Produktsicherheit

Die neue EU-Spielzeugverordnung und ihre Umsetzung

Das EU-Parlament hat im Dezember 2025 neue Vorgaben für den Verkauf von Kinderspielzeug angenommen. Die Reform soll Kinder besser vor gesundheitsschädlichen Stoffen wie PFAS und Allergenen schützen. Hersteller müssen künftig strengere Grenzwerte einhalten und umfassende Sicherheitsinformationen bereitstellen.
Die Verordnung wird die EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ablösen und insbesondere die chemischen Anforderungen weiter verschärfen, den Online-Handel stärker regulieren und für die Spielwarenbranche den digitalen Produktpass einführen. Dieser Pass enthält Sicherheitsinformationen, die beispielsweise über einen QR-Code abgerufen werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Zoll- und Marktaufsichtsbehörden können so einfacher prüfen, ob Spielzeug den Anforderungen entspricht. Er löst die bisher erforderliche EU-Konformitätserklärung ab.
Der Produktpass wird über einen Datenträger mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft und erfüllt die gleichen technischen Anforderungen wie sie in der ESPR (Ecodesign for sustainable Products Regulation / Ökodesign-VO) enthalten sind.

Produktsicherheitsverordnung 2023/988

Die veröffentlichte Spielzeug-Verordnung ist eng mit der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) verzahnt. Diese enthält schärfere Vorgaben unter anderem für den Bereich Online-Handel, Produktbeobachtungen und Rückrufmanagement. Diese Punkte sind in der geplanten Spielzeug-Verordnung nicht mehr explizit beschrieben. Es wird hier direkt auf die neue GPSR verwiesen.

Übergangsfrist und Gültigkeit

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die neue Spielzeugverordnung am 12. Dezember 2025 verabschiedet. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist sie in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 1. August 2030. Die Verordnung sieht somit eine Übergangsfrist von 54 Monaten zur Vorbereitung auf die neuen Anforderungen vor.
Hier finden Sie die neue Spielzeugverordnung.

Webinar und Sprechtage

In unserem Webinar “Die neue EU-Spielzeugverordnung und ihre Anwendung” erfahren Sie, was die neuen Anforderungen für Hersteller bedeuten und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
© IHK Schwaben
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