IHK zu Lübeck

Anhang 2019

Allgemeine Angaben

Die IHK zu Lübeck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Für das Rechnungswesen samt Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammern sind nach § 3 Abs. 7a IHKG die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinngemäßer Anwendung nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Das nähere wird durch Satzung unter Beachtung der Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts geregelt.
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses bilden das Finanzstatut der IHK zu Lübeck in Verbindung mit der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 24. Juni 2005 für eine dauerhafte Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik ab dem Geschäftsjahr 2006.
Die Regelungen und Ausführungen des Finanzstatuts folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (Anwendung der Vorschriften der §§ 238 bis 257, 284 bis 286 und 289 des Handelsgesetzbuches sowie Artikel 28, 66 und 67 EGHGB) unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung und Organisation der Industrie- und Handelskammern und ihrer Einbindung in das öffentliche Haushaltrecht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für den Ansatz und die Bewertung der Vermögensgegenstände sind das Finanzstatut der IHK zu Lübeck, beschlossen durch die Vollversammlung zum 01.01.2015, und die Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie die Sondervorschriften zur Erstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Entgeltlich von Dritten erworbene Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des je-weiligen Vermögensgegenstandes. Sie basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern und Höchstsätzen.
Grundstücke und Gebäude wurden in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006 mit dem Zeitwert (Verkehrswertermittlung) nach entsprechenden Gutachten angesetzt. Das Gebäude
„Fackenburger Allee 2“ wird über die im Gutachten festgelegte Restnutzungsdauer von 34 Jahren ab 2006 linear abgeschrieben. Das immaterielle Anlagevermögen, Hardware und Zugänge im Fuhrpark werden über eine Dauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die übrigen Sachanlagen über eine Dauer von 10 Jahren.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 zzgl. USt. nicht übersteigen, werden (gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG) im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungswert von EUR 150,00 bis EUR 800,00 zzgl. USt. werden ab dem Geschäftsjahr 2010 entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Jahr ihres Zuganges in voller Höhe abgeschrieben und als Abgänge gebucht.
Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt (gemildertes Niederstwertprinzip).
Sonstige GmbH-Anteile wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt (gemildertes Niederstwertprinzip). Unternehmensanteile werden mit dem anteiligen Stammkapital bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für die Forderungen aus Beiträgen werden gestaffelte pauschalierte Einzelwertberichtigungen gemäß den Empfehlungen des IHK/DIHK-Arbeitskreises Kaufmännisches Rechnungswesen und Controlling angesetzt. Die für Forderungen aus Gebühren und Entgelten gebildete Pauschalwertberichtigung beträgt 1,00 % p.a.
Bankguthaben und Kassenbestände sind mit dem Nominalwert bilanziert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden die bis zum Bilanzstichtag erfolgten Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag sind.
Die Ausgleichsrücklage dient der dauerhaften Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der IHK, bei ergebniswirksamen Schwankungen der geplanten Erträge und/oder Aufwendungen. Basis für die Dimensionierung bildet dabei eine Risikoanalyse und
-bewertung. Zunächst werden alle Risiken ermittelt. In die Risikoermittlung werden ausschließlich Sachverhalte aufgenommen, die nicht bereits durch Wirtschaftsplan, Versicherungen, Rücklagen sowie Rückstellungen abgedeckt sind. Die Schadenshöhe wird mittels Eintrittswahrscheinlichkeiten und von Schadensbändern bestimmt. Die Ermittlung der Dotierungshöhe der Ausgleichsrücklage erfolgt durch Simulationsverfahren mit einer von Wirtschaftsprüfern geprüften Softwarelösung.
Die sonstigen Rücklagen sind hinsichtlich des Zweckes sowie der Bewertung und Verwendung nach den Bestimmungen des § 15a FS konkretisiert.
Der Pensionszinsausgleichsrücklage kann maximal ein Betrag eingestellt werden, der sich aus dem jeweils zum Stichtag bestehenden Unterschiedsbetrag zwischen dem nach HGB ermittelten und bilanzierten Rückstellungswert und dem nach einem aus der aktuellen Kapitalmarktentwicklung abgeleiteten Referenzzinssatz ermittelten Verpflichtungsvolumen ergibt. Der Referenzzinssatz darf dabei nicht niedriger sein als der in den letzten drei Jahren erzielte Durchschnittszinssatz der langfristigen Finanzanlagen.

