Broschüre

Faktenpapier zu neuen Beihilfeleitlinien der EU

Der DIHK hat ein Faktenpapier zu den Inhalten der neuen Beihilfeleitlinien der Europäischen Union für Klimaschutz, Energie und Umwelt (CEEAG) erstellt. Alle vor dem 1. Januar 2022 genehmigten deutschen Beihilfen, wie in etwa das KWKG, gelten zunächst fort, müssen aber bis zum 31. Dezember 2023 in Einklang mit den neuen Beihilfeleitlinien gebracht werden. 
Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele im Bereich der Energie- und Klimapolitik gesetzt und will diese mit verschiedensten Maßnahmen erreichen.
Sehr viele dieser Maßnahmen sind nach europäischem Recht als Beihilfe einzustufen und müssen demnach von der Europäischen Kommission, konkret der Generaldirektion Wettbewerb, auf Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt geprüft und genehmigt werden. Andernfalls können vom deutschen Gesetzgeber beschlossene Förderungen oder geringere Belastungen bei Steuern und Abgaben nicht in Kraft treten.
Der DIHK möchte mit seinem Faktenpapier mehr Licht in die Inhalte der neuen Beihilfeleitlinien für Klimaschutz, Energie und Umwelt (CEEAG) bringen. 

 Verschaffen Sie sich einen Überblick, was aktuell gilt und was sich ändern wird!
Quelle: DIHK