Vereinbarung
Kooperation der Handelskammer Hamburg und der IHK Schleswig-Holstein
Präambel
Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Bundesland Schleswig-Holstein bilden im Norden Deutschlands einen eng verflochtenen Wirtschaftsraum. Die Pendler-, Einkaufs- und Zuliefererbeziehungen, die Existenz starker gemeinsamer Wachstumscluster, die gemeinsamen Interessen beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, bei der Stärkung von Bildung und Forschung oder einer abgestimmten Wirtschaftsförderung erfordern eine enge Kooperation auf allen Ebenen. Die Handelskammer Hamburg und die IHK Schleswig-Holstein eint das Ziel, mit dieser, Ländergrenzen übergreifenden Kooperation das Wohl der gewerblichen Wirtschaft in der Region zu fördern.
Die Handelskammer Hamburg und die IHK Schleswig-Holstein haben daher beschlossen, ihre Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage zu stellen und erstmals eine Kooperationsvereinbarung auf Landesebene geschlossen. Beide setzen damit ein deutliches Zeichen für eine noch engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen von Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
Mit dieser Zusammenarbeit wollen die beteiligten Kammern die Qualität ihrer Leistungen kontinuierlich verbessern und flächendeckend anbieten und so für einen "Service ohne Grenzen" sorgen. Ferner sollen gemeinsame Positionen zu wirtschaftspolitischen Themen, die den gemeinsamen Wirtschaftsraum betreffen, formuliert und nach außen vertreten werden. Durch eine Ausweitung der Zusammenarbeit in den verschiedenen Back-Office-Bereichen sollen Synergieeffekte genutzt werden.
I. Serviceleistungen
- Die beteiligten Kammern vereinbaren einen "Service ohne Grenzen", um den Unternehmen zukünftig unabhängig von ihrer IHK-Zugehörigkeit an allen IHK-Standorten der beteiligten Partner ein möglichst vollständiges Serviceangebot anzubieten.
- Die beteiligten Kammern prüfen die Einrichtung von Federführungen zu Ländergrenzen übergreifenden Themen. Diese bieten sich vor allem dort an, wo es kaum landesspezifische Regelungen gibt, dafür aber herausragende individuelle Kompetenzen in den Kammern vorhanden sind. Die Kompetenz der einzelnen Kammer soll für alle Beteiligten flächendeckend nutzbar gemacht werden.
- Die beteiligten Kammern prüfen den Aufbau einer gemeinsamen Online-Gründerberatung, um ihr Serviceangebot gegenüber der wichtigen Zielgruppe der Existenzgründer zu erweitern und um Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu nutzen.
- Die Handelskammer Hamburg wirkt im Hinblick auf die gemeinsame Vermarktung des Wirtschaftsraums Hamburg / Schleswig-Holstein darauf hin, dass die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH in den Gremien der Hamburg Marketing GmbH Gaststatus erhält. Die IHK Schleswig-Holstein wirkt ihrerseits darauf hin, dass die Hamburg Marketing GmbH in den Gremien der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH Gaststatus erhält, soweit dort die Vermarktung des Wirtschaftsraums Hamburg/ Schleswig-Holstein thematisiert wird.
- Die beteiligten Kammern vereinbaren die Zusammenarbeit im Veranstaltungsbereich auszubauen. Dies beinhaltet zum einen mehr gemeinsame Veranstaltungen, zum anderen auch gegenseitige Einladungen zu Veranstaltungen einer Kammer zu überregionalen Themen.
- Die beteiligten Kammern werben angesichts der engen Verflechtung der Ausbildungsmärkte Hamburgs und Schleswig-Holsteins für eine verstärkte Präsenz der Ausbildungsbetriebe auch auf Ausbildungsmessen der Partnerkammern.
- Die beteiligten Kammern vereinbaren, dass die Handelskammer Hamburg die Federführung im Bereich Schiedsgerichtswesen wahrnimmt und ihre Schiedsgerichtsbarkeit von den schleswig-holsteinischen Industrie- und Handelskammern genutzt und gefördert wird.
- Die beteiligten Kammern bieten umfassende Online-Recherche-Möglichkeiten zu Firmendaten im gemeinsamen Wirtschaftsraum (FIT Nord) an.
- Die beteiligten Kammern verstärken die Berichterstattung zu gemeinsamen Veranstaltungen, Projekten gemeinsamen Interesses und regionsübergreifenden Themen in ihren IHK-Magazinen. Dafür wird ein abgestimmter Gestaltungsrahmen entwickelt.
