aus drei Stellvertretenden sowie elf Vizepräsidenten oder -präsidenten. Sie alle werden aus der Mitte der Vollversammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode gewählt.
- Was ist die gesetzliche Grundlage der Vollversammlung?
Alle Einzelheiten zur IHK-Wahl regelt die Wahlordnung der IHK Schwaben, die von der Vollversammlung beschlossen wurde.
- Ich habe noch weitere Fragen. Wer gibt Auskunft?
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Wahlhotline: 0821 3162-112 oder per E-Mail an wahl@schwaben.ihk.de