IHK zu Lübeck

Anhang 2024

Allgemeine Angaben

Die IHK zu Lübeck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Für das Rechnungswesen samt Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammern sind nach § 3 Abs. 7a IHKG die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinngemäßer Anwendung nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Das Nähere wird durch Satzung unter Beachtung der Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts geregelt.
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses bildet das Finanzstatut der IHK zu Lübeck in Verbindung mit der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 24. Juni 2005 für eine dauerhafte Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik ab dem Geschäftsjahr 2006.
Die Regelungen und Ausführungen des Finanzstatuts folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (Anwendung der Vorschriften der
§§ 238 bis 257, 284 bis 286 und 289 des Handelsgesetzbuches sowie Artikel 28, 66 und 67 EGHGB) unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung und Organisation der Industrie- und Handelskammern und ihrer Einbindung in das öffentliche Haushaltrecht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für den Ansatz und die Bewertung der Vermögensgegenstände sind das Finanzstatut der IHK zu Lübeck, beschlossen durch die Vollversammlung zum 1. Januar 2015, und die Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie die Sondervorschriften zur Erstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Entgeltlich von Dritten erworbene Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Sie basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.
Grundstücke und Gebäude wurden in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006 mit dem Zeitwert (Verkehrswertermittlung) nach entsprechenden Gutachten angesetzt. Das Gebäude "Fackenburger Allee 2" wird über die im Gutachten festgelegte Restnutzungsdauer von 34 Jahren ab 2006 linear abgeschrieben. Das immaterielle Anlagevermögen, Hardware und
Zugänge im Fuhrpark werden über eine Dauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die übrigen Sachanlagen über eine Dauer von zehn Jahren.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 zzgl. USt. nicht übersteigen, werden (entsprechend § 6 Abs. 2 S. 1 EStG) im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungswert von EUR 150,00 bis EUR 800,00 zzgl. USt. werden ab dem Geschäftsjahr 2010 entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Jahr ihres Zuganges in voller Höhe abgeschrieben und als Abgänge gebucht.
Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt (gemildertes Niederstwertprinzip).
Sonstige GmbH-Anteile werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt (gemildertes Niederstwertprinzip). Unternehmensanteile werden mit dem anteiligen Stammkapital bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für die Forderungen aus Beiträgen werden gestaffelte pauschalierte Einzelwertberichtigungen gemäß den Empfehlungen des IHK/DIHK-Arbeitskreises Kaufmännisches Rechnungswesen und Controlling angesetzt. Die für Forderungen aus Gebühren und Entgelten gebildete Pauschalwertberichtigung beträgt 1,00 Prozent.
Bankguthaben und Kassenbestände sind mit dem Nominalwert bilanziert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden die bis zum Bilanzstichtag erfolgten Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag sind.
Die Nettoposition wurde in der Eröffnungsbilanz angesetzt und seitdem nicht verändert. Die Ausgleichsrücklage dient der dauerhaften Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der IHK, bei ergebniswirksamen Schwankungen der geplanten Erträge und/oder Aufwendungen. Basis für die Dimensionierung bildet dabei eine Risikoanalyse und -bewertung. Zunächst werden alle Risiken ermittelt. In die Risikoermittlung werden ausschließlich Sachverhalte aufgenommen, die nicht bereits durch Wirtschaftsplan, Versicherungen, Rücklagen sowie Rückstellungen abgedeckt sind. Die Schadenshöhe wird mittels Eintrittswahrscheinlichkeiten und von Schadensbändern bestimmt. Die Ermittlung der Dotierungshöhe der Ausgleichsrücklage erfolgt durch Simulationsverfahren mit einer von Wirtschaftsprüfern geprüften Softwarelösung.
Die sonstigen Rücklagen sind hinsichtlich des Zweckes sowie der Bewertung und Verwendung nach den Bestimmungen des § 15a FS konkretisiert.
In die Pensionszinsausgleichsrücklage kann maximal ein Betrag eingestellt werden, der sich aus dem jeweils zum Stichtag bestehenden Unterschiedsbetrag, zwischen dem nach HGB ermittelten und bilanzierten Rückstellungswert und dem nach einem aus der aktuellen Kapitalmarktentwicklung abgeleiteten Referenzzinssatz ermittelten Verpflichtungsvolumen ergibt. Der Referenzzinssatz darf dabei nicht niedriger sein als der in den letzten drei Jahren erzielte Durchschnittszinssatz der langfristigen Finanzanlagen.
Die Verpflichtungen für Pensionszusagen wurden in einem versicherungsmathematischen Gutachten auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens berechnet. Angewandt werden die Heubeck-Richttafeln 2018 G. Die Pensionsverpflichtungen wurden pauschal mit durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Dieser Zinssatz beträgt 1,90 Prozent p.a. (Vj. 1,82 Prozent p.a.). Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen, Fluktuationstrends sowie Rentensteigerungen von jeweils 2,75 Prozent p.a. (Vj. 2,75 Prozent p.a.) unterstellt.
Zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages der Pensionen wurden Gehalts-, Pensionssteigerungen Steigerungen einbezogen. Diese wurden mit einem Satz von 2,75 Prozent (Vj. 2,75 Prozent p.a.) berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme ab. Ihre Bemessung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Bei den Beihilfeverpflichtungen wurde eine durchschnittliche jährliche Beihilfezahlung in Höhe von 6.500 Euro (Vj. 6.300 Euro) angesetzt und einem Steigerungsfaktor von 3,0 Prozent p.a. (Vj. 3,00 Prozent p.a.). Angewandt werden die Heubeck-Richttafeln 2018 G mit einem Zinssatz von 1,96 Prozent p. a. (Vorjahreszins 1,74 Prozent p.a.).
Die Verbindlichkeiten werden ebenfalls mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen Gebühren für Ausbildungsverträge, die vor dem Bilanzstichtag erhoben werden. Die Gebühren werden über die Laufzeitdauer der Ausbildungsverträge zeitanteilig aufgelöst.
Mit der Anpassung des Gebührentarifs zum 1. Januar 2024 wurde die Abrechnungsmethodik auf eine 3-Teilung und dementsprechende verursachungsgerechte Abrechnung geändert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermöge

