Vereinbarung
"Gemeinsam stark!": IHK-Kooperation in Schleswig-Holstein
- Präambel
- 1. Regelung der Federführung
- 2. Einrichtung einer festen Geschäftsstelle für die IHK Schleswig-Holstein
- 3. Zusammenarbeit in den Bereichen Zentrale Dienste und Justiziariate
- 4. Aufbau einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit
- 5. Zusammenarbeit der Gremien
- 6. Bildung von Projektteams für Sonderaufgaben
Präambel
In der Erkenntnis, dass die sich zunehmend schneller wandelnden Strukturen in Wirtschaft und Gesellschaft in allen Bereichen neue Formen der Zusammenarbeit erfordern, haben die Industrie-Handelskammern in Schleswig-Holstein beschlossen, ihre Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage zu stellen. Mit dem Ziel, die Qualität und Effizienz ihrer Arbeit zu erhöhen, daraus resultierende Synergieeffekte nutzbar zu machen und die Interessen der IHK-zugehörigen Unternehmen noch schlagkräftiger als bisher zu vertreten, haben sie in einem von großem Vertrauen und Miteinander geprägtem Klima eine neue, weitreichende Kooperationsvereinbarung geschlossen. Sie wird als genereller Wille zu einer engeren Zusammenarbeit im Interesse der Wirtschaft verstanden.
Kooperationsvereinbarung Die drei Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein haben Handlungsfelder definiert, die den Rahmen gemeinsamen Wirkens abstecken:
- Regelung der Federführung
- Einrichtung einer festen Geschäftsstelle für die IHK Schleswig-Holstein
- Zusammenarbeit in den Bereichen Zentrale Dienste und Justiziariate
- Aufbau einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit der Gremien
- Bildung von Projektteams für Sonderaufgaben
Dabei sind die neu gefassten Verantwortlichkeiten bei den Federführungen, der Geschäftsführung der IHK Schleswig-Holstein und der Öffentlichkeitsarbeit eng miteinander vernetzt und entfalten ihre positiven Effekte nur gemeinsam.
1. Regelung der Federführung
Federführungen werden zu Sachgebieten (zum Beispiel Außenwirtschaft, Existenzgründung, Tourismus etc.) eingerichtet, die mehr als nur lokale Bedeutung haben. Über die Sachgebiete und ihre Zuordnung entscheidet das Kuratorium der IHK Schleswig-Holstein. Der Federführer betreut und verantwortet den jeweiligen Bereich landesweit. Er bündelt das themenspezifische Fachwissen und wird von Mitarbeitern aus allen drei IHKs unterstützt. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass dieses Wissen, unabhängig davon in welcher IHK er seinen Sitz hat, überall abrufbar und auch unter Berücksichtigung lokaler Aspekte nutzbar ist.
Inhalte:
- Gesamtverantwortlichkeit der Federführer als thematische Geschäftsführung für alle drei IHKs
- Inhaltliches Weisungsrecht (keine Disziplinargewalt) gegenüber den Mitarbeitern in allen drei IHKs
- Abstimmung mit der Geschäftsstelle der IHK Schleswig-Holstein unmittelbar durch den Federführer
2. Einrichtung einer festen Geschäftsstelle für die IHK Schleswig-Holstein
Als Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft haben die Industrie- und Handelskammern die Verpflichtung, die Qualität ihrer Arbeit auch gegenüber Politik und Verwaltung zu optimieren und transparenter zu gestalten. Daher werden sie bei landesweiten Themen zukünftig nur noch mit einer Stimme sprechen.
Inhalte:
- IHK-Vereinigung Schleswig-Holstein firmiert ab 1. Januar 2006 als IHK Schleswig-Holstein (Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck)
- Geschäftsführung der IHK Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2006 für die Dauer der Legislaturperiode des Landtages in Kiel (Evaluierung zum 31.12.2006, mit Möglichkeit der Wiedereinsetzung der bisherigen Regelung)
- Übernahme der Büroleitung, der Funktion des Pressesprechers der IHK Schleswig-Holstein und Abstimmung mit den Federführern
3. Zusammenarbeit in den Bereichen Zentrale Dienste und Justiziariate
Durch deckungsgleiche Aufgabenstellungen und einer weitgehend identischen Aufbau- und Ablauforganisation bieten die Zentralen Dienste besondere Kooperations- und Einsparpotenziale.
Inhalte:
- Angleichung der Arbeitsprozesse
- Weiterentwicklung eines gemeinsamen Rechnungswesens
- Einsetzung eines gemeinsamen Leiters EDV
- Systemanpassungen im EDV-Bereich
- Gemeinsame Investitionsplanung für Hard- und Software
- Gemeinsame Firmendatenverwaltung und deren Leitung
- Gemeinsame Beschaffung von Inventar und Verbrauchsgütern
- Gemeinsames Facility-Management
Es wird ein landesweites Justiziariat für interne Rechtsfragen der IHKs eingerichtet.
4. Aufbau einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit
Erfolg und politisches Gewicht der IHK Schleswig-Holstein werden definiert durch die Qualität ihrer Arbeit und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Um Letztere zu optimieren wird eine zentrale Pressestelle für landesweite Themen eingerichtet, die der Geschäftsstelle der IHK Schleswig-Holstein zugeordnet ist.
Weitere Inhalte:
- IHK-Zeitschriften: Verstärkung der redaktionellen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft zwischen Nord- und Ostsee (WNO) und Wirtschaft zwischen Ostsee und Elbe (WOE), Zulieferung landesweit relevanter Beiträge über die Federführer, Prüfung eines gemeinsamen Drucks
- Internet: Einrichtung einer zentralen Web-Redaktion und gemeinsame Weiterentwicklung für die drei Internet-Auftritte, inhaltliche Verantwortlichkeit der Federführer
- Broschüren und Publikationen: Grundsätzlich nur noch Broschüren der IHK Schleswig-Holstein, mit Ausnahme regionaler Besonderheiten
- Corporate Design: Gemeinsames Corporate Design auf Basis des IHK-Marketing-Konzeptes
5. Zusammenarbeit der Gremien
Das ehrenamtliche Element hat für die Industrie- und Handelskammern eine herausragende Bedeutung. Aus diesem Engagement der Unternehmer bezieht die Arbeit der IHKs ihre besondere inhaltliche Qualität und Praxisnähe. Ihm trägt die vorliegende Kooperationsvereinbarung Rechnung.
Inhalte:
- Häufiger gemeinsame Sitzungen des IHK Kuratoriums
- Zwei mal jährlich Sitzung der Präsidialkonferenz
- Jährlicher Sachstandsbericht des Präsidenten der IHK Schleswig-Holstein vor allen drei Vollversammlungen
- Gemeinsame Sitzungen der Fachgremien bei landesweiten Themen, wie bislang schon im Tourismusbereich
6. Bildung von Projektteams für Sonderaufgaben
Projektteams dienen der Bearbeitung landesweit relevanter Themen, die nicht den eingerichteten Federführungen zuzuordnen sind. Sie bleiben besonderes Führungsinstrument der Hauptgeschäftsführungen mit zeitlich begrenzter Einsatzdauer.
Kiel, 12. Dezember 2005