Die Verpflichtungen für Pensionszusagen wurden in einem versicherungsmathematischen Gutachten auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens berechnet. Angewandt werden die aktualisierten Heubeck-Richttafeln nach dem Stand von 2018. Die Pensionsverpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Dezember 2019 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Dieser Zinssatz beträgt 2,71 %. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen, Fluktuationstrends sowie Rentensteigerungen von jeweils 2,5 % unterstellt.
In dem versicherungsmathematischen Gutachten wurde der Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,97 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren (2,71 %) ermittelt, er beträgt zum Bilanzstichtag 631 TEURO.
Zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages der Pensionen wurden Gehalts-, Pensionssteigerungen sowie Steigerungen bei der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung einbezogen. Diese wurden mit einem Satz von 2,5 % berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme ab. Ihre Bemessung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Bei den Beihilfeverpflichtungen wurde mit eine durchschnittliche jährliche Beihilfezahlung in Höhe von 6.400 Euro angesetzt und einem Steigerungsfaktor von 2,5 %.
Die Verbindlichkeiten werden ebenfalls mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen Gebühren für Ausbildungsverträge, die vor dem Bilanzstichtag erhoben werden. Die Gebühren werden über die Laufzeitdauer der Ausbildungsverträge zeitanteilig aufgelöst.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermöge

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Zugänge betreffen ausschließlich gekaufte Software und Lizenzerweiterungen für das Archivierungssystem von D.evelop. Die Anschaffung weiterer Module hat sich verzögert und wurde in das Jahr 2020 verschoben.

Sachanlagen

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betragen T€ 515. Sie betreffen im Wesentlichen Auszahlungen für Anschaffung von neuen Möbeln sowie die Erweiterung der Kälteanlage in Höhe von T€ 377 in der Fackenburger Allee.

Finanzanlagen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile der IHK zu Lübeck an der Technikzentrum-Grundstücksgesellschaft mbH, Lübeck, an der Gesellschaft zur Förderung von Industrie, Handel und Gewerbe in Schleswig-Holstein mbH, Kiel und an der Wissenschafts- und Technologiepark Lübeck GmbH, Lübeck, ausgewiesen. Nähere Erläuterungen finden sich unter den sonstigen Angaben.
Die Wertpapieranlagen dienen zur finanziellen Rückdeckung der pflichtgemäßen und zweckgebundenen Rücklagen.

Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2019
in T€
31. Dezember 2018
Beteiligungen
106
106
Wertpapiere des Anlagevermögens
7.240
7.189
Sonstige Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche
232
232
Gesamt
7.578
7.527

Umlaufvermöge

Die Forderungen aus IHK-Beiträgen wurden entsprechend den Vorgaben der Musterrichtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts pauschaliert einzelwertberichtigt.
Dabei kommen folgende Sätze zum Tragen:

Geschäftsjahr
Handelsregister
(HR)
Kleingewerbetreibende
(KGT)
Laufendes Jahr2024
0 Prozent
10 Prozent
Das vor dem lfd. Geschäftsjahr liegende Jahr
70 Prozent
90 Prozent
Den übrigen zurückliegenden Jahren
100 Prozent
100 Prozent
Die Forderungen nach Wertberichtigungen setzen sich zusammen aus:

Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2019
in T€
31. Dezember 2018
Beiträge
909
565
Gebühren
824
1.047
Entgelte
101
50
Gesamt
1.834
1.662
Bei den Gebühren und Entgelten wurde zum Stichtag 31.12.2019 ein Betrag in Höhe von T€ 9 (1 %) wertberichtigt. Bei den Beiträgen wurde neben der PWB zusätzlich ein EWB in Höhe von T€ 137 aufgelöst.
Die Position der sonstigen Vermögensgegenstände beinhaltet vor allem Forderungen aus Mitarbeiterdarlehen.