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Zugänge betreffen ausschließlich gekaufte Software und Lizenzerweiterungen für Webinare über die Zoom-Plattform.

Sachanlagen

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betragen T€ 474. Sie betreffen im Wesentlichen Auszahlungen für Anschaffung von neuen Möbeln sowie die Erweiterung der Kälteanlage in Höhe von T€ 317 in der Fackenburger Allee.

Finanzanlagen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile der IHK zu Lübeck an der Technikzentrum-Grundstücksgesellschaft mbH, Lübeck, an der Gesellschaft zur Förderung von Industrie, Handel und Gewerbe in Schleswig-Holstein mbH, Kiel, und an der Wissenschafts- und Technologiepark Lübeck GmbH, Lübeck, ausgewiesen. Nähere Erläuterungen finden sich in der Anlage 1.6.3.
Die Wertpapieranlagen dienen zur finanziellen Rückdeckung der pflichtgemäßen und zweckgebundenen Rücklagen.

Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2024
in T€
31. Dezember 2023
Beteiligungen
106
106
Wertpapiere des Anlagevermögens
7.147
7.081
Sonstige Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche
307
307
Gesamt
7.560
7.494

Umlaufvermöge

Die Forderungen aus IHK-Beiträgen wurden entsprechend den Vorgaben der Musterrichtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts pauschaliert einzelwertberichtigt.
Dabei kommen folgende Sätze zum Tragen:

Geschäftsjahr
Handelsregister
(HR)
Kleingewerbetreibende
(KGT)
Laufendes Jahr2024
0 Prozent
10 Prozent
Das vor dem lfd. Geschäftsjahr liegende Jahr
70 Prozent
90 Prozent
Den übrigen zurückliegenden Jahren
100 Prozent
100 Prozent
Die Forderungen nach Wertberichtigungen setzen sich zusammen aus:

Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2024
in T€
31. Dezember 2023
Beiträge
1.181
684
Gebühren
439
834
Entgelte
99
78
Gesamt
1.719
1.596
Bei den Gebühren und Entgelten wurde zum Stichtag 31. Dezemeber 2024 eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von T€ 5 (1 Prozent) angesetzt. Die Position der sonstigen Vermögensgegenstände beinhaltet vor allem Forderungen aus Mitarbeiterdarlehen.

