IHK Schwaben

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Gemäß der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen (APO) der Industrie- und Handelskammer Schwaben i.V.m. § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Im Zuge der Sitzung im Oktober 2008 hat der Berufsbildungsausschuss der IHK Schwaben den Passus „wenn seine Leistungen dies rechtfertigen“ konkretisiert. Es wurde dabei der Vorschlag des BIBB-Hauptausschuss übernommen, der wie folgt lautet:
  1. Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern/Lernfeldern* der Berufsschule: mind. 2,49
  2. Bei den Einzelnoten der prüfungsrelevanten Fächern/Lernfeldern der Berufsschule dürfen keine schlechteren Noten als "befriedigend" vorliegen.
Sie müssen einen Antrag auf vorzeitige Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 48 KB) stellen. Zusätzlich zu diesem Antrag muss eine Kopie des letzten Jahreszeugnisses oder eine Notenübersicht der Berufsschule eingereicht werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss
  • bis spätestens 01. Februar für die Sommerprüfung und
  • bis spätestens 01. August für die Winterprüfung
des jeweiligen Jahres bei der IHK Schwaben eingereicht werden. Die Mindestausbildungszeit (siehe Tabelle) darf durch diese vorzeitige Prüfungszulassung nicht unterschritten werden. Die vorzeitige Zulassung hat, im Gegensatz zum gemeinsamen Antrag auf Kürzung der Ausbildungszeit, keine Auswirkung auf die Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Laufzeit. Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Abschlussprüfung.
Für die Mindestzeiten der Ausbildung gelten folgende Regelungen. Regelausbildungszeit laut Verordnung Mindestzeit der Ausbildung
Regelausbildungszeit laut Verordnung
Mindestzeit der Ausbildung
42 Monate
24 Monate
36 Monate
18 Monate
24 Monate
12 Monate

*Die prüfungsrelevanten Fächer/Bereiche ergeben sich aus der Verordnung über die Berufsausbildung des jeweiligen Ausbildungsberufes (Ausbildungsverordnung). Diese Ausbildungsverordnung kann beim W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel: 0521 91101-0, Fax: 0521 91101-79, Homepage: www.berufe.net, erwerben.