Rechtstipp 10/2022

Fußball WM während der Arbeitszeit

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© IHK Schwaben
Viele Sportbegeisterte Arbeitnehmer wollen im November 2022 die Fußball Weltmeisterschaft in Katar verfolgen. Aufgrund der Zeitverschiebung werden einige Spiele jedoch während der Arbeitszeit stattfinden.
Keine Arbeitsrechtlichen Ausnahmen während der Fußball WM
Grundsätzlich gilt auch während sportlichen Großereignissen die Pflicht des Arbeitnehmers seiner vertragsgemäßen Leistung nachzukommen, sagt Hanna Schmid, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Das Verfolgen der Spiele am Arbeitsplatz per Live-Stream im Internet oder TV ist wegen der ablenkenden Wirkung daher nicht gestattet. Auch beim Verfolgen von Fußball-Tickern im Internet ist schon deshalb Vorsicht geboten, weil die Internetnutzung oftmals nicht für private Zwecke zugelassen ist. Das Verbot betrifft generell auch die Mitverfolgung der WM-Spiele über das Radio.
Tipps für Arbeitgeber
Die Arbeitsrechtsexpertin rät, dass „der Arbeitgeber auf alle Fälle vor Beginn der Fußball Weltmeisterschaft 2022 die Regeln für die Verfolgung der Spiele im Betrieb festlegen soll. Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, können durch Gleitzeit- und Arbeitszeitkoten ihren Mitarbeitern einen guten Kompromiss anbieten.
Vorsicht Markenrechte
Um nicht in Konflikt mit den zahlreichen Schutzrechten der FIFA zu geraten, haben Unter-nehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen vermarkten möchten, einige Dinge zu beachten. Nachdem die FIFA Inhaberin nahezu aller Schutz- und Urheberrechte der FIFA-Namen, -Logos usw. ist, benötigen Unternehmen, die mit den geschützten Logos etc. werben möchten eine Erlaubnis seitens der FIFA bzw. müssen eine entsprechende Lizenz bei dieser erwerben“, erklärt Eva Schönmetzler, Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben.


Stand: September 2022