Experten-Kommission Gas und Wärme
Zwischenbericht Gaskommission
Der Wegfall der Lieferungen von russischem Erdgas hat umfangreiche Auswirkungen auf die deutsche und europäische Wirtschaft. Die dramatisch gestiegenen Preise für Erdgas drohen in erheblichem Ausmaß die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen zu überfordern. Um diese herausfordernde Situation zu bewältigen, hat die Bundesregierung am 23. September 2022 die Experten-Kommission Gas und Wärme eingesetzt. Die IHK-Organisation wird darin durch DIHK-Präsident Peter Adrian in der Kommission vertreten.
Die Arbeitsziele der Kommission sind vor dem Hintergrund der hohen Gaspreise u.a.:
- Schnellste Entlastungswirkung
- Wirksamer Schutz vor Überforderung
- Ansparreize setzen
- Stabilisierung der Volkswirtschaft und des Preisniveaus
- Berücksichtigung des Europäischen Binnenmarkts
Die Experten-Kommission Gas und Wärme hat am 10. Oktober 2022 ihren Zwischenbericht vorgelegt. Dieser enthält die zentralen Arbeitsergebnisse der Kommission. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
- Für private Haushalte und die weiten Teile der Wirtschaft mit Standardlastprofil:
- Staatliche Einmalzahlung im Dezember 2022 als eine pauschale Entlastung um ca. 25% für den Zeitraum November 2022 - Februar 2023
- Ab 1. März 2023: Basiskontingent für Verbraucher. Bis 80% des Verbrauchs zu 12ct/kWh Endkundenpreis (d.h. inklusive Netzentgelte, Steuern und Umlagen). Referenz für das Basiskontingent ist der September 2022 (Verbrauch der Abschlagszahlung bzw. prognostizierter Jahresverbrauch)
- Für lastganggemessene Industrie (ca. 25.000 Unternehmen in Deutschland)
- Basiskontingent ab 1. Januar 2023: Gas für bis zu 70% des Verbrauchs zu einem Arbeitspreis von 7ct/kWh (vor Netzentgelten, Steuern und Umlagen)
- Härtefallregelungen sollen als flankierende Maßnahmen geschaffen werden (z.B. Liquiditätshilfen, Zuschüsse und Kredite)
- Ebenso werden Vorkehrungen gegen Missbrauch getroffen und das Paket soll auch zwischengeprüft werden
- Sämtliche Maßnahmen sollen mindestens bis zum 30. April 2024 gelten
Zusammengefasst wurde sich auf eine einfache Preisbremse geeinigt mit klarer Perspektive für Unternehmen. Bis zum 24. Oktober 2022 wird die Gaskommission nun noch die Details der oben aufgeführten Maßnahmen weiter ausarbeiten. Hier finden Sie den vollständigen Zwischenbericht der Gaskommission.