Kassenbestand; Bundesbank, Guthaben bei Kreditinstituten; Schecks

Das Guthaben bei Kreditinstituten enthält zum 31. Dezember 2024 kurzfristige Termingelder, welche die laufende Liquidität für die ersten Monate des neuen Jahres sichern.

Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2024
in T€
31. Dezember 2023
Kurzfristige Termingelder
8.362
6.800
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände
2.117
1.793
Gesamt
10.484
8.698

In den Rechnungsabgrenzungsposten über 916 T€ sind geleistete Ausgaben aus 2024 und Vorjahren enthalten, die einen entsprechenden Aufwand für 2025 und Folgejahre darstellen. Es handelt sich im Wesentlichen um Aufwendungen für Versorgungsleistungen der Pensionäre und Neuleistungen der IHK DIGITAL GmbH, Berlin (842 T€), die bis 2034 ratierlich aufgelöst werden.

Eigenkapital

Die Nettoposition wurde bei Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006 auf T€ 2.581 festgesetzt. Sie beträgt zum 31. Dezember 2024 41,83 Prozent des betriebsnotwendigen Sachanlagevermögens.
Die Ausgleichsrücklage dient ausschließlich der Risikovorsorge. Zur Dotierung führt die IHK im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung in Umsetzung des haushaltsrechtlichen Gebots der Schätzgenauigkeit eine Risikoinventur durch, bestimmt für identifizierte Risiken Schadensbänder sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten und ermittelt den Vorsorgebedarf mittels eines anerkannten Simulationsverfahrens. Für das Jahr 2024 ergab sich unter Beibehaltung des Konfidenzintervalls von 95Prozent-ein prognostiziertes Risikovolumen von 3.471 T€.
Die Rücklage ist zum 31.12.2024 in Höhe von 3.364 T€ mit 16,84 Prozent der im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Aufwendungen (19.974 T€) dotiert.
Finanzierungsrücklage
Mit der im Jahr 2017 gebildeten Finanzierungsrücklage hat die IHK zu Lübeck einen Schritt vollzogen, der die Eigenkapitalstruktur zum Eröffnungsbilanzstichtag nachjustiert. Sie wird über die kalkulierte Restnutzungsdauer der Gebäude aufgelöst. Im Ergebnis entspricht die Nettoposition (2.581 T€) nahezu dem Buchwert der Grundstücke (2.722 T€), der keinem Werteverzehr unterliegt. Die Finanzierungsrücklage in Höhe von 1.432 T€ per 31.12.2024 reflektiert weniger als die Hälfte des gegenwärtigen Buchwertes der Gebäude (31.12.2024: 4.880 T€). Beide werden am Ende der Restnutzungsdauer im Jahr 2041 - ceteris paribus - einen Wert von T€ 0 aufweisen.
Digitalisierungsrücklage
In Anbetracht künftiger Digitalisierungsanforderungen ergibt sich unter Einbeziehung des vorliegenden Digitalisierungskonzeptes der IHK zu Lübeck in den Folgejahren ein finanzieller Aufwand, der aufgrund seines Volumens und der Ungewissheit des zeitlichen Entstehens nicht über einzelne Wirtschaftspläne abgedeckt werden kann.
Die von der Vollversammlung in ihrer Novembersitzung 2017 für das Jahr 2018 beschlossene Bildung der Digitalisierungsrücklage in Höhe von 1.150 T€ wurde in das Jahr 2017 vorgezogen. Das seitens der DIHK erwartete Arbeitspapier zum Thema Digitalisierung liegt seit März 2018 vor und bestätigt die Dringlichkeit dieser Rücklage. In 2024 erfolgte eine Entnahme in Höhe von 500 T€. Die geplante Zuführung des Ergebnisses 2024 wurde aufgrund der neuen Vorgehensweise bei den Rechnungen zum Thema Digitalisierung nicht vorgenommen. Die Rücklage wird im Jahr 2025 komplett aufgelöst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Rückgang der Rückstellung beträgt im Geschäftsjahr 2024 T€ 1.037. Sie resultiert aus dem Verbrauch von T€ 717 und Auflösung von T€ 427. Dem stehen Aufwendungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 277 Abs. 5 HGB von T€ 107 gegenüber. Der negative Unterschiedsbetrag beträgt 33.728 EUR.

