Die Ausbildungsberufe im Hotel- und Gastgewerbe werden modernisiert
Zum 1. August 2022 wurden sechs Hotel-, Küchen und Gastroberufe neu geordnet und mit der Fachkraft Küche ein ganz neuer, 2-jähriger Ausbildungsberuf geschaffen.
Diese Neuordnung wurde erforderlich, um die gastgewerbliche Berufsfamilie angesichts der Veränderungen in einem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler werdenden Arbeitsumfeld zukunftsfähig zu erhalten und die Qualität der Ausbildung weiterzuentwickeln.
Die modernisierten Berufe sind:
Hotelfachmann/Hotelfachfrau
Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement (Weiterentwicklung aus Hotelkaufmann/-frau)
Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (Weiterentwicklung aus Restaurantfachmann/-frau)
Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
Koch/Köchin
Fachkraft Küche - NEU
Fachkraft Gastronomie (mit den Schwerpunkten Restaurantservice oder Systemgastronomie)
Was ändert sich inhaltlich?
Alle Ausbildungsberufe werden deutlich modernisiert. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung kommunikativer Kompetenzen und ressourcenschonendem Arbeiten wurden die neuen Berufsbildungspositionen „Anleiten und Führen von Mitarbeitern“, „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ in allen dreijährigen Berufen aufgenommen.
Deutliche fachliche Abgrenzung der Hotel- und Restaurantberufe:
Die Ausbildungsinhalte der Hotelfachleute sind künftig kaufmännischer ausgerichtet und fokussieren u.a. auf die Organisation des Empfang- und Reservierungsbereiches, die Durchführungen von Veranstaltungen und das Arbeiten im F&B-Bereich. Die Bereiche Service und Wirtschaftsdienst wurden auf grundlegende Aufgaben gekürzt. Alternativ bzw. zusätzlich können die Hotels in dem neue dreijährige Beruf Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsservice oder dem zweijährige Beruf Fachkraft für Gastronomie Schwerpunkt Restaurantservice ausbilden.
Neu geschaffen wird der zweijährige Ausbildungsberuf
Fachkraft Küche. Er richtet sich vor allem an praktisch begabte Jugendliche, die Köche und Köchinnen künftig bei der Zubereitung von Speisen und Gerichten unterstützen. Diesen Jugendlichen wird somit ein qualifizierter Berufsabschluss mit weiteren Anschlussmöglichkeiten eröffnet.
Gestreckte Abschlussprüfung
Die sicher wichtigste strukturelle Neuerung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in den fünf dreijährigen Berufen. Das heißt, es gibt dort keine Zwischenprüfung mehr, sondern im vierten Ausbildungshalbjahr den ersten Teil der Abschlussprüfung. Die Teil 1 Prüfung geht mit 25% in das Endergebnis ein. In den zweijährigen Ausbildungen bleibt es bei der Zwischen -und Abschlussprüfung.