Kassenbestand; Bundesbank, Guthaben bei Kreditinstituten; Schecks

Das Guthaben bei Kreditinstituten enthält zum 31. Dezember 2019 kurzfristige Termingelder, welche die laufende Liquidität für die ersten Monate des neuen Jahres sichern.

Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2019
in T€
31. Dezember 2018
Kurzfristige Termingelder
7.071
4.069
Sonstiges
1.062
5.051
Gesamt
8.133
9.120
Die Position der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet u. a. die Versorgungsleistungen der Pensionäre in Höhe von T€ 56 und diverse Einzelbeträge für im Dezember 2019 geleistete Zahlungen, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen.

Eigenkapital

Die Nettoposition wurde bei Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006 auf T€ 2.581 festgesetzt. Sie beträgt zum 31. Dezember 2019 37,80 % des betriebsnotwendigen Sachanlagevermögens.
Aufgrund der geänderten Zweckbestimmung der Ausgleichsrücklage dient diese nun ausschließlich der Risikovorsorge. Zur Dotierung der Rücklage führt die IHK im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung in Umsetzung des haushaltsrechtlichen Gebots der Schätzgenauigkeit eine Risikoinventur durch, bestimmt für identifizierte Risiken Schadensbänder sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten und ermittelt den Vorsorgebedarf mittels eines anerkannten Simulationsverfahrens. Für das Jahr 2019 ergab sich unter Beibehaltung des Konfidenzintervalls von 95%, ein prognostiziertes Risikovolumen von 3.947 T€.
Die Rücklage ist zum 31.12.2019 in Höhe von 3.364 T€ mit ca. 21,13 % der im Wirtschaftsplan 2019 geplanten Aufwendungen (15.916 T€) dotiert.
Pensionszinsausgleichsrücklage
Aufgrund der im Jahr 2016 geänderten handelsrechtlichen Vorschriften zur Berechnung von Pensionsrückstellungen wird der Referenzzeitraum für die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes von Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB auf 10 Jahre verlängert. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB beträgt 631 T€. Zusätzlich wird wie im Vorjahr die Entwicklung des Erfüllungsbetrages für die Pensionsrückstellungen über den Bilanzstichtag hinaus in der Pensionszinsausgleichsrücklage abgebildet. Anhand von versicherungsmathematischen Gutachten wurde dieser Betrag sowohl zum 31.12.2019 als auch perspektivisch zum 31.12.2020 bewertet.
Finanzierungsrücklage
Mit der im Jahr 2017 gebildeten Finanzierungsrücklage hat die IHK zu Lübeck einen Schritt vollzogen, der die Eigenkapitalstruktur zum Eröffnungsbilanzstichtag nachjustiert. Sie wird über die kalkulierte Restnutzungsdauer der Gebäude aufgelöst. Im Ergebnis entspricht die Nettoposition (2.581 T€) nahezu dem Buchwert der Grundstücke (2.722 T€), der auch keinem Werteverzehr unterliegt. Die Finanzierungsrücklage in Höhe von 1.817 T€ per 31.12.2019 reflektiert etwa die Hälfte des gegenwärtigen Buchwertes der Gebäude (31.12.2019: 3.743 T€). Beide werden am Ende der Restnutzungsdauer im Jahr 2041 - ceteris paribus - einen Wert von T€ 0 aufweisen.
Digitalisierungsrücklage
In Anbetracht künftiger Digitalisierungsanforderungen ergibt sich unter Einbeziehung des vorliegenden Digitalisierungskonzeptes der IHK zu Lübeck in den Folgejahren ein finanzieller Aufwand, der aufgrund seines Volumens und der Ungewissheit des zeitlichen Entstehens nicht über einzelne Wirtschaftspläne abgedeckt werden kann.
Die von der Vollversammlung in ihrer Novembersitzung 2017 für das Jahr 2018 beschlossene Bildung der Digitalisierungsrücklage in Höhe von 1.150 T€ wurde in das Jahr 2017 vorgezogen. Das seitens des DIHK erwartete Arbeitspapier zum Thema Digitalisierung liegt seit März 2018 vor und bestätigt die Dringlichkeit dieser Rücklage. In 2019 erfolgte eine Entnahme in Höhe von 223 T€.
Die Präses und der Hauptgeschäftsführer schlagen vor, das Ergebnis 2019 in Höhe von T€ 632 auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Veränderung der Rückstellung beträgt im Geschäftsjahr 2019 T€ 207. Sie setzt sich aus den Aufwendungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 277 Abs. 5 HGB in Höhe von T€ 682, dem Verbrauch für erfolgte Pensionsauszahlungen in Höhe von T€ 660 sowie einem Zuführungsbetrag von T€ 185.