Sonstige Rückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des Betrages der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 1.239 (31. Dezember 2023 T€ 1.273) enthalten im Wesentlichen Beihilfeverpflichtungen, ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten sowie Rückstellungen für Personalkosten aus rückständigen Urlaubstagen, angefallenen Überstunden und ähnlichen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2024
in T€
31. Dezember 2023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
601
431
Sonstige Verbindlichkeiten
571
651
Gesamt
1.172
1.082
Der PASSIVE Rechnungsabgrenzungsposten, betrifft mit T€ 713 im Wesentlichen die in den Jahren 2021 bis 2024 vereinnahmten Ausbildungsgebühren, die auf Grundlage der Laufzeit der Ausbildungsverträge periodengerecht auf die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 zu verteilen sind.

Sonstige Haftungsverhältnisse

Für die Geschäftsstelle in Ahrensburg besteht eine Mietsicherheit in Form eines Bankenavales in Höhe von T€ 7.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die IHK zu Lübeck unterliegt dem öffentlichen Haushaltsrecht. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren sowie Entgelten für einzelne Dienstleistungen. Jährlich wird ein Wirtschaftsplan erstellt, der sich in eine Plan GuV und einen Finanzplan gliedert. In der Plan GuV sind sämtliche Erträge und Aufwendungen aufgeführt. Der Finanzplan gibt Informationen zu den geplanten Investitions- und Finanzierungstätigkeiten. Die jährliche Planung folgt den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss werden im Haushaltsausschuss und im Präsidium beraten und von der Vollversammlung beschlossen.

1. Erträge aus Beiträgen

Die Veranlagung zu Beiträgen erfolgt bei Gewerbetreibenden, wenn sie im Bezirk der IHK zu Lübeck eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten und eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausüben. Die Beiträge setzen sich zusammen aus Grundbeiträgen und Umlagen. Die Bemessungsgrundlage für den Grundbeitrag und die Umlage ist der Gewerbeertrag bzw. hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb des laufenden Wirtschaftsjahres. Die IHK zu Lübeck wendet die Gegenwartsveranlagung an, die dem Verfahren der Gewerbesteuer entspricht. Für das laufende Wirtschaftsjahr wird eine Vorauszahlung nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag bzw. hilfsweise dem Gewinn aus Gewerbebetrieb erhoben. Die endgültige Abrechnung erfolgt erst, wenn der IHK zu Lübeck die endgültige Bemessungsgrundlage bekannt gegeben wird.
Die Erträge aus Beiträgen werden aus diesem Grund nach den Veranlagungen für das laufende Jahr (vorläufig) und den Veranlagungen für Vorjahre (endgültig) unterschieden. Weiterhin werden sie nach den Umlagen und den Grundbeiträgen gegliedert. Der Umlagesatz beträgt bezogen auf den Gewerbeertrag und hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 0,12 Prozent.
Die Beitragsstufen werden in Anlehnung an das Steuerrecht angepasst und von 5 auf 4 verringert. Der geringste Beitrag liegt z.B. bei den Kleingewerbetreibenden nun statt 46 Euro bei 35 Euro. Hierbei handelt es sich um eine dauerhafte Entlastung der Mitglieder.
Im IHK-Bezirk wird der angeführte Umlagehebesatz im Jahr 2024 von 0,12Prozent (20Prozent wie in 2023) gesenkt. Es handelt sich hierbei um eine ausschließlich für das Jahr 2024 gewährte Beitragsentlastung. Die Höhe wird für die Planung 2025 erneut überprüft.
Bezeichnung
in T€
2024
in T€
2023
Beiträge
davon
16.828
12.700
Grundbeiträge laufendes Jahr 6.042 5.026
Umlagen laufendes Jahr 4.976 4.405
Grundbeiträge Vorjahre 2.029 1.132
Umlagen Vorjahre 3.781 2.137

