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Mitarbeiterentsendung

Mitarbeiterentsendung

Immer häufiger erbringen schwäbische Unternehmen Dienstleistungen im Ausland und entsenden ihre Mitarbeiter zur Erledigung der Aufträge. Dafür sind sowohl in Deutschland als auch im Ausland Vorgaben und Regelungen zu beachten.
In Deutschland ergeben sich bei der Entsendung von Mitarbeitern arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragestellungen.
Im Ausland gilt das sogenannte Arbeitsortsprinzip, d.h. Meldepflichten, Genehmigungsverfahren, arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Ziellandes sind einzuhalten. Diese sind von Land zu Land, auch innerhalb der Europäischen Union unterschiedlich.  In den Länder-Merkblätter sind die jeweiligen nationalen Vorgaben beschrieben.