Energiekrise

Hilfsprogramme

Um einen finanziellen Engpass im Unternehmen durch die gestiegenen Energiepreise abzufedern, haben Bund, Land und Förderbanken Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Hier finden Sie eine Übersicht.

Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen

Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Informationen zu den Energiepreisbremsen finden Sie hier.

„Energie-Härtefallhilfe KMU“

Gefördert werden in Einzelfällen bei Kleinstunternehmen und kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) stark gestiegene Mehrkosten leitungsgebundener (Strom, Gas, Fernwärme) und leitungsungebundener (zum Beispiel Öl, Kohle, Flüssiggas) Energieträger, wenn sie trotz der Dezember-Soforthilfe und der Strom- und Gaspreisbremsen von besonders stark gestiegenen Mehrkosten betroffen sind.
Details zu den Förderbedingungen in einzelnen Förderzeiträumen und der Link zum Antragsportal sind auf den Seiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein veröffentlicht.

IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie

Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie soll haupterwerbliche Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen beziehungsweise gemeinnützige Organisationen mit einem Darlehen unterstützen, die im Förderzeitraum vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023 unmittelbar durch die gestiegenen Energiekosten (Eigenverbrauch) in einen Liquiditätsengpass geraten sind oder nachvollziehbar geraten werden. Informationen zu den Voraussetzungen, der Darlehenshöhe und zum Zinssatz finden Sie auf der Website der IB.SH.

KfW Sonderprogramm für Unternehmen (UBR 2022) 

Mit den Fördermitteln des KfW-Sonderprogramms UBR 2022 können direkt vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffene oder von den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffene Unternehmen einen Großteil ihrer Aufwände, zum Beispiel Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen) oder alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel), finanzieren.

Grundsicherung

Liegt das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum und können Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten, können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben:  www.arbeitsagentur.de