Länderschwerpunkt China

CCC-pflichtige Waren

China Compulsory Certification (CCC) ist ein Zertifizierungssystem für ausgewählte Produkte, das seit dem 1. Mai 2002 für einen einheitlichen Standard in der VR China sorgt und somit die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und ihrer Waren gemäß den WTO-Regeln gewährleistet.
Allerdings gilt das Zertifizierungssystem nicht für Hong Kong.
Das Prüfsiegel CCC setzt sich aus drei großen Buchstaben CCC in schwarzer Farbe auf weißem Hintergrund zusammen. Es wird von der China National Certification and Accreditation Administration (CNCA) vergeben, die unterhalb der staatlichen Qualitätsüberwachungsinstitution, der State General Administration for Quality Supervision and Inspection and Quarantine (AQSIQ) angesiedelt ist.
Anträge für das CCC-Zertifikat sollten mit ausreichend Vorlauf gestellt werden, da die Bearbeitungszeit ab Antragstellung für das CCC-Zertifikat ca. vier Monate dauert.
Die CCC-Richtlinien orientieren sich vielfach an ausländischen Normen und stellen somit i.d.R. keine höhere technische Hürde als etwa europäische Richtlinien dar. Jedoch erstehen erhebliche Kosten. Daher sollten die Pflicht zur Zertifizierung und die Kostenübernahme bereits im Kaufvertrag geregelt werden.
Ob ein Produkt der CCC Pflicht unterliegt, können Sie anhand der Statistischen Warennummer überprüfen. Unter der Datenbank "Market Access" - Exporter´s Guide to Import Formalities erhalten Sie nach der Abfrage (unter der Rubrik "specific requirements") einen Hinweis, ob die betroffenen Produkte CCC-pflichtig sind.
Ausstellungsstücke können ohne CCC-Zertifikat importiert werden. Eine Befreiung von der Zertifizierungspflicht muss für jeden Typ einzeln in chinesischer Sprache beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer eines Befreiungsvorgangs liegt bei etwa zwei Monaten und es fallen Gebühren an. Mit der Erteilung einer Befreiungsbescheinigung endet der Vorgang.
Nähere Informationen zu CCC-pflichtigen Produkten bzw. Ausnahmen und Sondergenehmigungen sowie zum Ablauf einer Zertifizierung entnehmen Sie den nebenstehenden Downloads und externen Links.

Quelle: IHK für München und Oberbayern