II. Back-Office-Bereich
- Die beteiligten Kammern vereinbaren eine enge Abstimmung im Bereich des IHK-Qualitätsmanagements und dessen Weiterentwicklung, um ein hohes Qualitätsniveau in Service und Beratung zu gewährleisten. Die QM-Beauftragten der Partner tagen zukünftig gemeinsam.
- Die beteiligten Kammern prüfen, inwieweit vorhandene Serviceeinrichtungen in einzelnen Kammern zum Beispiel Call-Center-Kapazitäten - gemeinsam genutzt werden können, um die Servicequalität insgesamt zu verbessern und knappe Ressourcen effizient einzusetzen.
- Die beteiligten Kammern vereinbaren, die Zusammenarbeit im gesamten Bereich "Zentrale Dienste", zum Beispiel EDV, Rechnungswesen & Controlling, Personalentwicklung, durch Abstimmung in den jeweiligen Arbeitskreisen fortzuführen und zu intensivieren.
- Die beteiligten Kammern vereinbaren, zum Arbeitskreis Benchmarking der IHK Schleswig-Holstein einen Vertreter der Handelskammer Hamburg einzuladen.
III. Gremien
- Die beteiligten Kammern bilden ein Kuratorium. Mitglieder des Kuratoriums sind die Präsides/Präsidenten und die Hauptgeschäftsführer der Partner sowie der Leiter der Geschäftsstelle der IHK Schleswig-Holstein. Es tagt mindestens einmal jährlich, um den gegenseitigen Kontakt und die Kooperation zu intensivieren.
- Die beteiligten Kammern vereinbaren die Einsetzung einer Präsidialkonferenz. Mitglieder der Präsidialkonferenz sind die Mitglieder der Präsidien und die Hauptgeschäftsführer der beteiligten Kammern sowie der Leiter der Geschäftsstelle der IHK Schleswig-Holstein. Diese tagt in der Regel jährlich, um die Kontakte im Ehrenamt zu vertiefen, sofern die Präsidien dies wünschen und dieser Zweck nicht hinreichend durch den Regionalausschuss abgedeckt wird.
- Die beteiligten Kammern richten einen Regionalausschuss ein. Der Regionalausschuss hat 24 Mitglieder und setzt sich aus Mitgliedern des Plenums/der Vollversammlungen der beteiligten Kammern zusammen. Dabei entfallen 12 Sitze auf die Handelskammer Hamburg und 12 Sitze auf die IHK Schleswig-Holstein (je vier für die IHK Flensburg, Kiel und Lübeck). Die Benennung der Mitglieder und deren Vertreter erfolgt durch die jeweilige Kammer. Weitere Mitglieder sind die Hauptgeschäftsführer der beteiligten Kammern und der Leiter der Geschäftsstelle der IHK Schleswig-Holstein. Der Ausschuss sollte mindestens einmal jährlich tagen.
- Die beteiligten Kammern vereinbaren, dass die gemeinsame Konferenz Hauptgeschäftsführer aus Hamburg und Schleswig-Holstein ihre Sitzungsfrequenz erhöht. der
- Die beteiligten Kammern vereinbaren häufigere gemeinsame Sitzungen der Fachgremien, um den gegenseitigen Informationsaustausch zu intensivieren. Die Einrichtung gemeinsamer Gremien ist im Einzelfall zu prüfen. Zudem sollen thematisch spezifisch ausgerichtete Gremien einer Kammer auch für interessierte Unternehmen aus den Bezirken der Partner geöffnet werden. Die Handelskammer Hamburg öffnet ihre vier Länderarbeitskreise (Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa) und ihren Steuerausschuss für die Teilnahme durch Unternehmensvertreter aus Schleswig-Holstein.
- Die beteiligten Kammern vereinbaren zudem, dass sie sich in solchen Institutionen, in denen sie gemeinsam Mitglied sind, im Falle der Verhinderung bevorzugt aus dem Kreise der Beteiligten vertreten lassen. Die konkrete Vertretung ist im Einzelfall zu regeln. Beispielhaft zu nennen ist die Kammerunion-Elbe-Oder, in deren Gremien zukünftig die Handelskammer Hamburg die drei schleswig-holsteinischen Industrie- und Handelskammern vertreten wird.
IV. Schlussbemerkungen
Alle weiteren Regularien zur Arbeit der Gremien der beteiligten Kammern (Punkt III.1. bis 4.) regeln diese in eigener Verantwortung.
Bestehende Kooperationen der beteiligten Partner mit Dritten werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.
Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch die Präsides/Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der beteiligten Kammern in Kraft.
Hamburg und Kiel, 5. Februar 2007