Sonstige Rückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des Betrages der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 1.527 (31. Dezember 2018 T€ 1.699) enthalten im Wesentlichen Beihilfeverpflichtungen, ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten sowie Rückstellungen für Personalkosten aus Jubiläumsaufwendungen, rückständigen Urlaubstagen, angefallenen Überstunden und ähnlichen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2019
in T€
31. Dezember 2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
515
413
Sonstige Verbindlichkeiten
553
487
Gesamt
1.068
900
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft mit T€ 1.422 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen die in den Jahren 2016 bis 2019 vereinnahmten Ausbildungsgebühren, die auf Grundlage der Laufzeit der Ausbildungsverträge periodengerecht auf die Geschäftsjahre 2020 bis 2023 zu verteilen sind.

Sonstige Haftungsverhältnisse

Für die Geschäftsstelle in Ahrensburg besteht eine Mietsicherheit in Form eines Bankenavales in Höhe von T€ 7.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die IHK zu Lübeck unterliegt dem öffentlichen Haushaltsrecht. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren sowie Entgelten für einzelne Dienstleistungen. Jährlich wird ein Wirtschaftsplan erstellt, der sich in einer Plan GuV und einen Finanzplan gliedert. In der Plan GuV sind sämtliche Erträge und Aufwendungen aufgeführt. Der Finanzplan gibt Informationen zu den geplanten Investitions-und Finanzierungstätigkeiten. Die jährliche Planung folgt den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss werden im Haushaltsausschuss und im Präsidium beraten und von der Vollversammlung beschlossen.

1. Erträge aus Beiträgen

Die Veranlagung zu Beiträgen erfolgt bei Gewerbetreibenden, wenn sie im Bezirk der IHK zu Lübeck eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten und eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausüben. Die Beiträge setzen sich zusammen aus Grundbeiträgen und Umlagen. Die Bemessungsgrundlage für den Grundbeitrag und die Umlage ist der Gewerbeertrag bzw. hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb des laufenden Wirtschaftsjahres. Die IHK zu Lübeck wendet die Gegenwartsveranlagung an, die

dem Verfahren der Gewerbesteuer entspricht. Für das laufende Wirtschaftsjahr wird eine Vorauszahlung nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag bzw. hilfsweise dem Gewinn aus Gewerbebetrieb erhoben. Die endgültige Abrechnung erfolgt erst, wenn der IHK zu Lübeck die endgültige Bemessungsgrundlage bekannt gegeben wird.
Die Erträge aus Beiträgen werden aus diesem Grund nach den Veranlagungen für das laufende Jahr (vorläufig) und den Veranlagungen für Vorjahre (endgültig) unterschieden. Weiterhin werden sie nach den Umlagen und den Grundbeiträgen gegliedert. Der Umlagesatz beträgt seit 2002 bezogen auf den Gewerbeertrag und hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 0,15 %. Aufgrund der weiterhin positiven Entwicklung im IHK-Bezirk werden die Grundbeiträge sowie der angeführte Umlagehebesatz im Jahr 2019 jeweils um 20 % gegenüber dem Jahr 2017 gesenkt. Es handelt sich hierbei um eine ausschließlich für das Jahr 2019 gewährte Beitragsentlastung.
Bezeichnung
in T€
2019
in T€
2018
Beiträge
davon
10.896
11.136
Grundbeiträge laufendes Jahr 4.409 4.509
Umlagen laufendes Jahr 3.443 3.446
Grundbeiträge Vorjahre 1.076 1.364
Umlagen Vorjahre 1.968 1.817