2. Erträge aus Gebühren

Aus den hoheitlichen Aufgaben der IHK zu Lübeck ergeben sich Erträge aus Gebühren, die sich in Ausbildungs- Fortbildungs- und sonstige Gebühren gliedern.

Bezeichnung
in T€
2024
in T€
2023
Gebühren
davon
3.289
2.955
Ausbildungsgebühren und Umschulung 1.614 1.478
Fortbildungsgebühren 529 503
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
132 148
Sonstige Gebühren 1.014 826
In den sonstigen Gebühren sind im Wesentlichen die Gebühren für Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen und Zweitschriften (T€ 548), der Gefahrgutfahrer (T€ 46), Sachkundeprüfungen (T€ 124) enthalten.

3. Erträge aus Entgelten

Unter den Erträgen aus Entgelten werden alle kostenpflichtigen Serviceleistungen zusammengefasst, wie vor allem die entgeltpflichtigen Seminare und Kurse (T€ 459).

4. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen T€ 1.236. Bei den Mieterlösen handelt es sich um die Erträge aus den Vermietungen von Sälen, Laden-, Büroflächen und Wohnungen in Höhe von T€ 194. Die Auflösung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen führten zu Erträgen von T€ 427. Öffentliche Zuwendungen erhält die IHK zu Lübeck für 5 geförderte Arbeitsverträge (Passgenaue Vermittlung, Ausbildungsbotschafter, Fachkräfte für den HanseBelt und im Bereich Regionalmanagement) in Höhe von T€ 359.

5. Materialaufwand

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten im Wesentlichen die Prüfungsmittel (214 T€). Die wesentlichen Posten der Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die Entschädigungen für ehrenamtliche Prüfer in Aus- und Fortbildung (T€ 487), für die Beruflichen Ausbildungsgebühren (T€ 284) sowie die Honorare für Dozenten (T€ 196).

6. Personalaufwand

Bezeichnung
in T€
2024
in T€
2023
Personalaufwand
davon
9.016
9.145
Gehälter und Vergütungen inkl. Azubis und Prämien 7.201 7.002
Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
1.815 2.143
Unter den Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind Aufwendungen für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Höhe von T€ 363 enthalten. In den Gehältern sind die tariflichen Erhöhungen in Höhe von 1,9 Prozent, die sich nach dem Index richten, zum 01.01.2024 und bei den übrigen zum 01.11.2024 eine Entgelterhöhung von 200 €. In den Sozialabgaben sind Beitragszahlungen an die VBL mit 363 T€ enthalten.

7. Abschreibungen

Die Abschreibungen werden für das Sachanlage- und immaterielle Anlagevermögen linear vorgenommen.

Bezeichnung
in T€
2024
in T€
2023
Abschreibungen
davon auf
346
339
Immaterielle Vermögensgegenstände
5 7
Gebäude
208 190
Geschäftsausstattung 75 80
Geringw. Wirtschaftsgüter 58 63

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bezeichnung
in T€
2024
in T€
2023
Sonstige betriebliche Aufwendungen
davon
7.262
6.635
Büro- und Kommunikationskosten 389 358
Mitgliedschaften, Beiträge, Versicherungen 1.657 1.587
Aufwendungen für Fremdleistung 1.058 806
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen 431 541
Unterhaltung, Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude 737 239
andere betriebl. Aufwendungen 303 276
IT-Dienstleistungen 1.189 1.187

