Steuerliche Forschungszulage - Verbesserungen ab 2026

Der von der Bundesregierung beschlossene "Wachstumsbooster" stärkt unter anderem die Investitionen in Forschung. Dazu zählt die Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage ab 2026.
Um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern, erhöht die Bundesregierung im Zeitraum von 2026 bis 2030 die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von 10 Mio. auf 12 Mio. Euro. Dies gilt für nach dem 31. Dezember 2025 entstehende förderfähige Aufwendungen. Die Förderquote bleibt bei 25 Prozent. Das heiß, die maximale Forschungszulage steigt auf 3 Mio. Euro.
Für KMU (gemäß der KMU-Definition des Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung) gilt, schon seit März 2024, ein erhöhter Fördersatz von 35 Prozent. Hier erhöht sich die maximale Forschungszulage auf 4,2 Mio. Euro.
Ab dem 1. Januar 2026 erhöht der „Investitions-Booster" den Pauschbetrag für Einzelunternehmer für jede nachgewiesene eigene Arbeitsstunde im geförderten Projekt von bisher 70 Euro auf 100 Euro. Wichtig dabei: die Eigenleistung ist auf 40 Wochenstunden begrenzt, auch wenn der Unternehmer tatsächlich länger arbeitet.