Sonderregelung für den Blumenhandel

Öffnungszeiten am Muttertag 2025

In Bayern dürfen Blumengeschäfte am 11. Mai 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr öffnen. Die Ausnahmebewilligung trägt damit dem gesteigerten Versorgungsbedürfnis an frischen Blumen am Muttertag Rechnung.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat auch in diesem Jahr eine Ausnahmebewilligung für eine Verlängerung der zulässigen Ladenöffnungszeiten von Blumengeschäften am Sonntag den 11. Mai 2025 (Muttertag) erlassen.
Es gelten folgende Auflagen:
  • Es dürfen nur Verkaufsstellen öffnen, deren Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 % beträgt.
  • Die Gesamtöffnungszeit der Verkaufsstellen darf die zugelassene Verkaufszeit von vier Stunden zwischen 8:00 und 12:00 Uhr nicht ‎überschreiten.
Soweit in Gemeinden am 11. Mai 2025 eine Ladenöffnung bereits aufgrund anderer Regelungen – wie in Kur- und Erholungsorten oder aufgrund von verkaufsoffenen Sonntagen – möglich ist, findet diese Regelung dort keine Anwendung.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in Paragraph 1 der Bayerischen ‎Ladenschlussverordnung (Kur- und Erholungsorte) sowie in Paragraph 14 Ladenschlussgesetz (verkaufsoffene Sonntage).
Gesetzliche bzw. tarifliche Bestimmungen über die zulässige Arbeitszeit bleiben unberührt. Bezüglich der Arbeitszeiten des Verkaufspersonals wird auf Paragraph 17 Ladenschlussgesetz hingewiesen. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Mutterschutzgesetzes sind einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung zur befristeten Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten am Sonntag, 11. Mai 2025 kann hier eingesehen werden.

Stand: April 2025
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