Pflichten für Unternehmen
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde verabschiedet und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine Meldestelle einrichten, damit Missstände vertraulich gemeldet werden können, der Hinweisgeber aber vor Repressalien geschützt ist.