BNetzA genehmigt Umlage ab Oktober

Gasumlage

Durch die Reduktion der russischen Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 auf rund 20 Prozent der möglichen Kapazität müssen viele Versorger die benötigten Mengen zu weitaus teureren Preisen auf dem Gasmarkt einkaufen. Dies führt für die betroffenen Unternehmen zu großen Verlusten. Das wohl bekannteste Beispiel ist die Firma Uniper, welche beispielsweise viele Stadtwerke beliefert.
Um eine Insolvenzwelle im Bereich der Energie- bzw. Gasversorger und damit verbunden einen möglichen Zusammenbruch der Gasversorgung zu verhindern, ist aus derzeitiger Sicht der Bundesregierung die Einführung der sogenannten Gasumlage unerlässlich. Durch die zusätzlichen Einnahmen sollen in Schieflage geratene Energieversorger unterstützt werden.
Die Höhe der bis April 2024 befristeten Gasumlage beträgt derzeit ab 1. Oktober 2022 rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde. Sie wird monatlich abgerechnet und kann in ihrer Höhe alle drei Monate je nach aktueller Situation angepasst werden.
Dazu Robert Habeck:  
“Die Umlage ist eine Folge von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg auf die Ukraine und die von russischer Seite verursachte künstliche Energieknappheit. Sie ist bei weitem kein einfacher Schritt, aber notwendig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Sonst wäre die Versorgungssicherheit gefährdet.”
Die Bundesregierung plant, neben den privaten Gaskunden auch Unternehmen finanziell zu entlasten. Dazu soll der Schutzschirm für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten sind, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht verlängert werden. Dazu zählen die Kreditlinien der KfW, die Bürgschaftsprogramme, die Zuschüsse für besonders energieintensive Unternehmen sowie staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen. Diese Arbeiten an der Verlängerung des Schutzschirms laufen aktuell.

Weitere Informationen sowie Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie unter: Fragen und Antworten zur Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung
 
Stand: 29.08.2022