2. Erträge aus Gebühren

Aus den hoheitlichen Aufgaben der IHK zu Lübeck ergeben sich Erträge aus Gebühren, die sich in Ausbildungs- Fortbildungs- und sonstige Gebühren gliedern.

Bezeichnung
in T€
2019
in T€
2018
Gebühren
davon
2.151
2.360
Ausbildungsgebühren und Umschulung 872 1.238
Fortbildungsgebühren 346 270
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
117 86
Sonstige Gebühren 816 766
In den sonstigen Gebühren sind im Wesentlichen die Gebühren für Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen und Zweitschriften (T€ 411), Carnets (T€ 25), der Gefahrgutfahrer (T€ 34), Sachkundeprüfungen (T€ 100) sowie für Mahngebühren (T€ 31) enthalten.

3. Erträge aus Entgelten

Unter den Erträgen aus Entgelten werden alle kostenpflichtigen Serviceleistungen zusammengefasst, wie vor allem die entgeltpflichtigen Seminare und Kurse (T€ 322).

4. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen T€ 909. Der Posten sonstige Erlöse beinhaltet die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit T€ 100. Bei den Mieterlösen handelt es sich um die Erträge aus den Vermietungen von Sälen, Laden-, Büroflächen und Wohnungen in Höhe von T€ 227 (enthalten Guerickestr. T€ 119). Öffentliche Zuwendungen erhält die IHK zu Lübeck für 7 geförderte Arbeitsverträge (Willkommenslotse, Dänisch-deutsches Ausbildungsbüro, Fachkräfte für den HanseBelt und im Bereich Regionalmanagement) in Höhe von T€ 406.

5. Materialaufwand

Die wesentlichen Posten der Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die Entschädigungen für ehrenamtliche Prüfer in Aus- und Fortbildung (T€ 451), für die Beruflichen Ausbildungsgebühren (T€ 199) sowie die Honorare für Dozenten (T€ 173).

6. Personalaufwand

Bezeichnung
in T€
2019
in T€
2018
Personalaufwand
davon
7.834
7.598
Gehälter und Vergütungen inkl. Azubis und Prämien 6.002 5.771
Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
1.832 1.826
Unter den Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind Aufwendungen für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Höhe von T€ 346 enthalten. In den Gehältern sind die tariflichen Erhöhungen in Höhe von 3,01 %, die sich nach dem Index richten, zum 01.01.2019 und bei den übrigen in Höhe von 2,8 % enthalten. Die Veränderungen der Rückstellungen belaufen sich auf T€ 35 (Vj. T€ 367).

7. Abschreibungen

Die Abschreibungen werden für das sachanlage- und immaterielle Anlagevermögen linear vorgenommen.

Bezeichnung
in T€
2019
in T€
2018
Abschreibungen
davon auf
295
300
Immaterielle Vermögensgegenstände
7 11
Gebäude
174 156
Geschäftsausstattung 90 93
Geringw. Wirtschaftsgüter 25 40

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bezeichnung
in T€
2019
in T€
2018
Sonstige betriebliche Aufwendungen
davon
5.690
5.368
Büro- und Kommunikationskosten 532 579
Mitgliedschaften, Beiträge, Versicherungen 1.195 1.010
Aufwendungen für Fremdleistung 482 446
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen 558 515
Unterhaltung, Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude 315 152
andere betriebl. Aufwendungen 144 74
IT-Dienstleistungen 1.078 1.005

9. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis wurde durch die negative Entwicklung der Zinsen am Kapitalmarkt beeinflusst.
Bezeichnung
in T€ 2019
in T€ 2018
Finanzergebnis
davon
-609
-693
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen d. Finanzanlagevermögen 126 80
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5 7
Abschreibungen auf Finanz-anlagen und Wertpapieren des Umlaufsvermögens und Verluste aus entsprechenden Abgängen 0 -17
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -740 -763
Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Beihilfen.

