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Änderungen bei Zöllen und Verbrauchssteuern in Indien

Die Änderungen bei den indischen Zöllen und Verbrauchssteuern betreffen zahlreiche Warengruppen. Unter anderem sind Zoll- bzw. Steuererleichterungen für Teile und Rohmaterialien zur Herstellung von Windgeneratoren, PV Ribbon-Produkte und Solarzellen/ -modulen verfügbar. Zudem wird der Basiszollsatz für Maschinen und Equipment zur Errichtungen von Biogasanlagen (Bio-CNG) und Solaranlagen herabgesetzt.
Die neuen "Baggage Rulaes" erhöhen den Zollfreibetrag für Gepäck von INR 35.000 auf INR 45.000. Reduziert wird die Obergrenze für die Einfuhr von Tabakwaren: Zollfrei eingeführt werden dürfen 100 Zigaretten (bisher 200), 25 Zigarren (bisher 50) und 125 g Tabakwaren (bisher 250 g).
Die Senkung der Verbrauchsteuer (Central Excise Duty, CED) für langlebige Verbrauchsgüter, Maschinen und Anlagen sowie Kraftfahrzeuge wurde bis zum 31. Dezmeber 2014 verlängert. Damit unterliegen Waren der HS-Kapitel 84 und 85 weiterhin dem reduzierten CED-Steuersatz von zehn Prozent. Auch für Kraftfahrzeuge, für Kleinwagen, Krafträder und Nutzfahrzeuge bleibt der reduzierte CED Steuersatz von acht Prozent bestehen. Das gilt auch für SUVs und Luxusfahrzeuge (24 Prozent CED-Besteuerung) sowie Fahrzeuge des mittleren Preissegments (20 Prozent CED-Besteuerung).
Eine ausführliche Aufstellung des Ministry of Finance zu den Änderungen bei indischen Zöllen und Verbrauchssteuern können Sie bei der Deutsch-Indischen Handelskammer auf Nachfrage erhalten.
Neue Formulare für Warenexporte nach Indien:
Das indische Finanzministerium änderte mit Wirkung zum 1. Juni 2015 den Artikel 195, Absatz 6 des Income Tax Acts, 1961. Dies wirkt sich in Form einer Ausweitung der Informationspflicht bei Überweisungen an ausländische Unternehmen aus. Die Formulare Ansässigkeits-bescheinigung, 10F und No-Permanent Establishment Erklärung zum Nachweis der Existenz ausländischer Unternehmen sind ab diesem Zeitpunkt für die Abrechnung von Dienstleistungen und Warenexporten verpflichtend vorzulegen. Bislang waren diese Formulare nur im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für indische Unternehmen relevant. Diese Angaben sind auch für Unternehmen, die Waren nach Indien exportieren, verpflichtend. Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt. Die Formulare 10F und die No-Permanent Establishment Erklärung sind Selbstauskünfte, die in der Regel der indische Geschäftspartner anfragt.