Zolltechnische Importabwicklung/ATLAS-Einfuhr für Fortgeschrittene
Veranstaltungsdetails
Bei der Importabwicklung aus Drittländern stellen sich dem Importeur zahlreiche Fragen.
In welches Zollverfahren soll die Ware zweckmäßig überführt werden? Kann ich den Zeitraum der vorübergehenden Verwahrung von 90 Tagen sinnvoll nutzen? Brauche ich ein Verwahrungslager (=TST-Bewilligung)? Wie sieht es mit der etwaigen Sicherheitsleistung aus? Lasse ich mich vertreten oder erledige ich die Formalitäten selbst? Soll ein Dienstleister (Deklarant, Spediteur) für mich arbeiten, wer trägt die Letztverantwortung und wähle ich ein direktes oder indirektes Vertretungsverhältnis? Wo soll die Abfertigung stattfinden und kann die Ware im Streckengeschäft von der Drittlandsgrenze direkt an den Kunden ausgeliefert werden. Wird die Ware zunächst in ein Zentrallager befördert und von dort weitergeleitet und welche Verfahren bieten sich jetzt an? Wähle ich im Zeitalter der EDV ein Einzelantragsverfahren oder eher doch ein vereinfachtes Verfahren mit zusammenfassender monatlicher Anmeldung? Beschaffe ich mir ein Aufschubkonto? Kann ich ggf. die zentrale Zollabfertigung nutzen?
Was mache ich, wenn noch keine Handelsrechnung existiert und wie behandele ich kostenlose Lieferungen? Was ist die sogenannte Zollwerttreppe und was gehört zum Zollwert und was kann ich absetzen? Welche Konsequenzen bestehen bei der Zahlung von Lizenzgebühren? Welche neue EuGH-Rechtsprechung zum Thema „Zollwert" ist zu beachten? Welche Heilungsmöglichkeiten sieht das Zollrecht vor und wie bekomme ich gezahlten Zoll zurück? Welche Fristen sind zu beachten? Wann wähle ich ein Erstattungsverfahren und wann das Rechtsbehelfsverfahren? Was verbirgt sich hinter der Erstattung aus Billigkeitsgründen? Was mache ich, wenn ein Versandpapier T 1 nicht erledigt wird? Wie können falsche Codierungen in Zollanmeldungen nochmal korrigiert werden und was hat die Rechtsprechung hierzu entwickelt? Welche Präferenzregelungen sind in der Vergangenheit hinzugekommen und welche Freihandelszonen stehen kurz vor dem Beginn? Hat das Präferenzrecht eine Auswirkung auf meine Lieferanten? Welche aktuellen TARIC-Codierungen sind zu beachten? Welche Parallelen bestehen zwischen AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) und Bekannter Versender im Rahmen der Luftsicherheit? Welche Vorteile bringt mir der AEO heute und welche Neuerungen stehen vor der Türe?
Welche Dokumente muss ich eigentlich für die Zollabfertigung zur Verfügung haben? Und welche Daten brauche ich überhaupt für eine erfolgreiche Anmeldung? Welche Regelungen enthält das Zollschuldrecht und welche Tatbestände führen wieder zum Erlöschen der Zollschuld?
Zahlreiche Fragen und noch viele weitere Unwägbarkeiten sind bei der Importabfertigung zu bedenken. Die Einfuhr ist nach wie vor ein Massenverfahren und birgt viele Fehlermöglichkeiten; deshalb verfügt die Europäische Union insbesondere über das Instrument der nachträglichen Prüfung (in Deutschland Außenprüfung). Grundsätzlich werden immer die letzten 3 Jahre nachträglich vom Zoll nochmals betrachtet.
Bringen Sie sich mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung auf den neuesten Stand und bestimmen Sie die optimalen Möglichkeiten der Einfuhrabwicklung.
Inhalt des Webinars:
Zolltarif
- Harmonisiertes System
- Kombinierte Nomenklatur
- TARIC
- Vorgehensweise bei der Findung der zutreffenden Codenummer
- Verbindliche Zolltarifauskunft
- Aktuelle Zollaussetzungen, Kontingente ...
AEO als Masterbewilligung
- Vorteile des AEO
- Fragenkatalog zur Selbstbewertung
Zollwert
- Zuschlagsfaktoren
- Abgespaltene Kaufpreisbestandteile
- Abzugsfaktoren
- Kommissionsgeschäfte
- Zollwertmethodik
- Schadhafte Waren
- Nachträgliche Preiskorrekturen
- Vereinbarungen mit dem Zoll
Up-Date Einfuhr
- Zollanmeldung im Normalverfahren
- Unterlagen zur Zollabfertigung
- Vereinfachtes Anmeldeverfahren -SDE- (Art. 166 UZK)
- Anschreibeverfahren -EIR- (Art. 182 UZK)
- Zentrale Zollabfertigung -CCL- (Art. 179 UZK)
- Zugelassener Empfänger
- Andere Bewilligungen nach dem UZK
Zollverfahren
- Aktive Veredelung (IPO)
- Zolllager (CWP)
- Verwendung (TEA)
- Versandverfahren
Präferenzen
- Vorlage und Anerkennung
- Weitere Entwicklungen
Erstattungs-/Erlassverfahren
- Art. 116 ff UZK
Neues Zollrecht – UZK-Reform (voraussichtlich ab 2028)
Diskussion und offene Fragen
Zielgruppe:
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die mit der täglichen Importabwicklung betraut sind und über entsprechende fundierte praktische Befähigungen verfügen, Leiter von Zollabteilungen, Controller, Einkäufer, die für die Kostenkontrolle beim Import verantwortlich zeichnen sowie Spediteure, Deklaranten und andere (Zoll)Dienstleister.
Hinweis:
Dieses Webinar dient der Vertiefung und Erweiterung vorhandener Grundkenntnisse der zollrechtlichen Einfuhrabwicklung. Die Teilnehmenden benötigen zwingend Grundkenntnisse der Einfuhr und sollten über gewisse praktische Erfahrung verfügen!