Lager beim Kunden

Konsignationslager in der Europäischen Union

Insbesondere in der Automobilbranche, aber auch in vielen anderen Branchen werden häufig so genannte Konsignationslager unterhalten. Hierbei handelt es sich um Warenbestände, die regelmäßig bereits vor Ort beim Kunden vorgehalten werden. Der (Zu)Lieferer bleibt zunächst jedoch noch Eigentümer der Ware. Sie bleibt in seinem bilanziellen Bestand. Erst mit Entnahme der Ware aus dem Lagerbestand geht die Verfügungsmacht beziehungsweise das Eigentum auf den Kunden über.
Diese unter den Wirtschaftsbeteiligten gängige Praxis birgt für die steuerliche Abwicklung Fallstricke. Verantwortlich hierfür sind die komplizierten Regelungen des Umsatzsteuerrechts, die in unserem Merkblatt für den Unterhalt von Konsignationslagern in der Europäischen Union (EU) dargestellt werden.