FAQs für Schuldner

Warum Insolvenz?


Das Ziel einer Insolvenz ist es, die Gläubigerforderungen bestmöglich zu befriedigen, ohne einzelnen Gläubigern zum Nachteil anderer Gläubiger Vorteile zu verschaffen. Es ist nicht zwingend nötig,das insolvente Unternehmen zu zerschlagen, auch die Sanierung eines Unternehmens kann vorteilhaft für die Gläubiger sein. 

Wer kann & wer muss den Antrag stellen?

  • Kann: Sowohl der in Schwierigkeiten geratene Unternehmer, also der Schuldner, kann Insolvenz beantragen, aber auch unter bestimmten Voraussetzungen dessen Gläubiger, die um ihre Forderungen bangen. 
  • Muss: Bestimmte Rechtsformen müssen spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden: dies sind alle juristischen Personen (z.B. GmbH, UG, AG, Genossenschaft), aber auch Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person haftet (beispielsweise oftmals der Fall bei der GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG, seltener bei der OHG). 
Corona-bedingt ist diese Insolvenzantragspflicht nur bei dem Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31.12.2020 ausgesetzt, dies gilt aber nicht für den deutlich häufiger vorkommenden Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit. Die Begriffe werden im folgenden Absatz geklärt. 

Wann kann ich Insolvenz anmelden? 

Es gibt, vereinfacht dargestellt, insgesamt drei Insolvenzgründe: 
  • Zahlungsunfähigkeit: Unterdeckung von mehr als 10 Prozent im Drei-Wochen-Zeitraum 
  • Überschuldung: Vermögenswerte decken die Verbindlichkeiten nicht mehr und zusätzlich gibt es keine positive Fortführungsprognose, wonach dieser Fehlbetrag innerhalb von maximal zwei Jahren beseitigt wird 
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Auch in diesem Fall kann der Schuldner, wenn er denn möchte, frühzeitig Insolvenz anmelden: Wenn eine Unterdeckung von mehr als 10 Prozent in einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren zu erwarten ist.

Welche Form hat der Antrag? 

Der beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichende Insolvenzantrag besteht aus einem Insolvenzantrag und mehreren Zusatzformularen, die zumeist von den jeweiligen Insolvenzgerichten online bereitgestellt werden. Für die unterschiedlichen Kategorien von Rechtsformen wie Einzelunternehmer oder Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG etc.) gibt es unterschiedliche Formularsammlungen, die jeweils sehr sorgfältig ausgefüllt werden müssen. 

Kann ich trotz Insolvenz meine Geschäfte weiterführen? 

Dies hängt von den jeweiligen Umständen und dem gewählten Insolvenzverfahren ab. Im Regelinsolvenzverfahren beispielsweise hat der Insolvenzverwalter „das Sagen“, bei der Eigenverwaltung behält der Unternehmer selbst die Leitung der Firma, ihm wird aber ein sog. Sachwalter zur Seite gestellt.