Erläuterungen zur Finanzrechnung

I. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beinhaltet das um die Veränderungen der Rückstellungen, der Abschreibungen und Zuschreibungen zum Anlagevermögen der sonstigen Aktiva und Passiva sowie die Zuführungen oder Auflösungen an aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen bereinigte Jahresergebnis.
Im Geschäftsjahr 2019 beträgt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit T€ - 402 (Vj T€ 113).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt die Einnahmen und Ausgaben für Investitionen im Bereich der Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlage- und des Finanzanlagevermögens. Die Investitionen 2019 belaufen sich für das immaterielle Anlagevermögen auf T€ 23 (Plan T€ 133) und Sachanlagen auf T€ 515 (Plan T€ 594. Die weitere Klimatisierung einzelner Räume in der Fackenburger Allee, hat sich aus technischen Gründen verzögert und wurde in den Finanzplan für 2020 eingestellt.
Die IHK zu Lübeck ist frei von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

II. Finanzmittelbestand am Ende der Periode

Der Bestand an Kassenmitteln und Guthaben bei Kreditinstituten für die Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebes vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 987 auf TEUR 8.133 (Vj. T€ 9.120).

Zusätzliche Angaben

Zur periodengerechten Darstellung der Erträge aus Beiträgen wurde Mitte Dezember 2019 anhand aller bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren, noch nicht beschiedenen Bemessungsgrundlagen eine Berechnung der sich daraus für das laufende Jahr und die Vorjahre ergebenden Beitragsansprüche und Erstattungsverpflichtungen vorgenommen.
Diese belaufen sich auf:
Bezeichnung
in T€
31. Dezember 2019
in T€
31. Dezember 2018
Beitragsansprüche
  • davon lfd. Jahr
  • davon Vorjahre

Erstattungsverpflichtungen
  • davon lfd. Jahr
  • davon Vorjahre

Saldo
1.194
23
1.172

-224
-1
-223

970
819
58
761

-224
0
-224

595

Sonstige Angaben

Mitglieder des Präsidiums und der Hauptgeschäftsführung im Geschäftsjahr 2019

Präses der IHK zu Lübeck
Friederike C. Kühn, Vertrieb + Handel
22941 Bargteheide
Vicepräses
Alexandra von Oven-Batsch
Seehuus GmbH
23669 Timmendorfer Strand
Vicepräses
Jochen Brüggen
H.+J. Brüggen KG
23568 Lübeck
Vicepräses
Dr. Arno Probst, Wirtschaftsprüfer
23738 Harmsdorf
Vicepräses
Norbert Jürgen Basler,
Basler Verwaltungs-GmbH
22927 Großhansdorf
Vicepräses
Thomas Buhck,
Buhck GmbH & Co. KG
21465 Wentorf
Vicepräses seit 25. Januar 2022 Präses der IHK zu Lübeck
Hagen Goldbeck
Neue impulse Lübeck GmbH & Co. KG
23552 Lübeck
Hauptgeschäftsführer der IHK zu Lübeck
Lars Schöning
Stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK zu Lübeck
Nils-Thoralf Jarck
Rüdiger Schacht
Eine Übersicht über die Mitglieder der Vollversammlung im Geschäftsjahr 2019 ist auf unserer Homepage www.ihk-schleswig-holstein.de einsehbar. Hierauf wird aus Gründen der Übersichtlichkeit des Abschlusses verwiesen.

