360° Produkt-Neuentwicklung

Product Compliance plus Produktschutz

Hier bündeln wir unsere Beratungsangebote entlang des Neuprodukt-Entwicklungsprozesses.
Was ist mit Product Compliance gemeint?
Bei der Product Compliance – zu Deutsch „Produktkonformität“ – geht es um die Übereinstimmung eines Produkts mit den geltenden Regeln. Dies Regeln sind in EU-Verordnungen und Richtlinien, nationalen Gesetzen und auch Normen beschrieben. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen trägt der Hersteller. Wurde das Produkt außerhalb der EU hergestellt, trägt die Verantwortung derjenige, der das Produkt innerhalb der EU zum ersten Mal in Verkehr bringt. Nur sichere Produkte dürfen in der EU frei gehandelt werden.
Einen Überblick über die Produktsicherheit und die CE-Kennzeichnung gibt Ihnen unsere Seite mit der Nr. 75049. Dort finden Sie unseren Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 555 KB) zum Einstieg in die Themen Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung.
Um ein neues Produkt sicher zu machen, können Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern den Innovationsgutschein Bayern nutzen. Mehr unter Nr. 4828012.
Welche Regeln kommen noch für ein neues Produkt in Betracht?
REACH – Was Sie als Hersteller wissen müssen | Nr. 3435610.
Elektrostoffverordnung | Nr. 4837086.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die WEEE-Richtlinie | Nr. 4682914.
Batteriegesetz
Wer gewerblich Batterien erstmals auf den deutschen Markt bringt, muss sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register über das ear Portal mit der Marke und der jeweiligen Batterieart registrieren. Mehr dazu in unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 417 KB) oder beim Umwelt Bundesamt.
Ökodesign-Richtlinie
Ersatzteile besser verfügbar machen und Elektrogeräte reparieren, statt sie wegzuwerfen – das sind die hauptsächlichen Inhalte der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie, die im März 2021 in Kraft tritt. Mehr dazu bei uns unter Nr. 4961764 oder direkt bei der Europäischen Kommission.
Beachten Sie auch unseren Artikel "Rechtsänderungen 2021 im Umweltbereich".
Textilkennzeichnung | Die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKVO), (EU) Nr. 1007/2011, regelt insbesondere die Art und Weise der Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen. Sie trifft ferner Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern sowie über die Kennzeichnung nicht textiler Teile tierischen Ursprungs (zum Beispiel Fell oder Leder). Mehr dazu im Merkblatt zur Textilkennzeichnung, das von der IHK für München und Oberbayern zur Verfügung gestellt wird.
Verpackungsgesetz | Nr. 4442434.
Fertigungskontrolle sorgt für gleichbleibende Qualität
Erfüllt Ihr Produkt alle Anforderungen an die Sicherheit und ist konform mit den gültigen Regeln, gilt es sicherzustellen, dass auch bei einer Serienfertigung, in der Folge alle weiteren Exemplare des Produkts, den Anforderungen genügen. Dies geschieht durch die interne Fertigungskontrolle. Die Anwendung von Normen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In einer Norm ist ein Standard festgelegt, auf den sich verschiedene Interessensgruppen zu einem Thema geeinigt haben. Da-her kann eine Norm wertvolle Hinweise liefern, wie ein stabiles Prozedere organisiert werden kann. Für das Qualitätsmanagement hat sich die DIN EN ISO 9001 ff. etabliert. Mehr dazu unter Nr. 75048.
Hersteller außerhalb der EU?
Nicht alle Produkte werden in der EU hergestellt - Was ist bei der Wareneinfuhr zu beachten? Nr. 76049.
Schutzrechte plus Datenschutz
Produktschutz – Patente und Co.
Eine neue Idee braucht Schutz, um zu einem erfolgreichen Produkt zu werden. In unseren Patentsprechtagen geben wir, gemeinsam mit erfahrenen Patentanwälten aus der Region, Antworten auf Ihre Fragen zu Schutzmöglichkeiten von technischen Neuheiten, neue Designs oder neuen Wortschöpfungen für bestimmte Warengruppen, sogenannten Marken. Mehr dazu unter Nr. 75051 oder in unseren Webinaren zu den Schutzmechanismen von Patent , Marke und Design.
Markenschutz
Marken kennzeichnen grundsätzlich Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens und zählen - wie auch Patente - zu dessen geistigem Eigentum. Eingetragene Marken stellen einen Vermögenswert dar und tragen zum Unternehmenswert bei. Für Manches, das durch Patente nur sehr schwer zu schützen ist, wie zum Beispiel App's ohne hardware-technischen Bezug, können Marken einen hilfreichen Schutzmechanismus darstellen. Den Namen der App, aber auch das Icon, mit dem die App gekennzeichnet ist und auf dem Bildschirm des Smartphones aufgerufen werden kann, können als Marke eintragen werden. Mehr dazu unter Nr. 76247.
Datenschutz
Beim Datenschutz handelt es sich nicht um ein Schutzrecht, das man durch Anmeldung erlangt. Es handelt sich hier um einen Rechtsrahmen, der vorgegeben ist und der im Zuge immer weiter vernetzter Datenökosysteme in viele Neuproduktentwicklungen hineinspielt. Nr. .