Der große Block der sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegt mit 7.262.171,94 um 450 T€ unterhalb der Planungen. Dies entspricht einer Abweichung von 5,84 Prozent.
Da nicht alle geplanten Veranstaltungen durchgeführt wurden, fallen auch die Aufwendungen für sonstige Fremdleistungen (-64 T€) geringer aus.
Die Aufwendungen für Kommunikation und den laufenden Betrieb liegen mit 1.692.207,35um 69 T€ unterhalb der Planungen in Höhe von 1.760.800,00 €.
Die Bewirtungskosten fallen insgesamt 73 T€ niedriger als geplant aus. Hier erfolgt teilweise eine Abrechnung bei den sonstigen Aufwendungen für Fremdleistungen.
Eine weitere Position des sonstigen betrieblichen Aufwandes bilden die Gebäudekosten, Mitgliedschaften sowie Wertkorrekturen und periodenfremde Erträge. Geplant wurden diese Aufwendungen mit insgesamt 1.581.400,00 €, realisiert wurden 1.573.069,50 €, so dass der Planwert fast erreicht wurde.
Die Zahlung an die Deutsche Industrie- und Handelskammer fällt mit 676.357,36 um 21 T€ geringer im Vergleich zum Planansatz aus. Entscheidend für die Zahlung an die DIHK ist der Verteilungsschlüssel für die 79 IHKs in Deutschland.

9. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis wurde durch die positive Entwicklung der Zinsen am Kapitalmarkt beeinflusst.
Bezeichnung
in T€ 2024
in T€ 2023
Finanzergebnis
davon
232
30
Erträge aus Beteiligungen
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen d. Finanzanlagevermögen
117 104
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 281 91
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -166 -165
Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Beihilfen.
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge resultieren hauptsächlich aus Zinserträgen aus Festgeldern (226 T€)

Eerläuterungen zur Finanzrechnung

I. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beinhaltet das um die Veränderungen der Rückstellungen, der Abschreibungen und Zuschreibungen zum Anlagevermögen der Veränderungen der sonstigen Aktiva und Passiva sowie die Zuführungen oder Auflösungen an aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen bereinigte Jahresergebnis.
Im Geschäftsjahr 2024 beträgt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit T€ 2.323 (Vj T€ 315).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt die Einnahmen und Ausgaben für Investitionen im Bereich der Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlage- und des Finanzanlagevermögens. Die Investitionen 2024 belaufen sich für das immaterielle Anlagevermögen auf T€ 5 (Plan T€ 50) und Sachanlagen auf T€ 474 (Plan T€ 870). Die weitere Klimatisierung einzelner Räume in der Fackenburger Allee wurde abgeschlossen. Der geplante Bau von zusätzlichen Parkplätzen wurde verschlankt und für das Jahr 2025 geplant. Die Zugänge bei den Finanzanlagen von T€ 66 resultieren aus Gewinnen des externen Vermögensmanagements.
Die IHK zu Lübeck ist frei von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

II. Finanzmittelbestand am Ende der Periode

Der Bestand an Kassenmitteln und Guthaben bei Kreditinstituten für die Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebes erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.785 auf T€ 10.484 (Vj. T€ 8.698).

Zusätzliche Angaben

Zur periodengerechten Darstellung der Erträge aus Beiträgen wurde Mitte Dezember 2024 anhand aller bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren, noch nicht beschiedenen Bemessungsgrundlagen eine Berechnung der sich daraus für das laufende Jahr und die Vorjahre ergebenden Beitragsansprüche und Erstattungsverpflichtungen vorgenommen.
Diese belaufen sich auf:
Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2024
in T€
31. Dezember 2023
Beitragsansprüche
  • davon lfd. Jahr
  • davon Vorjahre

