IHK Flensburg

Sachverständigenausschuss Flensburg

Die IHKs haben die vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe (§ 36 Gewerbeordnung), Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen hierfür sind die persönliche Eignung und der Nachweis der besonderen Sachkunde.
Beraten wird die IHK bei ihrer Entscheidung durch den Sachverständigenausschuss.

Mitglieder

  • Pirka Falkenberg
  • Manfred Jürgensen
  • Lutz Rimkus
  • Jens Thymm
  • Sascha Wollschläger