Insolvenz

Fachbegriffe von A-Z erklärt

Ihnen fehlt der Durchblick im Insolvenzdschungel? Wir liefern Antworten!

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn voraussichtlich Unterdeckung von mehr als 10 Prozent im Dreiwochenzeitraum vorliegt.

Eigenverwaltungsverfahren

Bei der Eigenverwaltung behält der Unternehmer die Leitung. Ihm wird ein Sachwalter zur Seite gestellt. Dieser hat weniger Befugnisse als ein Insolvenzverwalter. Er kann zum Beispiel keine Geschäfte führen.
Sinnvoll ist eine Eigenverwaltung dann, wenn es zum einen auf die Fachkenntnisse der bisherigen Geschäftsleitung ankommt, eine zeitraubende Einarbeitung des Insolvenzverwalters vermieden werden und das Unternehmen saniert und fortgeführt werden soll.
Das Verfahren in Eigenverwaltung spart im Allgemeinen auch bis zu 40 Prozent der Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens soll.

Eröffnungsbeschluss

Der Eröffnungsbeschluss ist eine gerichtliche Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Er ergeht schriftlich und muss folgenden Inhalt haben, wie zum Beispiel die vollständige Anschrift des insolventen Unternehmens, die Nennung des Insolvenzverwalters etc.

Forderungsmeldung

Aufforderung innerhalb einer bestimmten Frist zur Forderungsmeldung beim Insolvenzverwalter (im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts)

Gläubiger

Insolvenzgläubiger sind die Gläubiger (Unternehmen), die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Geldforderung gegen das insolvente Unternehmen haben. Für sie bzw. deren Befriedigung wird das Insolvenzverfahren durchgeführt.

Insolvenz

Eine Insolvenz liegt dann vor, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder die Zahlungsunfähigkeit droht.
Das Unternehmen kann die Forderungen, wie zum Beispiel Rechnungen etc., die es ihren Vertragspartnern (Gläubigern) schuldet nicht mehr begleichen. Kurz, es kann seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird sodann geprüft, ob der Unternehmen zu retten ist und die Schulden abgebaut werden können oder ob eine Schließung als einziger Ausweg bleibt.

Insolvenzantragspflicht

Grundsätzlich wird ein Insolvenzverfahren nur eröffnet, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens beim Insolvenzgericht gestellt wird. Bestimmte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Antrag zu stellen, wie zum Beispiel eine GmbH etc. Einzelunternehmen unterliegen keiner Insolvenzantragspflicht.

Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse setzt sich dem gesamten pfändbaren Vermögen des insolventen Unternehmens zusammen. Dazu gehört alles, was dem Unternehmen vor der Insolvenzeröffnung gehört und dass es während der Insolvenz erlangt. 

Insolvenzverschleppung

Eine Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein insolventes Unternehmen den Insolvenzantrag zu spät beim Insolvenzgericht stellt. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da eine Insolvenzverschleppung strafbar ist. Allerdings unterliegt nicht jedes Unternehmen einer Insolvenzantragspflicht. Einer solchen unterliegt zum Beispiel eine GmbH.

Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet die Insolvenzmasse. Den Erlös zahlt er dann abzüglich des Masseverbindlichkeiten an diejenigen aus, die gegenüber dem insolventen Unternehmen Forderungen haben. Voraussetzung dafür ist, dass diese vorab die Forderungen bei ihm angemeldet haben. 
Bei jedem eröffneten Insolvenzverfahren bestellt das Insolvenzgericht in seinem Eröffnungsbeschluss einen Insolvenzverwalter. 
Insolvenzverwalter können nur Personen sein, die geschäftskundig sind und die entsprechenden juristischen und wirtschaftlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen mitbringen. Häufig werden Fachanwälte für Insolvenzrecht zu Insolvenzverwaltern bestellt. 

Nachlassinsolvenzverfahren

Die Nachlassinsolvenz ist ein Verfahren zur Begrenzung der Haftung eines Erben für die Schulden, die ein Verstorbener dem Erben hinterlassen hat.

Regelinsolvenzverfahren

Für alle Unternehmen gilt, dass sie das Regelinsolvenzverfahren durchführen müssen, unabhängig davon, ob sie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Selbständige oder Freiberufler sind.

Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung bedeutet, dass das Insolvenzgericht dem insolventen Unternehmer am Ende des Insolvenzverfahrens die Schulden, die er nicht begleichen konnte, erlässt.

Sachwalter

Der Sachwalter hat die Aufgaben, das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung im Sinne der Gläubiger zu überwachen.

Schuldner

Ein Insolvenzschuldner ist ein zahlungsunfähiges, ein überschuldetes oder ein Unternehmen, bei dem die Zahlungsunfähigkeit droht. Kurz, ein Unternehmen dessen Ausgaben höher sind als ihre Einnahmen.

Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren bietet dem Unternehmen die Chance weiter auf dem Markt bestehen zu bleiben. Im Rahmen des Verfahrens kann der Unternehmer weiter seine Geschäfte unter Aufsicht eines Sachwalters führen. Zudem kann er über das Vermögen des Unternehmens verfügen. Allerdings hat das Unternehmen maximal drei Monate Zeit, einen Sanierungsplan zu erarbeiten.
Während dieser Zeit ist der Schuldner vor den Zugriffen der Gläubiger auf sein Vermögen geschützt - es besteht ein Vollstreckungsverbot.
Ziel des Schutzschirmverfahrens ist die Vorlage eines Insolvenzplans. Wer als Unternehmer in eine nicht nur vorübergehende finanzielle Schieflage gerät und gute Chancen für eine Sanierung hat, sollte nicht warten bis das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Schon in diesem frühen Stadium kann es sinnvoll sein, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Insolvenzordnung sieht für diese Fälle das Schutzschirmverfahren vor, das dem Schuldner die Chance bietet, sein Unternehmen frühzeitig zu sanieren
Ein Unternehmen kann nur dann unter den Schutzschirm schlüpfen, wenn die Sanierung des Unternehmens nicht offensichtlich aussichtslos ist und der Schuldner dies mittels einer Bescheinigung eines erfahrenen Krisen- und Sanierungsberaters nachweisen kann.

Überschuldung

Vermögen des Schuldners deckt bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr (rechnerische Überschuldung) außer die Fortführung des Unternehmens ist in den nächsten 12 beziehungsweise 4 Monaten überwiegend wahrscheinlich (Fortführungsprognose).

Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht Privatpersonen ohne selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit offensteht, wie auch ehemals Selbständigen offen, sofern diese im Zeitpunkt der Eröffnung weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Zahlungsunfähigkeit

Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr begleichen kann. Eine Zahlungsunfähigkeit kann durch eine Gegenüberstellung von Zahlungsmitteln und Zahlungsverpflichtungen ermittelt werden.
Die Rechtsprechung bejaht eine Zahlungsunfähigkeit dann, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von drei Wochen in der Lage ist, 90 Prozent seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten zu begleichen.
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: November 2022