Erstattungsverpflichtungen
  • davon lfd. Jahr
  • davon Vorjahre

Saldo
221
1
220

-328
-2
-326

-107
804
9
795

-218
-2
-216

586

Sonstige Angaben

Mitglieder des Präsidiums und der Hauptgeschäftsführung im Geschäftsjahr 2024

Präses der IHK zu Lübeck
Hagen Goldbeck
Neue impulse Lübeck GmbH & Co. KG
23552 Lübeck
Vicepräses
Alexandra von Oven-Batsch
Seehuus GmbH
23669 Timmendorfer Strand
Vicepräses
Jochen Brüggen
H.+J. Brüggen KG
23568 Lübeck
Vicepräses
Dr. Volker Bechtloff
Minimax GmbH
23843 Bad Oldesloe
Vicepräses
Ulf Pielke
AHU Autocrew
24558 Henstedt-Ulzburg
Vicepräses
Thomas Buhck
Buhck GmbH & Co. KG
21465 Wentorf
Vicepräses
Lars-Hendrik Pirck
CAICON GmbH
22926 Ahrensburg
Vicepräses
Annegret Möllerherm
Möllerherm Verwaltungs GmbH
23683 Scharbeutz
Hauptgeschäftsführer der IHK zu Lübeck
Lars Schöning
Stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK zu Lübeck
Nils-Thoralf Jarck
Rüdiger Schacht
Eine Übersicht über die Mitglieder der Vollversammlung im Geschäftsjahr 2024 ist auf unserer Homepage www.ihk-schleswig-holstein.de einsehbar. Hierauf wird aus Gründen der Übersichtlichkeit des Abschlusses verwiesen.

Personalübersicht für das Wirtschaftsjahr 2024

Personalstand
Ist Vorjahr(2023)
Ist 2024
Gehälter in T€

Köpfe
Kapazität
Köpfe
Kapazität
Kernpersonal
Führungskräfte
10,00
9,75
10,00
9,75
1.181
Wissenschaftliche Mitarbeiter
25,00
21,89
27,00
24,35
1.304
Sachbearbeiter, Assistenz und technische Mitarbeiter
86,00
77,52
94,00
83,61
4.615






Summe
121,00
109,16
131,00
117,71
7.100






Sonstige
1,00
1,00
0,00
0,00
xxx
Mitarbeiter für Projekte u. ä.
9,00
3,13
2,00
0,90
xxx
Personalgestellung
0,00
0,00
0,00
0,00
xxx
Gesamtsumme
131,00
113,29
133,00
118,61
xxx
davon




in Teilzeit
44,00
31,19
46,00
33,64
befristet
14,00
8,26
9,00
6,31
in ATZ aktiv
0,00
0,00
0,00
0,00
außerdem
Auszubildende
6,00
5,75
7,00
6,75
Trainees
0,00
0,00
0,00
0,00
Praktikanten
0,00
0,00
0,00
0,00
Mitarbeiter in Elternzeit
2,00
1,25
2,00
1,25
ATZ inaktiv
0,00
0,00
0,00
0,00
Sondereinrichtungen
0,00
0,00
0,00
0,00
Geringfügig Beschäftigte
0,00
0,00
0,00
0,00
Die hier genannten Personalstände betreffen die Quartalsdurchschnitte des jeweiligen Jahres.

Aufstellung des Anteilsbesitzes

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB ist als gesonderte Übersicht dem Anhang, Anlage 1.6.3 beigefügt.

Finanzielle Verpflichtungen

Die IHK zu Lübeck hat jährlich finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen in Höhe von T€ 304.
Das Honorar für die Abschlussprüfung wird im Wege eines Umlageverfahrens erhoben. Berechnungsgrundlage des Umlageverfahrensanteils ist der Durchschnitt des in den letzten drei Jahren angefallenen Stundenaufwands für diese Tätigkeiten je IHK am Gesamtaufwand. IHK-übergreifende Gemeinschaftsleistungen werden durch Grundbeiträge sowie andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen mittels Tages- und Stundensätzen abgerechnet. Die jeweiligen Honorare enthalten anteilige Gemeinkosten und unterliegen dem Kostendeckungsprinzip.
Lübeck, 14. Mai 2025