Hilfen für Betroffene
Sturmflut an der Ostsee
Die Sturmflut an der Ostsee verursachte große wirtschaftliche Schäden, deren Ausmaß noch nicht abzuschätzen ist. Viele unserer Mitgliedsunternehmen sind stark getroffen und in eine Notsituation geraten.
© IHK/Vogt
Ministerpräsident Daniel Günther kündigte für kommende Woche Gespräche mit den Kommunen über einen gemeinsamen Fonds an. Aus diesem sollen die Schäden an der kommunalen Infrastruktur beglichen werden. Er sehe den Bund in der Pflicht, sich an der Bewältigung der Folgen dieser Naturkatastrophe und der Stärkung des Küstenschutzes zu beteiligen.
Geplant sind außerdem Überbrückungshilfen, bis Versicherungen die Schäden ausgleichen sowie eine Härtefallregelung für Betroffene, die wegen der Lage ihrer Gebäude in hochwassergefährdeten Gebieten keinen Versicherungsschutz haben. Mit einem Katastrophenerlass will Finanzministerin Heinold zudem Steuerstundungen ermöglichen; das Bundesfinanzministerium muss dem noch zustimmen.
Die IHKs in Schleswig-Holstein sind im Gespräch mit Politik und Verwaltung. Sie setzen sich ein, dass Betriebe schnellstmöglich und unbürokratisch Hilfe bekommen. Auch muss Vorsorge dafür getroffen werden, auf ähnliche Ereignisse in Zukunft durch einen erhöhten Küstenschutz, auch an der Ostsee, vorbereitet zu sein.
Noch ist die Lage unübersichtlich. Unseren Mitgliedern bieten wir an, sich mit ihren Problemen und Fragen an uns zu wenden. Die Rückmeldungen helfen, einen besseren Überblick zu bekommen und auf die notwendigen Schritte seitens der Politik hinzuwirken.
Wir werden Sie an dieser Stelle und über die Sozialen Medien laufend über den aktuellen Stand informieren.
23. November – Überbrückungshilfe Sturmflut startet am 27. November 2023
Die Landesregierung hat in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Überbrückungshilfe Sturmflut konzipiert. Die Überbrückungshilfe Sturmflut startet am 27. November 2023 und hat ein Volumen von 20 Millionen Euro.
Mit diesem Programm sollen Privatpersonen und Unternehmen unterstützt werden, die unmittelbar durch die Ostsee-Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 einen Sachschaden an und in Immobilien/Betriebsstätten in Schleswig-Holstein erlitten haben. Als Unternehmen im Sinne dieses Förderprogramms zählen unabhängig von ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße gewerbliche Unternehmen (inkl. freiberuflich Tätige), Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung.
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden Sie unter:
Wesentliche Eckpunkte der Überbrückungshilfe Sturmflut sind:
- Verwendungszweck: Deckung des unmittelbar durch die Ostsee-Sturmflut entstandenen Sachschadens
- Darlehensbeträge: max. 50.000 Euro pro Immobilie/Betriebsstätte (Mindestbetrag von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für gewerbliche Antragstellende)
- Darlehenslaufzeit: 5 Jahre
- Sollzinssatz: 1,00 % p.a.
- Tilgung: ein Tilgungsfreijahr, anschließend monatliche Rückführung mit einem vierjährigen Tilgungsprofil
- Besicherung: ohne Sicherstellung
3. November – Schleswig-Holstein steht zusammen – wir helfen schnell und unbürokratisch
Für Unternehmen, die für die Bewältigung durch Schäden nach der Ostsee-Sturmflut eine Überbrückungshilfe brauchen, hat die Landesregierung heute kurzfristig ein Darlehens-Programm in Aussicht gestellt. Die Überbrückungshilfe beinhalte ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren und einem Zinssatz von einem Prozent. Das erste Jahr bliebe tilgungsfrei, so Ministerpräsident Daniel Günther. „Darüber hinaus werden wir für Härtefälle eine eigene Regelung treffen, die Teile des Darlehens in einen Zuschuss umwandeln“, sagte der Regierungschef. Zusätzlich hat das Land einen Katastrophenerlass auf den Weg gebracht, um über die Finanzämter steuerliche Erleichterungen, wie vereinfachte Stundungen, gewähren zu können. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Lesen Sie hier die vollständige Meldung: Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther: Schleswig-Holstein steht zusammen – wir helfen schnell und unbürokratisch
26. Oktober – Katastrophenerlass nach Jahrhundertsturmflut in Schleswig-Holstein tritt in Kraft
Nach der Jahrhundertsturmflut am vergangenen Wochenende in Schleswig-Holstein verkündete Finanzministerin Monika Heinold heute (26.Oktober), dass das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums gefolgt ist und dem sogenannten Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut vom vergangenen Wochenende zugestimmt hat.
Finanzministerin Monika Heinold betonte: „Die Sturmflut hat an vielen Stellen im Land große Schäden verursacht, die viele Menschen jetzt vor finanzielle Herausforderungen stellen. Durch den Katastrophenerlass können wir die Betroffenen in Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch unterstützen.“
Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Steuerverwaltung steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen, also Privatpersonen und Unternehmen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Details zum Katastrophenerlass mit den einzelnen steuerlichen Maßnahmen folgen in Kürze auf der Website des Finanzministeriums unter www.schleswig-holstein.de/fm.