Verfall von Urlaub bei Dauererkrankung des Arbeitnehmers
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt nur dann, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.