Zoll- und Außenhandel

Brexit: Einigung zur Umsetzung des Nordirland-Protokolls

Im sogenannten „Windsor Framework“ sind einige Punkte vereinbart worden, die zur Überwindung der aktuellen Konflikte beitragen sollen:
Green Lanes: Für Waren aus Großbritannien (GB), die nach Nordirland (NI) geschickt werden und dort verbleiben, sollen sogenannte „Green Lanes“ eingerichtet werden. Die britischen Exporteure müssen sich dafür als „trusted trader“ bei der britischen Zollbehörde registrieren. Zollformalitäten für Sendungen aus Großbritannien mit Endverbleib in Nordirland entfallen für die registrierten „trusted trader“ vollständig.
Red Lanes: Für Warensendungen aus GB, die über Nordirland weiter in die Republik Irland und/oder in andere Länder der EU gehen sollen, bleiben vollumfängliche Zollkontrollen erforderlich (Red Lanes). Die Kontrollen sollen an nordirischen Häfen erfolgen.
Im Gegenzug für die Vereinfachung der Zollabwicklung mittels der Green Lanes hat Großbritannien zugesagt, der EU Echtzeitinformationen über alle Warenströme von GB nach NI zukommen zu lassen.
Der Vertrieb aller medizinischen Produkte aus Großbritannien ist in Nordirland erlaubt, nicht nur Generika.
Für Nahrungsmittel werden die Kontrollen der britischen Einfuhren nach Nordirland reduziert. Großbritannien hat zugesagt, neue Stationen für die tiergesundheitlichen und SPS-Kontrollen an der Grenze zur EU einzuführen.
Vereinbarungen wurden auch für die Anwendung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer zwischen den zwei Wirtschaftsräumen getroffen, die auch den Versand von Paketen zwischen Privatpersonen, zwischen Unternehmen sowie von Unternehmen an Privatpersonen erleichtern sollen.
Mit der „Stormont-Bremse“ können 30 von 90 Abgeordneten des Parlaments in Nordirland bei der britischen Regierung erwirken, dass diese ihr Veto gegen neue EU-Vorschriften einlegt, die einen erheblichen und langfristigen negativen Effekt auf den Nordirland-Handel haben würden.
Der Europäische Gerichtshof bleibt jedoch die letzte Instanz für Entscheidungen in Bezug auf den EU-Binnenmarkt und somit Nordirland. Vorgeschaltet werden soll aber eine außergerichtliche Einigungsmöglichkeit über ein Schiedsgericht.
Hinweis: Das Windsor Agreement ist zunächst „nur“ eine politische Übereinkunft. Einschlägige Rechtstexte zur konkreten Ausgestaltung der verschiedenen Themenbereiche (z.B. Zoll, VAT, Vertrieb von Medikamenten, Paketsendungen etc.) müssen erst noch ausgearbeitet werden. Daher bleiben die bisher gültigen Regelungen des Nordirland-Protokolls weiter in Kraft – voraussichtlich bis Ende 2024.
Für Detailfragen stehen die AHK Irland und die AHK Großbritannien zur Verfügung.