Personalübersicht für das Wirtschaftsjahr 2019

Personalstand
Ist Vorjahr(2018)
Ist 2019
Gehälter in T€

Köpfe
Kapazität
Köpfe
Kapazität
Kernpersonal
Führungskräfte

11,00

10,01

10,00

9,20

994
Wissenschaftliche Mitarbeiter
22,00
19,80
23,00
20,58
1.363
Sachbearbeiter, Assistenz und technische Mitarbeiter
73,00
66,30
77,00
67,08
3.140






Summe
106,00
96,11
110,00
96,86
5.497






Sonstige
1,00
1,00
1,00
1,00
xxx
Mitarbeiter für Projekte u. ä.
11,00
4,10
8,00
2,50
xxx
Personalgestellung
0,00
0,00
0,00
0,00
xxx
Gesamtsumme
118,00
101,21
119,00
100,35
xxx
davon




in Teilzeit
32,00
22,71
34,00
23,83
befristet
18,00
10,55
11,00
4,45
in ATZ aktiv
0,00
0,00
0,00
0,00
außerdem
Auszubildende
6,00
6,00
9,00
9,00
Trainees
0,00
0,00
0,00
0,00
Praktikanten
0,00
0,00
0,00
0,00
Mitarbeiter in Elternzeit
2,00
1,88
0,00
0,00
ATZ inaktiv
0,00
0,00
0,00
0,00
Sondereinrichtungen
0,00
0,00
0,00
0,00
Geringfügig Beschäftigte
1,00
0,11
1,00
0,15
Die hier genannten Personalstände betreffen die Quartalsdurchschnitte des jeweiligen Jahres.

Aufstellung des Anteilsbesitzes

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB ist als gesonderte Übersicht dem Anhang beigefügt.

Finanzielle Verpflichtungen

Die IHK zu Lübeck hat jährlich finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen in Höhe von T€ 251.
Die IHK zu Lübeck ist Mitglied im Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V., Berlin (DIHK). Nach § 20 der Vereinssatzung steht der IHK zu Lübeck bei Auflösung des Vereins das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des DIHK anteilig, im Verhältnis der Beiträge der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, zu. Übersteigen die Verbindlichkeiten das Vermögen, ist im gleichen Verfahren ein Schlussbeitrag zu leisten. Der DIHK weist zum 31. Dezember 2019 bei einer Bilanzsumme von € 174,9 Millionen (Vj. € 154,5 Millionen) ein Eigenkapital von € 53,4 Millionen (Vj. € 59,7 Millionen) aus. Bei der Erstellung der Bilanz wurde erstmalig nicht vom Wahlrecht nach Art. 28 EGHGB Gebrauch gemacht. Somit sind alle Pensionsverpflichtungen aus Zusagen vor dem 1. Januar 1987 vollständig in der Bilanz passiviert. Zum 31. Dezember 2018 waren demgegenüber noch Verpflichtungen in Höhe von € 19,8 Millionen EUR unter Inanspruchnahme des Wahlrechts unterhalb der Bilanz ausgewiesen worden. Das rechnerische Eigenkapital des DIHK entspricht daher zum 31. Dezember 2019 erstmalig auch dem bilanziellen Eigenkapital (€ 53,4 Millionen, Vj. € 39,9 Millionen). Bei einem zu Grunde gelegten Konfidenzintervall von 95 % beläuft sich das auf den DIHK einwirkende Risiko gemäß Wirtschaftsplan 2019 auf € 35,1 Millionen (Stand: September 2018). Der Beitrag der IHK zu Lübeck zum DIHK belief sich in 2019 auf 1,1 % des Gesamtbeitragsaufkommens des DIHK.
Das Honorar für die Abschlussprüfung wird im Wege eines Umlageverfahrens erhoben. Berechnungsgrundlage des Umlageverfahrensanteils ist der Durchschnitt des in den letzten drei Jahren angefallenen Stundenaufwands für diese Tätigkeiten je IHK am Gesamtaufwand. IHK-übergreifende Gemeinschaftsleistungen werden durch Grundbeiträge sowie andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen mittels Tages- und Stundensätzen abgerechnet. Die jeweiligen Honorare enthalten anteilige Gemeinkosten und unterliegen dem Kostendeckungsprinzip
Lübeck, 23. Oktober 2020