Digital jetzt läuft zum 31.12.2023 aus

Digital jetzt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die Chancen der Digitalisierung zu sensibilisieren und bei Investitionen in Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen. Das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU finanziell durch Zuschüsse bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu Digitalthemen. 
Das Förderprogramm läuft zum 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung ist Stand jetzt nicht geplant.

Was wird gefördert?

Es gibt zwei Förderbereiche, die kumulativ oder alternativ beantragt werden können. Das bedeutet, dass Sie wahlweise nur eines der Module oder auch beide in Anspruch nehmen können. Wenn Sie  beide Module in Anspruch nehmen wollen, dann müssen diese nicht unbedingt inhaltlich zusammenhängen.
1. Modul: Investition in digitale Technologien
  • Investition in Hard- und Software, die die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern
  • Beispiele: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big Data, Einsatz von Hardware (Sensorik, 3D-Druck), IT-Sicherheit, Datenschutz
2. Modul: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden 
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter, die nach ISO 9001-Norm oder Akkreditierung nach AZAV belegt sind
  • Beispiele: Weiterbildungsmaßnahmen zur digitalen Transformation, digitale Strategie, digitale Technologie, IT-Sicherheit oder Datenschutz

Was wird nicht gefördert?

  • Standardsoftware (Betriebssysteme, Bürosoftware) und Standardhardware (PCs, Telefone, mobile Geräte)
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen
  • Vorhaben, die bereits über andere Programme gefördert wurden
  • Beratungsleistungen, die bereits über “go-digital” gefördert wurden
  • eigene Entwicklungskapazitäten für Innovationen

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerk sowie freie Berufe mit 3-499 Mitarbeitern.
  • Sitz oder Betriebsstätten in Deutschland
  • förderfähig nach De-Minimis-Verordnung

Wie viel wird gefördert?

Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro, für Zusammenschlüsse 100.000 Euro. Dabei gelten folgende Förderquoten:
  • bis 50 Mitarbeiter:   40%
  • bis 250 Mitarbeiter: 35%
  • bis 499 Mitarbeiter: 30%
→ Untergrenze Modul 1: 17.000 Euro
→ Untergrenze Modul 2: 3.000 Euro

Wie kann man die Förderung beantragen?

1. Losverfahren
Aufgrund der großen Nachfrage, müssen Sie sich vor Antragstellung für ein Losverfahren registrieren. Jeden Monat müssen Sie sich erneut einloggen und bekunden, dass Sie bei der nächsten Ziehung am 15. des Monats teilnehmen möchten. Erst nach erfolgreicher Ziehung können Sie den Förderantrag stellen. 
2. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online.
  • Antragsformular
  • + Digitalisierungsplan
  • + De-Minimis Erklärung
  • + Beispielangebote
Weitere Informationen zum Programm Digital jetzt finden Sie hier.

Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2023 befristet. Eine Verlängerung ist nicht geplant!