Tourismus in Schwaben

Verpackungsgesetz: Pflichten für die Gastronomie

Bereit seit dem 03. Juli 2021 müssen Einwegplastikartikel durch nachhaltige Produkte ersetzt werden und Gastronomiebetriebe müssen sich seit dem 01. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registrieren. Seit dem 01.01.2023 gilt für viele Gastronomen eine Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen.

Wie funktioniert die Registrierung im Verpackungsregister LUCID?

Gastronomiebetriebe müssen sich im Verpackungsregister LUCID einmalig registrieren. Mengenmeldungen oder Nennung des Entsorgungsbetriebes müssen in der Regel nicht vorgenommen werden. Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie hier.

Was müssen Gastronomiebetriebe ab dem 01.01.2023 beim Außer-Haus-Verkauf beachten?

Gastronomen müssen für Lebensmittelverpackungen aus Plastik sowie Getränkebecher aus allen Materialien Mehrwegalternativen anbieten.
Dabei muss Folgendes beachtet werden:
  • WICHTIG: Hinweisschilder (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 33 KB) zur Möglichkeit die Speisen und Getränke in Mehrwegbehältern zu erhalten, sind anzubringen. 
  • Die Mehrwegalternativen dürfen nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden. 
  • Eine Bepfandung der Mehrwegalternative ist möglich.
  • Es müssen nur die eigenen in Verkehr gebrachten Mehrwegbehälter zurückgenommen werden.

Welche Unternehmen sind von der Pflicht Speisen und Getränke in Mehrwegbehältern anzubieten, ausgenommen?

Hilfreiche Seiten

Es gibt schon viele Beispiele von uns bekannten Anbietern von Mehrwegsystemen in Ihrer Region. Welche? Das erfahren Sie hier. 
Wie sehen die aktuellen gesetzlichen Regelungen aus? Ein Merkblatt des DIHK gibt Ihnen Hilfestellung zum Thema Verpackungsgesetz.
Weitere FAQ’s finden Sie auch auf Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Hilfestellung für die hygienegerechte Übergabe von Kundengefäßen finden Sie hier.
Umfangreiche Infomaterialien und Best Practice Beispiele sind auf  der Seite Mehrweg. Mach mit! zu finden.