Förderung für Tech-Startups

Start? Zuschuss!

Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründern in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben. Technologieorientierte Unternehmensneugründungen aus dem Bereich Digitalisierung mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell können sich Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung fördern lassen. 

Was wird gefördert?

Ausgaben insbesondere für
  • Miete und Personal
  • Markteinführung des Produkts
  • Forschung & Entwicklung

Wer wird gefördert?

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen
  • aus dem Bereich Digitalisierung
  • deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und
  • mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell

Wie viel wird gefördert?

Für einen Zeitraum von einem Jahr
  • maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
  • jedoch nicht mehr als 36.000 €
Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren?

Die Bewerbung reichst du online ein.
1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Bewerbung durch externe Expertenjury
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung
ZEITRAUM
 15. WETTBEWERBSPHASE
24. Mai 2023, 12:00 Uhr bis
28. Juni 2023, 12:00 Uhr
Einreichung der Online-Bewerbungen
bis Ende Juli 2023
Juryentscheidung
bis Ende September 2023
Abwicklung der Förderantragsstellung mit den ausgewählten Bewerbern
1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Förderbeginn bis -ende (Bewilligungszeitraum)
Wichtiger Hinweis: Falls du dich neben Start?Zuschuss! auch für das EXIST-Gründerstipendium:  und/oder EXIST-Forschungstransfer I bewerben möchtest, beachte bitte, dass beide EXIST-Bewerbungen unbedingt vor Start?Zuschuss! eingereicht  u n d  bewilligt sind, da du für diese EXIST-Förderungen (vor deren Bewilligung) noch nicht gegründet haben darfst! Ansonsten besteht die Gefahr einer Ablehnung. Für den EXIST-Forschungstransfer II gilt dies jedoch nicht, da hier die vollzogene Gründung sogar Voraussetzung ist.
Weitere Informationen zum Programm Start? Zuschuss! findest du hier.