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Konsultation der Europäischen Kommission zum AI Act

Im August 2024 wurde der AI Act im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Auch nach der Veröffentlichung des neuen Gesetzes geht die Arbeit an Einzelheiten weiter. Aktuell läuft eine Konsultation, die darauf abzielt, Beiträge zur praktischen Anwendung der Definition eines KI-Systems und zu den im KI-Gesetz festgelegten verbotenen KI-Praktiken zu sammeln.
Ergebnisse der Befragung sollen der Kommission als Grundlage dienen, um praxisnahe und umsetzbare Leitlinien zu erstellen. Die Konsultation ist eine Möglichkeit, die Sichtweise der deutschen Wirtschaft direkt bei der EU-Kommission in die Diskussion einfließen zu lassen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) beteiligt sich am Konsultationsverfahren und bereitet hierfür eine konsolidierte Stellungnahme vor.

Umfrage zum AI Act

Hierzu möchte die DIHK gern Ihr Feedback einsammeln und mit einer Stimme einreichen. Daher haben die beiden Referenten einen Umfragelink vorbereitet, mit dem sie Ihren Input systematisiert aufnehmen möchten. Eine Übersetzung des umfangreichen Fragenkatalogs der EU steht unter diesem Link in deutscher Sprache zur Verfügung:
Jetzt an der Umfrage teilnehmen

Der Link steht zur Verfügung bis zum 2. Dezember 2024, 18 Uhr.
Falls Sie zusätzlich zu der konsolidierten Stellungnahme der DIHK auch Ihre individuelle Sichtweise einbringen wollen, finden Sie hier den offiziellen Link zur EU-Konsultation (nur auf Englisch verfügbar): EU-Konsultation KI.
Dieser offizielle Link zur EU-Konsultation steht zur Verfügung bis zum 11. Dezember 2024.